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   LSG Bayern, 15.09.2015 - L 16 AS 523/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,32610
LSG Bayern, 15.09.2015 - L 16 AS 523/15 B ER (https://dejure.org/2015,32610)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.09.2015 - L 16 AS 523/15 B ER (https://dejure.org/2015,32610)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. September 2015 - L 16 AS 523/15 B ER (https://dejure.org/2015,32610)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Bewilligung von SGB-II-Leistungen; Verletzung von Mitwirkungsobliegenheiten; Vorlage von Kontoauszügen; Nichterweislichkeit von Anspruchsvoraussetzungen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Mitwirkungsobliegenheiten bei Verweigerung der Vorlage von Kontoauszügen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2015 - L 16 AS 523/15
    Wer Leistungen nach dem SGB II beantragt, hat auf Verlangen des Grundsicherungsträgers Kontoauszüge für die letzten drei Monate vor Antragstellung vorzulegen (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R).

    Hinsichtlich der Kontoauszüge werde auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 19.09.2008 (B 14 AS 45/07R) und vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) verwiesen, wonach das Jobcenter die Kontoauszüge nur einsehen, aber nicht anfordern dürfe.

    Das dazu vorliegende Urteil des BSG vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) ist auch dem Antragsteller bekannt.

    Auch derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt, trägt die Folgen der objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R, Juris Rn. 21).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2015 - L 16 AS 523/15
    Ein Bescheid ist für die Zeit ab 01.09.2015 noch nicht ergangen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R zum Streitgegenstand bei Bewilligungen nach dem SGB II).
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2015 - L 16 AS 523/15
    Insbesondere dann, wenn Antragsteller wegen nicht ausreichender Mitwirkung und trotz gerichtlichen Hinweises die Aufklärung des Sachverhalts verhindern, kann ohne Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10; Bayer. LSG, Beschluss vom 24.09.2013, L 16 AS 513/13 B ER).
  • LSG Bayern, 24.09.2013 - L 16 AS 513/13

    Einstweilige Anordnung, Existenzsichernde Leistungen, Verweigerung, Mitwirkung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2015 - L 16 AS 523/15
    Insbesondere dann, wenn Antragsteller wegen nicht ausreichender Mitwirkung und trotz gerichtlichen Hinweises die Aufklärung des Sachverhalts verhindern, kann ohne Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10; Bayer. LSG, Beschluss vom 24.09.2013, L 16 AS 513/13 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Die Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge erschöpft sich - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht darin, diese dem zuständigen Sachbearbeiter zur ad-hoc-Einsicht vorzulegen, sondern - nur dies ist zwischen den Beteiligten streitig - umfasst auch die Pflicht, die Kontoauszüge oder Kopien derselben (ggf. mit den oben dargestellten zulässigen Schwärzungen) dem Leistungsträger zu überlassen (so auch LSG Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - L 7 AS 579/13 B ER - juris Rdnr. 17 ff.; LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 16 ff.; LSG Bayern v. 15. September 2015 - L 16 AS 523/15 B ER - juris Rdnr. 28; vgl. auch BSG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - B 4 AS 379/16 B - juris Rdnr. 6; BSG, Beschluss vom 8. März 2017 - B 4 AS 449/16 B - juris Rdnr. 7; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2015 - L 31 AS 2974/14 - juris Rdnr. 18 ff.).

    Ob und wann (LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 21, und LSG Bayern, Beschluss vom 15. September 2015 - L 16 AS 523/15 B ER - juris Rdnr. 28, verweisen auf den Zeitraum von zehn Jahren für Ersatzansprüche nach §§ 34, 34a SGB II und die Erbenhaftung gemäß § 35 SGB II; kritisch dazu Ziebarth, NZS 2015, 569 [571 f.]) ein Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge aus der Akte besteht, muss der Senat hier nicht entscheiden; entgegen der Darstellung des Klägers besteht hierfür mit § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB X aber grundsätzlich eine Anspruchsgrundlage.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2016 - L 13 AS 197/15
    Die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II unterfallen der objektiven Beweislast der Kläger, denn dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass jeder im Rahmen des anzuwendenden materiellen Rechts die Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen (Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 15. September 2015 - L 16 AS 523/15 B ER - juris Rn. 30; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014 § 103 Rn. 19a m. w. N.).
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