Rechtsprechung
   LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5581
LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16 (https://dejure.org/2017,5581)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2017 - L 10 AL 163/16 (https://dejure.org/2017,5581)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16 (https://dejure.org/2017,5581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB II § 9 Abs. 1, § ... 11 Abs. 1, § 22, § 40 Abs. 4 S. 1, § 43; SGG § 143, § 144, § 151, § 160 Abs. 2, § 193; WoGG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, § 25 Abs. 3; SGB X § 33 Abs. 3, § 33 Abs. 5 S. 1, § 48, §§ 102 ff., § 103 Abs. 1, § 104 Abs. 1, § 107 Abs. 1
    Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des Jobcenters auf die für denselben Zeitraum bereits gewährten Leistungen aus dem ALG II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des Jobcenters auf die für denselben Zeitraum bereits gewährten Leistungen aus dem ALG II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Erfüllungswirkung; Erstattungsanspruch; Unterkunftskosten; Wohngeld

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13

    Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen;

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16
    Für die Anwendung des § 107 SGB X können die erbrachten Unterkunftsleistungen nach § 22 SGB II nur insoweit mit nachträglich zuerkannten vorrangigen Sozialleistungen wie dem Alg verrechnet werden, wie bei rechtzeitiger Gewährung dieser vorrangigen Leistungen keine entsprechenden Unterkunftsleistungen, und zwar nicht in Form der in den Leistungen nach § 22 SGB II der Sache nach inkludierten Wohngeldleistungen, zu erbringen gewesen wären (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13).

    Würde man damit eine vollständige Erfüllungswirkung im Rahmen des § 107 SGB X annehmen, würde der Kläger dafür "bestraft" werden, dass die Beklagte den materiell-rechtlich zustehenden Anspruch auf Alg zunächst verkannt hat und eine Leistungsbewilligung erst verspätet vorgenommen hat (vgl dazu eingehend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13).

  • SG Koblenz, 05.04.2007 - S 11 AS 635/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II wegen Nebeneinkommen -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16
    Auf die Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz vom 05.04.2007 - S 11 AS 635/06 - werde verwiesen.

    Soweit er auf ein Urteil des Sozialgericht Koblenz (vom 05.04.2007 - S 11 AS 635/06) verweist, ist dies schon deshalb nicht einschlägig, da es dort um ein Aufrechnung eines Leistungsträgers im Rahmen des § 43 SGB II mit einem Erstattungsanspruch gegen den Leistungsempfänger geht.

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16
    Der "Änderungsbescheid" vom 22.10.2015, in dem dies im Rahmen der leistungsrechtlichen Umsetzung berücksichtigt worden ist, ist ebenfalls Streitgegenstand, da er mit dem Bescheid vom 22.10.2015 eine Einheit bildet (so zum vergleichbaren Fall der leistungsrechtlichen Umsetzung eines Sperrzeitbescheides: BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225; Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23).
  • LSG Bayern, 18.09.2014 - L 11 AS 734/13

    Erfolgloses Begehren der Absetzung des Termins, der Beiladung und der Verbindung.

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16
    Vorliegend war diese aber nach § 33 Abs. 5 Satz 1 SGB X im Hinblick auf den Erlass mittels automatischer Einrichtungen entbehrlich bzw es bestand jedenfalls kein Zweifel daran, dass die Entscheidung ohne Unterschrift als endgültige gewollt gewesen war (vgl dazu auch BayLSG, Urteil vom 18.09.2014 - L 11 AS 734/13; Roos in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 40 Rn 12).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16
    Der "Änderungsbescheid" vom 22.10.2015, in dem dies im Rahmen der leistungsrechtlichen Umsetzung berücksichtigt worden ist, ist ebenfalls Streitgegenstand, da er mit dem Bescheid vom 22.10.2015 eine Einheit bildet (so zum vergleichbaren Fall der leistungsrechtlichen Umsetzung eines Sperrzeitbescheides: BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225; Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16
    Anders als für den Fall, dass eine Erstattung des Alg II nach einer endgültigen Festsetzung von Leistungen zu erfolgen hat (vgl dazu BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 5), kann vorliegend - wie oben ausgeführt - aufgrund der Rechtmäßigkeit der Leistungsbewilligung nach dem SGB II auch nach der nunmehr erfolgten Bewilligung des Alg für die Vergangenheit keine Lösung über einen Antrag auf rückwirkende Bewilligung von Wohngeld über § 25 Abs. 3 WoGG erfolgen.
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16
    Daneben muss die Zuständigkeit und Verpflichtung des nachrangigen Leistungsträgers schon im Zeitpunkt der Leistungsgewährung - dies im Gegensatz zu den Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des § 103 Abs. 1 SGB X - subsidiär originär, d.h. der Höhe nach von der Leistungsverpflichtung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers abhängig sein mit der Folge, dass der nachrangig Verpflichtete durch die Leistung des vorrangig verpflichteten Trägers nicht endgültig von seiner Leistungspflicht befreit wird, sondern diese evtl. wieder oder in größerem Umfang entsteht, wenn sich bei unveränderter Leistung des vorrangigen Trägers der Bedarf des Berechtigten erhöht (vgl. dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 22.05.1985 - 1 RA 33/34 - SozR 1300 § 104 Nr. 7 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - L 3 R 769/17

    Berücksichtigung von ausgezahltem Arbeitslosengeld 2 bei rückwirkender

    Er verweist mit Nachdruck noch einmal auf das o.g. Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen und das Urteil des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16 -.

    Die Voraussetzungen einer hiernach allenfalls analog denkbaren Anwendung (so im Ansatz zutreffend auch Bayerisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16 -, zitiert nach juris Rn. 23) liegen nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Fehlte bei einem Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X schon ein Anspruch auf Wohngeld (weil eine nachträgliche Wohngeldgewährung nach § 28 SGB X nur möglich war, wenn die Leistungsbewilligung nach dem SGB II rückwirkend aufgehoben wurde), ist dies bei der Umsetzung eines Erstattungsanspruchs zwischen zwei Leistungsträgern gerade nicht der Fall (so auch Eicher/Greiser, a.a.O. Rn. 172; vgl. auch Hengelhaupt, a.a.O. § 40 Rn. 714; a.A. LSG Bayern vom 15.02.2017 - L 10 AL 163/16; LSG Niedersachsen-Bremen vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - nachträgliche Bewilligung von Rente wegen

    § 40 Abs. 4 S 1 SGB II (in der bis 31.7.2016 geltenden Fassung) bzw § 40 Abs. 9 S 1 SGB II (in der vom 1.8. bis 31.12.2016 geltenden Fassung) sind nicht entsprechend anwendbar (Abweichung von LSG Celle-Bremen vom 29.4.2015 - L 2 R 237/13 und LSG München vom 15.2.2017 - L 10 AL 163/16).

    Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts überzeuge angesichts anderslautender Rechtsprechung von Landessozialgerichten nicht (Hinweis auf die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 - und des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16 -).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahlungsanspruch des Leistungsberechtigten

    Dies sieht das LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 29. April 2015 (Az.: L 2 R 237/13, juris RN 31, 43, 46; ebenso für das Verhältnis zwischen SGB II- und SGB II-Leistungsträger: Bay. LSG, Urteil vom 15. Februar 2017, Az.: L 10 AL 163/16, juris RN 22 ff.) anders: Es meint, als sog. Sowieso-Leistungen seien auch Sozialleistungen anderer Leistungsträger zu berücksichtigen, die anstelle der SGB II-Leistungen hätten erbracht werden müssen, wenn der erstattungspflichtige Sozialleistungsträger (hier die DRV) rechtzeitig geleistet hätte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 9 R 83/14
    Zum Teil wurde eine entsprechende Anwendung von § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II als angezeigt angesehen, wenn Leistungsempfänger aufgrund der vorrangig gewährten Leistungen eigentlich einen Wohngeldanspruch gehabt hätten, diesen aber wegen des Ausschlusses gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) nicht mehr geltend machen können, weil mangels tatsächlich verfügbarer Mittel im Leistungszeitraum zu Recht SGB II- Leistungen bewilligt worden sind, mithin die Bewilligungsbescheide auch nicht für den Leistungszeitraum aufzuheben sind, und es daher bei der nachträglichen Bewilligung des Übergangsgeldes weiterhin beim Ausschluss der Wohngeldleistungen verbleiben würde (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13, Rn. 36 ff.; Bayrisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16, Rn. 22 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht