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   LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18   

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https://dejure.org/2018,41630
LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18 (https://dejure.org/2018,41630)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.11.2018 - L 7 BA 120/18 (https://dejure.org/2018,41630)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. November 2018 - L 7 BA 120/18 (https://dejure.org/2018,41630)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18
    Danach verfolgte der Gesetzgeber nur eine "Angleichung" an das Steuerrecht und keine identische Regelung, also im Ergebnis nur eine punktuelle Korrektur im Sozialversicherungsbereich (vgl. BSG, Urteil vom 17.05.2001, B 12 KR 32/00 R Rz 26 zur unterschiedlichen Beschränkung der Erhebung von Säumniszuschlägen im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht).

    Die Berechnungen auf der Grundlage der Verlautbarung zur Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 SGB IV im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wurde von der Rechtsprechung durchgängig nicht beanstandet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.05.2001, B 12 KR 32/00 R Rz 27; BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 13 RJ 28/03 R zu LSG BW, Urteil vom 13.05.2003, L 9 RJ 2117/02, Rz 81)).

    Säumniszuschlägen kommt dabei eine Druckfunktion zu (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.05.2001, B 12 KR 32/00 R Rz 24) Mit den Säumniszuschlägen soll sichergestellt werden, dass die Sozialleistungsträger die entstandenen Beiträge zum Fälligkeitstermin auch tatsächlich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten zur Verfügung haben und es soll ausgeschlossen werden, dass sich der Beitragsschuldner durch rechtswidriges Verhalten ein zinsloses Darlehen verschafft oder durch verspätete Beitragszahlung selbst einen Zinsvorteil erlangt; in dieser Doppelfunktion dienen Säumniszuschläge somit der Funktionsfähigkeit und der finanziellen Stabilität der Sozialversicherung im Sinne eines überragend wichtigen Gemeinwohlbelangs und eines legitimen gesetzgeberischen Ziels (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 3/11 R Rz 25).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18
    Nicht das erstmalige Entstehen des Beitragsanspruchs bzw dessen Fälligkeit sind anspruchsbegründender Umstand für die Säumniszuschläge, sondern das Vorliegen der Säumnis in jedem Monat (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 3/11 R Rz 13).

    Säumniszuschlägen kommt dabei eine Druckfunktion zu (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.05.2001, B 12 KR 32/00 R Rz 24) Mit den Säumniszuschlägen soll sichergestellt werden, dass die Sozialleistungsträger die entstandenen Beiträge zum Fälligkeitstermin auch tatsächlich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten zur Verfügung haben und es soll ausgeschlossen werden, dass sich der Beitragsschuldner durch rechtswidriges Verhalten ein zinsloses Darlehen verschafft oder durch verspätete Beitragszahlung selbst einen Zinsvorteil erlangt; in dieser Doppelfunktion dienen Säumniszuschläge somit der Funktionsfähigkeit und der finanziellen Stabilität der Sozialversicherung im Sinne eines überragend wichtigen Gemeinwohlbelangs und eines legitimen gesetzgeberischen Ziels (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 3/11 R Rz 25).

    Auf der anderen Seite ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Einzelfall eine Korrektur übermäßig hart oder unbillig erscheinender Folgen von gesetzlichen Regelungen wie dem Zwang zur Verhängung von Säumniszuschlägen notwendig, wobei allerdings nicht jegliche hart oder unbillig erscheinende Folge korrigiert werden muss (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 3/11 R Rz 39).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18
    Im Übrigen sind bei Säumniszuschlägen die unterschiedlichen Zielsetzungen der Rechtsmaterien als Grund dafür zu berücksichtigen, dass die die Regelungen unterschiedlich zu beurteilen sind (vgl. BAG Großer Senat, Beschluss vom 07.03.2001, GS 1/00, zu Verzugszinsen nach dem BGB und Säumniszuschlägen nach dem Steuerrecht und nach dem Sozialversicherungsrecht).

    Die vom Gesetzgeber als zwingend vorgeschriebene Festsetzung von Säumniszuschlägen bezweckt, der Säumnis bei der Erfüllung von Beitragspflichten entgegenzuwirken und den Trägern der Sozialversicherung einen gesetzlich standardisierten Mindestschadenausgleich zu gewähren (vgl. BAG Großer Senat, Beschluss vom 07.03.2001, GS 1/00 Rz 40 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18
    Die Berechnungen auf der Grundlage der Verlautbarung zur Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 SGB IV im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wurde von der Rechtsprechung durchgängig nicht beanstandet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.05.2001, B 12 KR 32/00 R Rz 27; BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 13 RJ 28/03 R zu LSG BW, Urteil vom 13.05.2003, L 9 RJ 2117/02, Rz 81)).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2003 - L 9 RJ 2117/02
    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18
    Die Berechnungen auf der Grundlage der Verlautbarung zur Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 SGB IV im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wurde von der Rechtsprechung durchgängig nicht beanstandet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.05.2001, B 12 KR 32/00 R Rz 27; BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 13 RJ 28/03 R zu LSG BW, Urteil vom 13.05.2003, L 9 RJ 2117/02, Rz 81)).
  • LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18

    Versicherungspflicht nach § 3 S 1 Nr 3 SGB 6 bei einem selbstständigen

    Die Rechtsprechung hat diese Berechnungsart stets unbeanstandet gelassen (Zuletzt Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. November 2018, L 7 BA 120/18, juris unter Verweis auf frühere Rechtsprechung sowie ausführlich SG Darmstadt, Urteil vom 25. Februar 2011, S 13 KR 244/09, juris).
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