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   LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16   

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https://dejure.org/2016,3189
LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16 (https://dejure.org/2016,3189)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2016 - L 15 RF 1/16 (https://dejure.org/2016,3189)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - L 15 RF 1/16 (https://dejure.org/2016,3189)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge und Begründungsanforderungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren bei nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten; Auslegung von Prozesserklärungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 31.03.2015 - L 15 RF 8/15

    Entschädigung nicht für Angehörige eines Beteiligten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Nicht auszulegen ist das Schreiben vom 12.12.2015 * als weitere Anhörungsrüge hinsichtlich des Beschlusses des Senats vom 30.07.2015, Az.: L 15 RF 26/15, zu einer Anhörungsrüge in Sachen der Lebensgefährtin des Antragstellers, da dem Schreiben der Lebensgefährtin des Antragstellers vom 12.12.2015 zu entnehmen ist, dass dieses in Vertretung ("namens und mit Vollmacht") des Antragstellers ergangen ist und zudem eine weitere Anhörungsrüge der Lebensgefährtin in eigener Angelegenheit wegen fehlender Statthaftigkeit als kostenpflichtig zu verwerfen wäre, * als originärer Entschädigungsantrag der Lebensgefährtin des Antragstellers wegen ihres Erscheinens beim Erörterungstermin am 28.11.2014, weil dem Schreiben der Lebensgefährtin des Antragstellers vom 12.12.2015 zu entnehmen ist, dass dieses in Vertretung ("namens und mit Vollmacht") des Antragstellers ergangen ist und ein solcher - jetzt offensichtlich verfristeter - Antrag der Lebensgefährtin in eigener Sache nur einen wiederholenden Antrag darstellen würde, über den bereits rechtskräftig mit Beschluss des Senats vom 31.03.2015, Az.: L 15 RF 8/15, entschieden worden ist, * als originärer Entschädigungsantrag des Antragstellers wegen seines Erscheinens beim Erörterungstermin am 28.11.2014, da dieser - ohnehin offensichtlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG verfristete - Antrag lediglich einen wiederholenden Antrag darstellen würde, über den bereits rechtskräftig mit Beschluss des Senats vom 30.07.2015, Az.: L 15 RF 34/15, entschieden worden ist.

    Dies ist im Übrigen bereits in dem in Sachen der Lebensgefährtin des Antragstellers ergangenen Beschluss vom 31.03.2015, Az.: L 15 RF 8/15, (siehe dort drittletzter Absatz) als auch in dem in Sachen des Antragstellers selbst erlassenen und mit der Anhörungsrüge angegriffenen Beschluss vom 30.07.2015, Az.: L 15 RF 34/15, (siehe dort Ziff. 3) erläutert worden.

  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Die Erfüllung des Darlegungserfordernisses ist wegen § 4 a Abs. 4 Satz 1 JVEG Zulässigkeitsvoraussetzung (ständige Rspr., vgl. z.B. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: B 7a AL 38/05 B; Beschluss des Senats vom 24.07.2012, Az.: L 15 SF 150/12 AB RG, L 15 SF 151/12 AB RG).
  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 15 SF 150/12
    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Die Erfüllung des Darlegungserfordernisses ist wegen § 4 a Abs. 4 Satz 1 JVEG Zulässigkeitsvoraussetzung (ständige Rspr., vgl. z.B. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: B 7a AL 38/05 B; Beschluss des Senats vom 24.07.2012, Az.: L 15 SF 150/12 AB RG, L 15 SF 151/12 AB RG).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen und Anträgen bei Gericht ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.11.1995, Az.: X B 328/94).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen und Anträgen bei Gericht ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.11.1995, Az.: X B 328/94).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 67/14
    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2016 - L 15 RF 1/16
    Mit Beschluss vom 30.07.2015, Az.: L 15 RF 34/15, dem Antragsteller am 06.08.2015 zugestellt, lehnte der Senat eine mit Antrag vom 17.04.2015 begehrte Entschädigung des Antragstellers wegen des Erscheinens beim Erörterungstermin am 28.11.2014 im Verfahren mit dem Aktenzeichen L 3 U 67/14 B ER ab.
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