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   LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16   

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https://dejure.org/2018,7949
LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16 (https://dejure.org/2018,7949)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2018 - L 9 EG 46/16 (https://dejure.org/2018,7949)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - L 9 EG 46/16 (https://dejure.org/2018,7949)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BEEG § 2b Abs. 1, Abs. 3, § 27 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Maßgeblichkeit des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums bei der Elterngeldberechnung auch bei negativen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Höhe des Elterngeldes; Bemessungszeitraum für Einkünfte; Gemischte Tätigkeit; Rückgriff auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt; Einheitlichkeit des Bemessungszeitraums

  • rewis.io

    Maßgeblichkeit des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums bei der Elterngeldberechnung auch bei negativen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 2b Abs. 3 S. 1
    Feststellung der Höhe des Elterngeldes

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    Zur Begründung der Berufung hat sich der Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R gestützt.

    Nach dem dritten einschlägigen BSG-Urteil (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R, Tupperware) spielt das allerdings keine Rolle.

    In ihrem Fall sei ein solcher Härtefall gegeben; der bei ihr vorliegende Sachverhalt unterscheide sich signifikant von dem des BSG-Urteils vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R.

    Unabhängig davon zeigt ein Vergleich mit dem der BSG-Entscheidung vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R zugrunde liegenden Sachverhalt, dass der Fall der Klägerin gerade nicht anders behandelt werden darf, als es das BSG seinerzeit getan hat.

    Denn bei der Klägerin im Fall B 10 EG 5/15 R war definitiv die selbständige Tätigkeit bereits beendet, bevor der Zwölfmonatszeitraum anlief.

    Insoweit macht sich der Senat die oben wiedergegebenen verfassungsrechtlichen Erwägungen im BSG-Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R in vollem Umfang zu eigen.

    Das BSG hat im Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R überzeugend begründet, warum § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG aF auch dann greift, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Null beträgt.

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    Auch beim BSG-Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R (selbständige Hebamme) hat es nicht vollständig an positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb gefehlt.

    Einen signifikanten Unterschied der Konstellation, die dem Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R zugrunde lag, und der im Fall der Klägerin mag man darin sehen, dass Letztere weder im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt noch im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt positive Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte.

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    Das erste der drei BSG-Urteile zu § 2b BEEG aF (Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, Photovoltaikanlage) ist wie auch die beiden anderen zu Mischeinkünften ergangen, mit denen man es auch im vorliegenden Fall zu tun hat.

    Auch hier hat das BSG mit im Wesentlichen gleicher Begründung wie im Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt einheitlich als Bemessungszeitraum angesehen.

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    Das BSG hat die Wirkungsweise des alten Rechts im Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R wie folgt beschrieben:.

    Zum alten (bis einschließlich 17.09.2012 geltenden) Recht hatte das BSG entschieden (Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R), dass § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG nur dann zum Tragen komme, wenn sich aus dem maßgebenden Steuerbescheid ein "Gewinn" ergebe, also positive Einkünfte im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG (fortgeführt durch Urteile vom 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R und vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    "Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (BVerfGE 9, 20, 31; BVerfGE 26, 265, 275 f; BVerfGE 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S. 36, 38).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    "Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (BVerfGE 9, 20, 31; BVerfGE 26, 265, 275 f; BVerfGE 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S. 36, 38).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    Zudem dürfen die mit der Typisierung einhergehenden Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sein (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr. 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr. 37).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    Zudem dürfen die mit der Typisierung einhergehenden Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sein (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr. 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr. 37).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    "Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (BVerfGE 9, 20, 31; BVerfGE 26, 265, 275 f; BVerfGE 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S. 36, 38).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16
    In ständiger Rechtsprechung hat das BSG bestätigt, dass auch der vorläufige Bewilligungsbescheid angefochten werden kann (vgl. nur BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

  • LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 6/18
    Die in § 2b Abs. 3 BEEG a.F. getroffene Regelung zum Bemessungszeitraum begegne vor allem deshalb keinen Bedenken in Bezug auf den allgemeinen Gleichheitssatz, weil es rein vom Zufall abhänge, ob sie sich für eine individuelle Person günstig oder ungünstig auswirke; die Regelung habe keine benachteiligende Tendenz (Hinweis auf Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Januar 2018 - L 9 EG 46/16).
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