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   LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11   

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https://dejure.org/2012,21025
LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11 (https://dejure.org/2012,21025)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.07.2012 - L 15 SF 42/11 (https://dejure.org/2012,21025)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - L 15 SF 42/11 (https://dejure.org/2012,21025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    1. Ein Betreuer, der nach Anordnung des persönlichen Erscheinens durch das Gericht an einem Gerichtstermin teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall gem. § 22 JVEG. Die Teilnahme am Gerichtstermin ist im Rahmen seiner pauschal gemäß §§ 4, 5 VBVG ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Entschädigung nach dem JVEG, Entschädigung für Verdienstausfall, Entschädigung für Zeitversäumnis, Betreuervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Betreuern im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Verdienstausfall und Entschädigung für Zeitversäumnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Entschädigung von Betreuern im sozialgerichtlichen Verfahren; Geltendmachung eines Anspruchs auf Verdienstausfall und Entschädigung für Zeitversäumnis

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 12.04.2011 - L 17 U 480/08

    Zum Vorliegen eines geeigneten Unfallmechanismus beim Schieben eines Baumstamms,

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
    In dem am Bayerischen Landessozialgericht (Bayer. LSG) unter dem Az. L 17 U 480/08 geführten Rechtsstreit fand am 21.12.2010 ein Erörterungstermin statt; das persönliche Erscheinen der Antragstellerin als gerichtlich bestellter Betreuerin des Klägers war angeordnet.

    Gegenstand der gerichtlichen Festsetzung ist ein Entschädigungsanspruch der Antragstellerin; einen Entschädigungsanspruch des Klägers im Verfahren mit dem Az. L 17 U 480/08 hat die Antragstellerin nicht geltend gemacht.

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.02.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.03.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.08.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.08.2011, Az.: 1 BvL 10/11).
  • BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06

    Differenzierung zwischen bemittelten und mittellosen Betreuten im Hinblick auf

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.02.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.03.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.08.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.08.2011, Az.: 1 BvL 10/11).
  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.02.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.03.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.08.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.08.2011, Az.: 1 BvL 10/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - L 4 KR 192/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
    Der Senat schließt sich damit im Ergebnis der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen an, wonach einem Betreuer für die Teilnahme an einem Gerichtstermin nach Anordnung des persönlichen Erscheinens eine Entschädigung für Verdienstausfall nicht gewährt werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2010, Az.: L 4 KR 192/10 B), wobei der Senat - anders als das LSG Nordrhein-Westfalen, das zwar von einem durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins entstandenen Verdienstausfall ausgeht, diesen aber durch die Pauschalvergütung als abgegolten ansieht - seine Begründung darauf aufbaut, dass überhaupt kein Verdienstaufall entstanden ist.
  • OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01

    Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
    Eine analoge Anwendung des JVEG scheitert daran, dass für Betreuer mit dem VBVG eine abschließende Regelung für die Vergütung zur Verfügung steht (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 19.11.2001, Az.: 3 Ws 77/01).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 4 Ws 572/05

    Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen: Begriff des Nachteils i.S. von §

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
    Ausreichend - aber auch erforderlich - ist jedoch, dass der Betroffene die Zeit, die er für den Gerichtstermin aufgewandt hat, anderweitig zweckvoll und nutzbringend hätte verwenden können (vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 20.4); auch ein Verlust an Freizeit ist als Nachteil im Sinne des § 20 JVEG zu betrachten (vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 20.5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2005, Az.: III-4 Ws 572/05, 4 Ws 572/05).
  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Auf die tatsächlich entstandenen Kosten des Berechtigten kommt es aufgrund der vom Gesetzgeber gewählten Regelung einer Pauschalierung nicht an (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 16.07.2012, Az.: L 15 SF 42/11), unabhängig davon, ob die tatsächlichen Kosten die Pauschale nicht erreichen oder übersteigen.
  • OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Solche Ermessensentscheidungen sind durch das Beschwerdegericht nur eingeschränkt überprüfbar: Das Beschwerdegericht kann die angefochtene Entscheidung nur darauf kontrollieren, ob das Amtsgericht sein Ermessen überhaupt nicht bzw. fehlerhaft ausgeübt hat; insbesondere darf nicht eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts Grundlage der Entscheidung werden, wenn Ermessensfehler erstinstanzlich nicht vorliegen (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 2012, 602 mwN; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 7 WF 619/13, und vom 2. August 2017 - 13 UF 317/17, beide n.v.).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2020 - 13 WF 4/20

    Abstammungsverfahren: Kostenentscheidung nach streitloser Beendigung

    Bei einem in der Sache erfolgreichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren widerspricht es billigem Ermessen, einem Kindesvater die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte und vor Kenntnis des Abstammungsgutachtens nicht sicher sein konnte, ob er der Vater des beteiligten Kindes ist (vgl. OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, JurBüro 2012, 602; Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 5. A., § 183, Rn. 3 m. w. N.).

    Bei einem in der Sache erfolgreichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren entspricht es nach Auffassung des Senats nicht billigem Ermessen, einem Kindesvater die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte und vor Kenntnis des Abstammungsgutachtens nicht sicher sein konnte, ob er der Vater des beteiligten Kindes ist (vgl. OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, JurBüro 2012, 602; Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 5. A., § 183, Rn. 3 m. w. N.).

  • OLG Dresden, 21.03.2016 - 2 Ws 121/16

    Umfang des einem als selbständiger Betreuer tätigen Schöffen zu ersetzenden

    Es ist für ein Pauschalvergütungsmodell geradezu typisch und unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten hinzunehmen, dass Überschreitungen oder Unterschreitungen der Durchschnittszeiten nicht zu vermeiden sind (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 15 SF 42/11 -, juris).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SF 29/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Entschädigung eines Betreuers als

    14 Auch eine Entschädigung des Antragstellers als Betreuer nach den Regelungen des JVEG, das über die Verweisungsnorm des § 191 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zur Anwendung kommt, wenn ein Betreuer in seinem Aufgabenkreis als Betreuer tätig geworden ist und deshalb wie ein Beteiligter im Sinne des § 69 SGG zu behandeln ist (vgl. Beschluss des Kostensenats vom 16.07.2012, Az.: L 15 SF 42/11 - m.w.N.), kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Das Beschwerdegericht kann die angefochtene Entscheidung nur dahin überprüfen, ob das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat; insbesondere darf nicht eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts Grundlage der Entscheidung werden, wenn Ermessensfehler nicht vorliegen (vgl. statt aller: OLG Brandenburg, JurBüro 2012, 602 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12

    Begleitperson, Begutachtungstermin, Zeitversäumnis, Beförderungsmittel,

    Aufgrund der getroffenen gesetzlichen Regelung kommt es nicht auf die tatsächlich entstandenen Kosten an (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 16.07.2012, Az.: L 15 SF 42/11).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 13 WF 1/23

    Anfechtung einer Vaterschaft; Kostentragung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren;

    Bei einem - wie vorliegend - in der Sache erfolglosen Vaterschaftsanfechtungsverfahren entspricht es billigem Ermessen, einem Vater die gesamten Verfahrenskosten dann nicht aufzuerlegen, wenn er berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte und vor Kenntnis des Abstammungsgutachtens nicht sicher sein konnte, ob er der Vater des beteiligten Kindes ist (BGH FamRZ 2014, 744; Senat FamRZ 2021, 545; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen FamRZ 2022, 1125; 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 2012, 602; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 102813).
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