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LSG Bayern, 15.05.2012 - L 13 R 649/11 NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Dauert eine interkurrente Erkrankung während der Durchführung einer ganztägigen ambulanten Maßnahme der medizinischen Rehabilitation neun Tage an, besteht für diesen Zeitraum keine Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Zahlung von Übergangsgeld.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 31.03.2011 - 10 R 4211/10
- SG Regensburg, 31.05.2011 - S 10 R 4211/10
- LSG Bayern, 15.05.2012 - L 13 R 649/11 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.04.1982 - 1 RA 71/80
Übergangsgeld
Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2012 - L 13 R 649/11
Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 27. April 1982, Az. 1 RA 71/80, in juris, klargestellt, dass die Gewährung von Übergangsgeld von der tatsächlichen Durchführung der Maßnahme abhängig ist. - BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Übergangsgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen …
Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2012 - L 13 R 649/11
In seiner Entscheidung vom 21. März 2001, Az. B 5 RJ 34/99 R, in juris, hat das BSG erneut betont, dass das Übergangsgeld eine die Rehabilitationsmaßnahme voraussetzende, ergänzende Leistung ist, deren Beginn und Ende sich nach der tatsächlichen Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme richten.