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   LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 630/17 KL   

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https://dejure.org/2019,11880
LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 630/17 KL (https://dejure.org/2019,11880)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2019 - L 5 KR 630/17 KL (https://dejure.org/2019,11880)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - L 5 KR 630/17 KL (https://dejure.org/2019,11880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Krankenversicherungsrecht: Rechtmäßigkeit einer aufsichtsrechtlichen Verpflichtung zur Ausbuchung von Schätzverpflichtungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SRVwW §§ 22 ff.
    Aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Ausbuchung von Schätzverpflichtungen

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 77 ; SGB V § 155
    Krankenkasse; Krankenversicherung; Revision; Bescheid; Haftung; Rechnungslegung; Ablehnung; Krankenkassen; Beratung; Verpflichtung; Gleichbehandlung; Darlegung; Bewertung; Voraussetzungen; gesetzliche Krankenversicherung; gesetzlichen Krankenversicherung; wirtschaftliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung gegen die Sächsische Landwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 630/17
    Von einem derartigen Dialog kann aber nur gesprochen werden, wenn die Beteiligten auf das gegenseitige Vorbringen substantiiert eingehen (BSG, Urt. v. 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 630/17
    Insgesamt bezweckt die Beratung als Ausgangspunkt eines möglichen Dialogs zwischen Versicherungsträger und Aufsichtsbehörde gerade die Vermeidung aufsichtsbehördlicher Anordnungen (BSGE 67, 85, 87 = SozR 3-2400 § 89 Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 630/17
    Wenn sich das Handeln des Versicherungsträgers noch im Bereich des rechtlich Vertretbaren bewegt, sind förmliche Aufsichtsmaßnahmen, die dieses beanstanden bei reiner Rechtsaufsicht rechtswidrig (BSG, Urt. v. 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R - Rn. 16 juris).
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