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   LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18   

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https://dejure.org/2023,4407
LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18 (https://dejure.org/2023,4407)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2023 - L 19 R 308/18 (https://dejure.org/2023,4407)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - L 19 R 308/18 (https://dejure.org/2023,4407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • BAYERN | RECHT

    SGB IX § 14 Abs. 1 Satz 4 idF bis 31.12.2017; SGB IX § ... 14 Abs. 4 Satz 1 idF bis 31.12.2017; SGB IX § 14 Abs. 4 Satz 2 idF bis 31.12.2017; SGB IX § 42 Abs. 1 Nr. 1 idF bis 31.12.2017; SGB VI § 102 Abs. 2; SGB VI § 11 Abs. 1 Nr. 1; SGB VI § 11 Abs. 1 Nr. 2; SGB VI § 11 Abs. 2a Nr. 1; SGB VI § 11 Abs. 2a Nr. 2; SGB VI § 116 Abs. 2
    Abgrenzung der Zuständigkeit für LTA zwischen BA und RV sowie eventuelle Erstattungsansprüche

  • rewis.io

    Aufgedrängte Zuständigkeit, Erstattungsanspruch, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), zweitangegangener Leistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Vornahme von Feststellungen zu § 11 Abs. 2a Nr. 1 SGB VI durch den Rentenversicherungsträger; Erstattungsanspruch bezüglich erbrachter Leistungen zwischen Rehabilitationsträgern; Erbringung von Reha-Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
    Das Verfahren ist mit Beschluss des Senats vom 04.02.2019 zum Ruhen gebracht worden, nachdem der Senat auf sein Urteil vom 26.09.2018 - Az. L 19 R 444/16 - und die beim Bundessozialgericht hiergegen anhängige Revision - Az. B 5 R 1/19 R - hingewiesen hatte.

    Bei dieser medizinischen Konstellation lagen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI nicht vor, weil durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Wiedereingliederung des Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - BayLSG, Urteil vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16; juris) nicht zu erwarten war.

    Dies hat das BSG in seinem Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - ausdrücklich festgestellt (BSG, a.a.O., Rn 28 f.).

  • LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16

    Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
    Das Verfahren ist mit Beschluss des Senats vom 04.02.2019 zum Ruhen gebracht worden, nachdem der Senat auf sein Urteil vom 26.09.2018 - Az. L 19 R 444/16 - und die beim Bundessozialgericht hiergegen anhängige Revision - Az. B 5 R 1/19 R - hingewiesen hatte.

    Bei dieser medizinischen Konstellation lagen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI nicht vor, weil durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Wiedereingliederung des Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - BayLSG, Urteil vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16; juris) nicht zu erwarten war.

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
    Antrag in diesem Sinne ist jede an den Leistungsträger gerichtete Willenserklärung, aus der sich ein Leistungsverlangen ergibt (BSG, Urteil vom 20.10.2014 - B 5 R 8/14 R -, juris; Götze in: Hauck/Noftz, SGB IX, Stand 08/2021, § 14 SGB IX, Rdnr. 13).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 SGB IX a.F. geht den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X vor (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R) und verdrängt diese auch (BSG, Urteil vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
    Die Klägerin hatte zwischenzeitlich am 19.06.2017 Klage zum SG Nürnberg erhoben, von der Beklagten die Erstattung der Kosten in Höhe von 49.065,00 EUR verlangt und zur Begründung auf einschlägige Urteile des SG Augsburg (vom 27.03.2014 - S 7 AL 188/11) sowie des LSG Berlin-Brandenburg (vom 10.02.2011 - L 8 AL 142/08) verwiesen.
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 SGB IX a.F. geht den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X vor (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R) und verdrängt diese auch (BSG, Urteil vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R).
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