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   LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15   

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https://dejure.org/2017,7627
LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15 (https://dejure.org/2017,7627)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2017 - L 1 R 310/15 (https://dejure.org/2017,7627)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - L 1 R 310/15 (https://dejure.org/2017,7627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersrente; Höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten; Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres; Keine eigene Beitragsleistung; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung von Entgeltpunkten für die Berücksichtigung von ...

  • rewis.io

    Rentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 249; GGG Art. 14 Abs. 1 S. 2
    Altersrente

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung von Entgeltpunkten für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Dies hat das BSG bereits mehrfach im Zusammenhang mit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze entschieden (BSG, Urteile vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R = SozR 3-2600 § 70 Nr. 6, vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R - und vom 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R -, SozR 4-2600 § 157 Nr. 1; vgl. hierzu auch Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 29.08.2007 - 1 BvR 2477/06).

    Dieser Verfassungsauftrag lässt aber keinen Schluss auf eine konkrete gesetzliche Regelung in einzelnen Rechtsgebieten oder Teilsystemen zu, in denen der Familienlastenausgleich zu verwirklichen ist (BSG, Urteil vom 17.12.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Denn Anrechnungszeiten beruhten - da ohne eigene Beitragsleistung erworben - überwiegend auf staatlicher Gewährung und seien somit Ausdruck besonderer staatlicher Fürsorge (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.07.1981 - 1 BvR 874/77 -, BVerfGE 58, 81-136).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Aus den mit der Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung verfolgten Zielen ergibt sich, dass bei der Erzielung auf ein bestimmtes Lebensalter abgestellt wird und nicht für jedes Kind eine gleiche Anzahl von Jahren angerechnet wird (BT-Drucks 11/4124 S. 167).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R

    Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung - Bewertung von betragsfreien

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Dass es verfassungsgemäß ist, wenn Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres in Abänderung zur früheren Rechtslage nicht mehr rentensteigernd bewertet werden, hat das Bundessozialgericht (BSG) ausdrücklich bestätigt (BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R -, BSGE 108, 126-144, SozR 4-2600 § 74 Nr. 3).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Der ohnehin weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Bereich der "gewährenden" Verwaltung und bei der Regelung nicht auf Beiträgen beruhender Zeiten würde daher selbst eine strengere Regelung verfassungsrechtlich noch zulassen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 m.w.N.) Dass es dabei zulässig ist, bestimmte Personenkreise (z.B. selbstständig Tätige) von der Anrechnung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (auch) zur Vermeidung einer übermäßigen (finanziellen) Belastung der Versichertengemeinschaft ganz auszuschließen, hat das BSG mit Urteil vom 24.10.2013 (B 13 R 1/13 R -, SozR 4-2600 § 57 Nr. 1) entschieden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 352/13

    Gesetzliche Rentenversicherung; Alterversorgung; Mütterrente aufgrund

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Danach war für ein vor dem 01.01.1992 geborenes Kind eine Beitragszeit wegen Kindererziehung anzurechnen, die zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt endete (zur Rechtmäßigkeit der Rechtslage vor dem 01.07.2014: Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013 - L 2 R 352/13 -, und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - L 4 R 715/08 -, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08

    Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Danach war für ein vor dem 01.01.1992 geborenes Kind eine Beitragszeit wegen Kindererziehung anzurechnen, die zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt endete (zur Rechtmäßigkeit der Rechtslage vor dem 01.07.2014: Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013 - L 2 R 352/13 -, und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - L 4 R 715/08 -, jeweils juris).
  • LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15

    Mütterrente - Übergangsregelung im Rentenpaket 2014 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Denn nach der für jüngere, noch nicht im Rentenbezug stehende Frauen geltenden Regelung in § 249 SGB VI werden Entgeltpunkte für die auf zwei Jahre verlängerte Kindererziehungszeit, soweit sie mit für denselben Zeitraum erworbenen anderen Entgeltpunkten, insbesondere für Erwerbstätigkeit, zusammentreffen, nur bis zur Höchstgrenze des § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI i.V.m. Anlage 2b zum SGB VI rentenwirksam berücksichtigt, während der nach § 307d Abs. 1 SGB VI für jedes Kind zu berücksichtigende zusätzliche Entgeltpunkt auch beim Zusammentreffen mit anderen rentenrechtlich relevanten Zeiten nicht gekürzt bzw. gekappt wird (zur Zulässigkeit dieser Besserstellung vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 31.05.2016 - L 6 R 685/15 -, juris).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Der ohnehin weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Bereich der "gewährenden" Verwaltung und bei der Regelung nicht auf Beiträgen beruhender Zeiten würde daher selbst eine strengere Regelung verfassungsrechtlich noch zulassen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 m.w.N.) Dass es dabei zulässig ist, bestimmte Personenkreise (z.B. selbstständig Tätige) von der Anrechnung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (auch) zur Vermeidung einer übermäßigen (finanziellen) Belastung der Versichertengemeinschaft ganz auszuschließen, hat das BSG mit Urteil vom 24.10.2013 (B 13 R 1/13 R -, SozR 4-2600 § 57 Nr. 1) entschieden.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 4983/10

    Generativer Beitrag - soziale Pflegeversicherung - Beitragsnachlass in

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
    Auch aus der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Verpflichtung des Staates zur Förderung der Familie ergibt sich kein gesetzliches Gebot, die Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung stärker leistungssteigernd zu berücksichtigen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2013 - L 4 KR 4983/10 -, juris).
  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten - Begrenzung der

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung -

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R

    Rentenversicherung - Betreuungsaufwand für Kinder - keine Freistellung von

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

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