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   LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19   

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https://dejure.org/2019,28182
LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19 (https://dejure.org/2019,28182)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.07.2019 - L 11 AS 52/19 (https://dejure.org/2019,28182)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - L 11 AS 52/19 (https://dejure.org/2019,28182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Kein Nachweis höherer Belastungen bei der Einkommenserzielung im Rahmen des pauschalen Absetzbetrags nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 131 Abs. 1 S. 3
    Vorläufig bewilligte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de

    Absetzbeträge; Arbeitslosengeld II; Beitrag zur Rechtsanwaltskammer; Beiträge zur Versorgungskammer; Betriebsausgaben; Einkommen; Rechtsanwalt; Selbständiger; Versorgungsabgabe; vorläufige Bewilligung; Pauschale nach § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II ; kein Verstoß gegen Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 833
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Es kann dahin stehen, ob die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist, zu den Betriebsausgaben oder zu den Versicherungsbeiträgen iSv § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II, die nach § 3 Abs. 2 Alg II-V keine Betriebsausgaben darstellen (letztlich offen gelassen in BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - juris), zu zählen ist, da der Beitrag im September 2017 fällig war - dies ergibt sich beispielsweise aus der Beitragsrechnung vom 13.09.2013 der A. Versicherungs-AG und den Angaben der Beteiligten - und damit keine im vorliegenden Bewilligungszeitraum tatsächlich getätigte oder zu erwartende Ausgabe (§ 3 Abs. 2 Alg II-V) ist.

    Ihm war daher bekannt, dass er über längerfristige Zeiträume als einen Monat hinweg mit den erzielten Einnahmen wirtschaften muss (vgl BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - juris).

    Im Rahmen des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit ergibt sich dessen Berechnung bereits aus § 3 Abs. 4 Satz 1 Alg II-V, der zwingend die gleichmäßige Aufteilung der die Betriebsausgaben übersteigenden Betriebseinnahmen im Bewilligungsabschnitt auf die einzelnen Monate vorsieht (zur Zulässigkeit dieser Aufteilung als Modifikation des monatsbezogenen Zuflussprinzips: BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - juris).

    Die Grenzen der Berücksichtigung von "fiktivem" Einkommen sind damit (noch) nicht überschritten (vgl zu dieser Problematik bei der Bildung von Durchschnittseinkommen: BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - juris).

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 38/15 R

    Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Abzüge für die Nutzung von Kochgas -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Die ursprünglich vom Kläger erhobene kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist mit Erlass der abschließenden Entscheidung über den streitgegenständlichen Zeitraum im Bescheid vom 20.11.2017, der die vorläufige Bewilligung im Bescheid vom 05.12.2016 gemäß § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ersetzt und erledigt hat (vgl BSG, Urteil vom 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R; Urteil vom 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R und Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 38/15 R - alle zitiert nach juris), unzulässig geworden.

    Unerheblich ist, dass der endgültige Bescheid nach § 96 SGG Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens geworden ist (vgl BSG, Urteil vom 01.12.2016 und Urteil vom 12.10.2016 aaO), da der Kläger mangels Anrechnung eines Einkommens durch die abschließende Entscheidung über seinen Leistungsanspruch nicht mehr beschwert gewesen ist.

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 44/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - selbstständige Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Soweit im Fall eines selbständigen Innenarchitekten das Bundessozialgericht (Urteil vom 30.07.2008 - B 14 AS 44/07 R - juris) einen Beitrag zur Architektenkammer unter § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst b SGB II subsumiert hat, wird im dortigen Fall nicht klar, ob dieser schon grundsätzlich nicht der Rentenversicherungsplicht unterlag oder von dieser befreit worden war.

    Da - wie oben ausgeführt - die Beiträge von § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II erfasst werden, besteht keine Regelungslücke, so dass eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt (auch das BSG hat Beiträge zum Versorgungswerk einer Architektenkammer nicht unter § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II subsumiert, vgl Urteil vom 30.07.2008 - B 14 AS 44/07 R - juris).

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung über Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Die ursprünglich vom Kläger erhobene kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist mit Erlass der abschließenden Entscheidung über den streitgegenständlichen Zeitraum im Bescheid vom 20.11.2017, der die vorläufige Bewilligung im Bescheid vom 05.12.2016 gemäß § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ersetzt und erledigt hat (vgl BSG, Urteil vom 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R; Urteil vom 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R und Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 38/15 R - alle zitiert nach juris), unzulässig geworden.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ist wie das berechtigte Interesse bei der allgemeinen Feststellungsklage zu behandeln (vgl BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R; Urteil des Senats vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 - beide zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16

    Endgültige Festsetzung und Rückforderung vorläufig erbrachter Leistungen der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Die von ihm zu zahlenden Beiträge zur Versorgungskammer entsprechen dem nicht (vgl dazu auch eingehend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2016 - L 18 AS 441/16 - juris).
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R

    Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Insoweit handelt es sich um eine abtrennbare Verfügung (vgl zur möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes: BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R; Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - alle zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 47/14

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines durch Zeitablauf erledigten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ist wie das berechtigte Interesse bei der allgemeinen Feststellungsklage zu behandeln (vgl BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R; Urteil des Senats vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 - beide zitiert nach juris).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Insoweit handelt es sich um eine abtrennbare Verfügung (vgl zur möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes: BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R; Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
    Der Gesetzgeber unterliegt daher bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung, so dass für eine Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen müssen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl nur BVerfG, Beschluss vom 08.10.1996 - 1 BvL 15/91 - juris - mwN).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten

  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 11 AS 140/15

    Regelbedarf für Alleinstehende

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II im Falle einer Anrechnung von den nach §

  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

  • SG München, 13.10.2021 - S 38 KA 161/20

    Datenaustausch Kassenärztliche Vereinigung und Zulassungsgremien

    Erforderlich ist vielmehr, dass damit zu rechnen ist, dass bei im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BayLSG, Urteil vom 16.07.2019, Az L 11 AS 52/19).

    Es muss sich vielmehr konkret abzeichnen, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BayLSG, Urteil vom 16.07.2019, Az L 11 AS 52/19).

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