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   LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16   

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LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16 (https://dejure.org/2017,5765)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2017 - L 10 AL 25/16 (https://dejure.org/2017,5765)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 25/16 (https://dejure.org/2017,5765)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Eintritt der Sperrzeit durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne wichtigen Grund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; Aufhebungsvertrag; Beschäftigungsverhältnis; wichtiger Grund; Sperrzeit; Abfindung; betriebsbedingte Kündigung; Umstrukturierungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    SGB III § 159
    Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Von wem die Initiative zum Abschluss ausgegangen ist, ist für den Eintritt einer Sperrzeit ohne Belang (vgl BSG, Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; Karmanski in Brand, SGB 111, 7. Auflage, § 159 Rn 120, mwN).

    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es nämlich, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl BSG, Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21; Karmanski in Brand, SGB 111, 7. Auflage, § 159 Rn 120).

    Die gesetzliche Regelung entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; vielmehr ist eine Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmen (BSG, Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24), wobei unverschuldete Rechtsirrtümer zu berücksichtigen sind (vgl BSG, Urteil vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Zwar kann auch die Vermeidung von Nachteilen, die mit einer Kündigung für das weitere berufliche Fortkommen verbunden sei können, einen wichtigen Grund bilden (vgl dazu BSG, Urteil vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 12).

    Im Übrigen drohte dem Kläger - wie oben ausgeführt - keine Kündigung zum gleichen Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag beendet worden ist (so aber im Fall des BSG, Urteil vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 12).

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Bei einem leitenden Angestellten genügt es auch, wenn dieser sich gegen einen Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) iVm § 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG nicht wehren könnte (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 11).

    Zwar hat das BSG (Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 - mwN) zur Abfindung ausgeführt, eine solche stelle keinen Ausschlussgrund für die Annahme eines wichtigen Grundes dar.

  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Der wichtige Grund muss dabei objektiv vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1991 - 11 RAr 81/90 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; Karmanski aaO Rn 122).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es nämlich, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl BSG, Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21; Karmanski in Brand, SGB 111, 7. Auflage, § 159 Rn 120).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Die gesetzliche Regelung entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; vielmehr ist eine Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmen (BSG, Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24), wobei unverschuldete Rechtsirrtümer zu berücksichtigen sind (vgl BSG, Urteil vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Ohne Auflösungsvertrag hätte das Arbeitsverhältnis demnach wenigstens drei Monate länger gedauert; die Arbeitslosigkeit wäre erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 13).
  • LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06

    Sperrzeitbescheid und der folgende Bewilligungsbescheid als eine einheitliche

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl BSG, Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; SächsLSG, Urteil vom 07.05.2009 - L 3 AL 238/06).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl BSG, Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; SächsLSG, Urteil vom 07.05.2009 - L 3 AL 238/06).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 18/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
    Im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag kann sich ein Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund dann berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; Urteil vom 02.09.2004 - B 7 AL 18/04 R).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

  • SG Augsburg, 11.12.2015 - S 5 AL 273/15

    Eintritt einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • SG Duisburg, 17.04.2019 - S 16 AL 240/17

    Bewilligung von Arbeitslosengeld ohne Minderung der Anspruchsdauer i.R.d.

    Dass dies die Chancen der Be-werbung bei neuen Arbeitgebern signifikant verschlechtert hätte, sei nicht nachgewie-sen (Bayerisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 25/16 -, Rn. 23, juris).
  • SG Landshut, 18.07.2022 - S 16 AL 135/20

    Wchtiger Grund bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages

    Da dem Kläger aus den genannten Gründen das Abwarten der Arbeitgeberkündigung nicht zuzumuten war, kann offenbleiben, ob allein durch Abschluss des Aufhebungsvertrags Nachteile für das weitere berufliche Fortkommen des Klägers vermieden werden konnten und ob evtl. bereits deshalb ein wichtiger Grund zu bejahen ist, weil durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Bestreiten des Klagewegs die Kooperation bei der Lösung von Konflikten signalisiert wird (vgl. hierzu Schmitz in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Aufl., § 159 SGB III (Stand: 26.04.2022), Rn. 74; kritisch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2017, Az. L 10 AL 25/16, Rn. 23 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2019 - L 7 AL 101/17
    Es ist zudem in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Arbeitnehmer nicht auf einen wichtigen Grund für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist gegen Zahlung einer Abfindung berufen kann, selbst wenn er bei Abwarten der Kündigung möglicherweise keine Abfindung erhalten würde (Bayerisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 25/16-).
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