Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 824/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 34 Abs. 4, § 262; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1, § 44
Keine "Spontanberatungspflicht" zur möglichem Wartezeiterfüllung gem. § 262 SGB VI durch Mini-Job
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rentenberechnung; Mindestentgeltpunkte; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Vermeintlicher Beratungsfehler; Beratung in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Voraussetzungen für Mindestentgeltpunkte und ihre Auswirkungen auf die Höhe der Rente
- rewis.io
Keine "Spontanberatungspflicht" zur möglichem Wartezeiterfüllung gem. § 262 SGB VI durch Mini-Job
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Beratung in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Voraussetzungen für Mindestentgeltpunkte und ihre Auswirkungen auf die Höhe der Rente
- rechtsportal.de
SGB I § 14 ; SGB X § 44 Abs. 1 ; SGB VI § 262
Keine Beratung in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Voraussetzungen für Mindestentgeltpunkte und ihre Auswirkungen auf die Höhe der Rente - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 21.09.2015 - S 14 R 583/14
- LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 824/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 6 AS 83/13
Sozialverwaltungsrecht: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Voraussetzungen …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 824/15
Ein Leistungsträger sei nicht verpflichtet, einen Leistungsempfänger im Rahmen einer Spontanberatung über die möglichen positiven Auswirkungen einer erst zum späteren Zeitpunkt als geplant durchzuführenden Antragstellung aufzuklären, wobei auf einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19.06.2014 (Az. L 6 AS 83/13 B PKH) Bezug genommen werde. - BSG, 17.12.1980 - 12 RK 68/79
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 824/15
Weiter hat die Klägerin auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.1980 (Az. 12 RK 68/79) verwiesen, wonach ausnahmsweise ein Versicherungsträger von Amts wegen zur Erteilung eines Hinweises verpflichtet sei, wenn sich bei der Prüfung eines Antrages ergebe, dass Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden seien, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheine, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde.