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   LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18   

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LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18 (https://dejure.org/2019,2450)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2019 - L 5 KR 244/18 (https://dejure.org/2019,2450)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - L 5 KR 244/18 (https://dejure.org/2019,2450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Krankengeld; Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • rewis.io

    Krankengeld und Aufforderung zum Reha-Antrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 51
    Antrag auf Rehabilitation; Ermessen; Gutachten; Krankengeld

  • rechtsportal.de

    SGB V § 51 Abs. 1 S. 1; SGB V § 44 Abs. 1
    Anspruch auf Krankengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Dieser vorbeugende Rechtsschutz hätte die Klägerin nach den sozialrechtlichen Verfahrensgrundsätzen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Rechtsmittel zugestanden und hätte im Fall des Obsiegens der Beklagten zu einem rückwirkenden (ex tunc) Entfall der aufschiebenden Wirkung geführt (BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R, Rz. 31 - nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG entfällt nach fruchtlosen Fristablauf nicht das Stammrecht auf Krankengeld, sondern lediglich den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld (siehe BSG Urt. v. 16.12.2014, B 1 KR 32/13 R, Rz. 17 - nach juris, B 1 KR 31/13 R, Rz. 20 - nach juris).

    Die in § 51 Abs. 1 S. 1 SGB V formulierte Möglichkeit für die Krankenkassen, Versicherte zur Stellung eines Antrags auf Rehabilitation aufzufordern, dient in erster Linie dazu, beim Versicherten die Minderung der Erwerbsfähigkeit zu beseitigen (vgl. BSG - B 1 KR 31/13 R).

    Auch ist es in erster Linie Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, bei dauerhafter Erwerbsminderung mit Leistungen einzutreten; Krankengeld hat nicht die Funktion, dauerhafte Leistungsdefizite oder eine Erwerbsminderung finanziell abzusichern (BSG - B 1 KR 31/13 R, Rz. 22 - nach juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R

    Krankengeld - Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Für den Zeitraum vom 29.04.-24.06.2016 ist daher die Feststellung ausreichend, dass der Klägerin ein Anspruch auf Krankengeld zusteht (vgl. BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R).

    Anders als im Verfahren des BSG (Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R) und des Bayer. LSG (Urt. v. 30.05.2017 - L 20 KR 2017) geht es der Klägerin daher vorliegend um mehr als das "Behaltendürfen" vorläufig ausgezahlter Leistungen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG entfällt nach fruchtlosen Fristablauf nicht das Stammrecht auf Krankengeld, sondern lediglich den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld (siehe BSG Urt. v. 16.12.2014, B 1 KR 32/13 R, Rz. 17 - nach juris, B 1 KR 31/13 R, Rz. 20 - nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15

    Rechtsgrundlage für die Korrektur eines Bescheides über die Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Nachgeschoben könnte allenfalls eine Ermessensbegründung werden (allgM, vgl. etwa Überblick von Schneider-Danwitz in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 41 SGB X, LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.10.2016 - L 1 R 47/15).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Das ergibt die Auslegung der Berufungsanträge nach dem Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 4 AS 17/13), entsprechend dem Grundsatz einer effektiven Rechtsschutz gewährenden Auslegung (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG, vgl. BVerfG v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 sowie v. 03.03.2004 - BvR 461/03) und entsprechend dem Gebot, im Zweifel von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen.
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Das Wesen der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch, Anfechtungsklage und Berufung liegt darin, dass für die Dauer des Schwebezustandes, in dem Ungewissheit über den Erfolg der Anfechtungsklage besteht, keine Maßnahme angeordnet oder vollzogen wird, die den durch den Verwaltungsakt Betroffenen belasten könnte (BVerwGE 13, 1, 5).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Mit der Anordnung von Ermessen ("kann") räumt das Gesetz der Krankenkasse in § 51 Abs. 1 S. 1 SGB V einen Entscheidungsspielraum ein, den die Gerichte dahingehend zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, d.h., ob sie die ihr durch das Verwaltungsverfahrensrecht auferlegte Verhaltenspflicht (§ 39 SGB I) beachtet hat, ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich also darauf, ob die Krankenkasse ihrer Pflicht zur Ermessensbetätigung überhaupt nachgekommen ist, ob sie mit ihrer Ermessensentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat und ob sie von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder ein Abwägungsdefizit vorliegt (grundlegend dazu BSG Urt. v. 22.02.1995 - 4 RA 44/94).
  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 26/90

    Begriff des ärztlichen Gutachtens in § 183 Abs. 7 S. 1 RVO

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Nur dann kann das Gutachten als Grundlage für die Verwaltungsentscheidung der Krankenkasse dienen, ob dem Erkrankten wegen erheblicher Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Frist zur Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen gesetzt werden kann; deshalb hat es alle medizinischen Gesichtspunkte zu enthalten, die die Beurteilung zulassen, ob eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit anzunehmen ist oder nicht (Vgl. LSG Bayern, Urt. v. 30.05.2017 - L 20 KR 545/16 mwN, unter Bezugnahme auf vgl. auch BSG, Urt. v. 07.08.1991 - 1/3 RK 26/90).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Während des Gerichtsverfahrens ist die Nachholung einer Anhörung bei Ermessenentscheidungen - wie vorliegend, s.u. lit. b. - bereits grundsätzlich sehr fraglich (Schütze in v. Wulffen/Schütze, 8. Aufl. 2014, SGB X § 41 Rn. 17), scheitert vorliegend jedoch bereits an der Durchführung eines formalisierten Verfahrens, wie es von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung gefordert wird (inzwischen stRspr, vgl. etwa BSG v. Urt. 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R; Urt. v. 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Während des Gerichtsverfahrens ist die Nachholung einer Anhörung bei Ermessenentscheidungen - wie vorliegend, s.u. lit. b. - bereits grundsätzlich sehr fraglich (Schütze in v. Wulffen/Schütze, 8. Aufl. 2014, SGB X § 41 Rn. 17), scheitert vorliegend jedoch bereits an der Durchführung eines formalisierten Verfahrens, wie es von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung gefordert wird (inzwischen stRspr, vgl. etwa BSG v. Urt. 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R; Urt. v. 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18
    Das Schreiben vom 25.05.2016 genügt den Anforderungen einer Nachholung bereits insoweit nicht, als die Beklagte nicht, wie nach der Rechtsprechung des BSG gefordert (vgl. zB Urt. v. 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R) Ermessenserwägungen anführt, sondern der Klägerin ausschließlich die Ergebnisse des MDK mitteilt mit der Information, dass die Aufforderung zur Antragstellung weiterhin besteht.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

  • LSG Bayern, 30.05.2017 - L 20 KR 545/16

    Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2021 - L 11 KR 1388/20

    Krankenversicherung - Wegfall des Krankengeldes - Antrag auf Leistungen zur

    Das Gutachten muss aus sich heraus verständlich und für die Verwaltungsentscheidung der Krankenkasse und eine gerichtliche Überprüfung nachvollziehbar sein (vgl BSG 07.08.1991, 1/3 RK 26/90, BSGE 69, 187 SozR 3-2200 § 183 Nr. 2 = SozVers 1992, 45; LSG Bayern 15.01.2019, L 5 KR 244/18, juris Rn 46; LSG Bayern, 30.05.2017, L 20 KR 545/16, juris Rn 40; Knorr/Krasney in: Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, 08/19, EKM P 101, Rn 8).

    Mit der Anordnung von Ermessen ("kann") räumt das Gesetz der Krankenkasse in § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Entscheidungsspielraum ein, den die Gerichte dahingehend zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (LSG Bayern 15.01.2019, L 5 KR 244/18, juris Rn 49; LSG Bayern 30.05.2017, L 20 KR 545/16, juris Rn 42).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21
    Mit der Anordnung von Ermessen ("kann") räumt das Gesetz der Krankenkasse in § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Entscheidungsspielraum ein, den die Gerichte dahingehend zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 33; LSG Bayern, Urteil vom 15.01.2019 - L 5 KR 244/18 -, in juris Rn. 49; LSG Bayern, Urteil vom 30.05.2017 - L 20 KR 545/16 -, in juris Rn. 42).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 578/20

    Krankenversicherung - Krankengeld - Unterbleiben einer Fristsetzung von zehn

    Mit der Anordnung von Ermessen ("kann") räumt das Gesetz der Krankenkasse in § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Entscheidungsspielraum ein, den die Gerichte dahingehend zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (LSG Bayern 15.01.2019, L 5 KR 244/18).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2021 - L 11 KR 1134/21
    Das Gutachten muss aus sich heraus verständlich und für die Verwaltungsentscheidung der Krankenkasse und eine gerichtliche Überprüfung nachvollziehbar sein (LSG Baden-Württemberg 02.03.2021, L 11 KR 1388/20, juris Rn 31; ferner BSG 07.08.1991, 1/3 RK 26/90, BSGE 69, 187  SozR 3-2200 § 183 Nr. 2 =  SozVers 1992, 45 ; Bayerisches LSG 15.01.2019,  L 5 KR 244/18 , juris  Rn 46 ; Bayerisches LSG 30.05.2017,  L 20 KR 545/16 , juris  Rn 40 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 KR 3498/20
    Demnach ist eine ärztliche Stellungnahme nur dann ein Gutachten, wenn darin - jedenfalls summarisch - die erhobenen Befunde wiedergegeben werden und sich der Arzt zu den nach seiner Auffassung durch die festgestellten Gesundheitsstörungen bedingten Leistungseinschränkungen und ihrer voraussichtlichen Dauer äußert (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 7. August 1991 - 1/3 RK 26/90 - juris, Rn. 16 f.; vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 15. Januar 2019 - L 5 KR 244/18 - juris, Rn. 46 m.w.N.).
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