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   LSG Bayern, 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B PKH   

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https://dejure.org/2017,2366
LSG Bayern, 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B PKH (https://dejure.org/2017,2366)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B PKH (https://dejure.org/2017,2366)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - L 11 AS 867/16 B PKH (https://dejure.org/2017,2366)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKH-Verfahren; Nachträgliche Anordnung einer Ratenzahlung; Ausschluss der Beschwerde

  • rewis.io

    Efolglose Beschwerde gegen eine Änderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtstatthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einer Änderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 8 ; ZPO § 120a Abs. 1 S. 1
    Nichtstatthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einer Änderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 19.08.2013 - L 11 AS 485/13

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2017 - L 11 AS 867/16
    Dieser Auffassung schließt sich der Senat nunmehr an und geht von der Nichtstatthaftigkeit der Beschwerde aus (anders noch: Beschluss vom 19.08.2013 - L 11 AS 485/13 B PKH-), denn unter Berücksichtigung der Änderung des § 73a SGG zum 01.01.2014 - regelmäßige Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Aufhebung (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 ZPO) und Änderung (§ 120a ZPO) bei der Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und ggfs. Anrufung des Gerichts, das dann endgültig entscheidet (§ 73a Abs. 8 SGG) - sollte eine abschließende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erreicht werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2016 - L 9 AL 19/16

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2017 - L 11 AS 867/16
    Der Zweck des § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG, Fragen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von vornherein einer Prüfung durch das LSG zu entziehen, greift auch hier (vgl. hierzu die h.M.: LSG NRW, Beschluss vom 04.02.2016 - L 9 AL 19/16 B - juris mwN zur Rspr.; Reyels in juris PR-SozR 18/2016 Anm. 4; Bittner in Roos/Wahrendorf, SGG § 172 Rn. 47, Böttiger in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014 § 172 Rn. 46b).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2012 - L 29 AS 2644/12

    Beschwerde gegen Höhe der Raten - Beschwerde gegen Festsetzung von Raten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2017 - L 11 AS 867/16
    Die vom SG nach Änderung der Rechtsprechung des Senates fehlerhaft erteilte Rechtsmittelbelehrungmacht die Beschwerde nicht zulässig (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2012 - L 29 AS 2644/12 B PKH; Leitherer aaO Vor § 143 Rn. 14b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2011 - L 20 AS 2026/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2017 - L 11 AS 867/16
    Im Umfang der Entscheidung nach § 120a Abs. 1 Satz 1 ZPO zum Nachteil des Antragstellers wird dann die PKH im Sinne des § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG - wenn auch erst nach zuvor weitergehender Bewilligung - dessen Wortlaut entsprechend "abgelehnt" (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 14.01.2011 - L 20 AS 2026/10 B - juris).
  • LSG Bayern, 08.08.2017 - L 11 AS 534/17

    Änderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Im Rahmen der Entscheidung nach § 120a Abs. 1 Satz 1 ZPO wird PKH im Sinne des § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG - wenn auch erst nach vorheriger Bewilligung - dessen Wortlaut entsprechend "abgelehnt" (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senates vom 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B - veröffentlicht in juris m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Beschwerde kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Urkundsbeamte nach Übertragung durch den Vorsitzenden bei der erstmaligen Bewilligung oder wegen regelmäßiger Zuständigkeit für die Nachprüfung (zumindest für Verfahren ab 01.01.2014 entschieden hat oder der erstinstanzliche Richter das Verfahren der Nachprüfung an sich zieht. Der Gesetzgeber hatte jedenfalls die Absicht, auch das Verfahren der Nachprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die erste Instanz zu beschränken (vgl. zum Ganzen Beschluss des Senates vom 16.01.2017 a.a.O. m.w.N.).

    Die vom SG nach Änderung der Rechtsprechung des Senates fehlerhaft erteilte Rechtsmittelbelehrungmacht die Beschwerde nicht zulässig (vgl. Beschluss des Senates vom 16.01.2017 a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 273/18

    Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar ergibt sich vorliegend der Beschwerdeausschluss nicht aus § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG, denn es geht nicht um die Bewilligung, sondern um die Aufhebung der Bewilligung von PKH (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B -, Beschluss des Senats vom 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B - veröffentlicht jeweils in Juris).

    Die unzutreffend erteilte Rechtsmittelbelehrungdurch das SG macht das Rechtsmittel nicht zulässig (vgl. Beschluss des Senats vom 16.01.2017 aaO).

  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 274/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar ergibt sich vorliegend der Beschwerdeausschluss nicht aus § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG, denn es geht nicht um die Bewilligung, sondern um die Aufhebung der Bewilligung von PKH (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B -, Beschluss des Senats vom 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B - veröffentlicht jeweils in Juris).

    Die unzutreffend erteilte Rechtsmittelbelehrungdurch das SG macht das Rechtsmittel nicht zulässig (vgl. Beschluss des Senats vom 16.01.2017 aaO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 5 M 51.17

    Beschwerde; Ausschluss; Prozesskostenhilfe; Verbesserung der persönlichen und

    Dieser Zweck des § 146 Abs. 2 VwGO, Fragen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von vornherein einer Prüfung durch das Beschwerdegericht zu entziehen, erfasst auch den vorliegenden Fall (LSG Essen, Beschlüsse vom 14. Januar 2011 - L 20 AS 2026/10 B -, juris Rn. 8, und vom 4. Februar 2016 - L 9 AL 19/16 B -, juris Rn. 3 m.w.N. und zustimmende Anmerkung von Reyels, jurisPR-SozR 18/2016 Anm. 4; LSG Bayern, Beschluss vom 16. Januar 2017 - L 11 AS 867/16 B -, juris Rn. 7 ff., a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2016 - OVG 12 M 38.16 -, juris Rn. 1).
  • LSG Bayern, 11.09.2017 - L 7 AS 584/17

    Aufhebung von Prozesskostnhilfe

    Die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrungdurch das SG macht die nicht statthafte Beschwerde nicht zulässig (BayLSG Beschluss vom 16.01.2017, L 11 AS 867/16 B PKH Rz 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 M 27.17

    Umfang des Begriffs der "Ablehnung" eines Prozesskostenhilfeantrages; Prüfung der

    Wie im Fall einer nachträglichen Änderung gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 166 VwGO zu verfahren wäre (einen Rechtsmittelausschluss verneinend: Beschluss des 3. Senats vom 28. September 2016 - OVG 3 M 21.15, EA S. 2; einen Rechtsmittelausschluss annehmend: Beschluss des 5. Senats vom 19. Dezember 2017 - OVG 5 M 51.17 -, juris Rn. 5 ff., LSG München, Beschlüsse vom 16. Januar 2017 - L 11 AS 867/16 B PKH -, juris Rn. 7, und vom 8. August 2017 - L 11 AS 537/17 B PKH -, juris Rn. 8), bedarf hier keiner Entscheidung, weil der Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO keine Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Prozesskostenhilfevoraussetzungen - dies sind gemäß §§ 114 Abs. 1 Satz 1, 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Familienverhältnisse, der Beruf, das Vermögen, das Einkommen und die Lasten - zugrunde liegt.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2019 - L 8 AS 467/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfeverfahren - Verbesserung der

    Der Zweck des § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG, Fragen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von vornherein einer Prüfung durch das Landessozialgericht zu entziehen, greift auch hier (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Januar 2017 - L 11 AS 867/16 B PKH -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2016 - L 9 AL 19/16 B - juris m. w. N. zur Rspr.; Roos/Wahrendorf, SGG § 172 Rn. 47).
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