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   LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 154/15   

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https://dejure.org/2017,48452
LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 154/15 (https://dejure.org/2017,48452)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.11.2017 - L 8 SO 154/15 (https://dejure.org/2017,48452)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. November 2017 - L 8 SO 154/15 (https://dejure.org/2017,48452)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Blindenhilfe nach dem SGB XII; Berücksichtigung von Landesblindengeld als Einkommen

  • rewis.io

    Anrechnung von Landesblindengeld auf die Blindenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Landesblindengeld auf die Blindenhilfe; Nachranggrundsatz; Blindenhilfe als subsidiäre Leistung; Voraussetzung der Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Landesblindengeld auf die Blindenhilfe; Gleichartige Leistung; Zurücktreten der Blindenhilfe als subsidiäre Leistung; Nachranggrundsatz; Vorliegen von Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Blindenhilfe nach dem SGB XII

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Landesblindengeld auf die Blindenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 155
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 154/15
    Auch das LSG Baden-Württemberg habe in einem Urteil vom 21.09.2006 (L 7 SO 5514/05) im Leitsatz ausgeführt: "Die Bundesblindenhilfe ist aufstockend zu gewähren, soweit die Höhe der Landesblindenhilfe die Beträge des § 72 Abs. 2 SGB XII nicht erreicht.

    Das LSG Baden-Württemberg habe in seinem Urteil vom 21.09.2006 (L 7 SO 5514/05) keine Aussage zu der hier streitgegenständlichen Frage getroffen, da dieses Urteil nur Anrechnungen im Verhältnis verschiedener Leistungsarten, d. h. die Tatbestandsebene, nicht jedoch die Rechtsfolgenseite des Einkommenseinsatzes betreffe.

    Etwas anderes - auch darauf weist das SG im Urteil vom 05.05.2015 zutreffend hin - ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21.09.2006 (L 7 SO 5514/05).

  • SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09

    Sozialhilfe - aufstockende Gewährung von Blindenhilfe zum Landesblindengeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 154/15
    Diese Auffassung sei durch ein Urteil des SG Landshut vom 02.02.2011 (S 10 SO 36/09) bestätigt worden.

    Der vom SG Landshut vom 02.02.2011 (S 10 SO 36/09) vertretenen Annahme, § 72 SGB XII sei als lex specialis zu § 83 SGB XII anzusehen, stehen die systematische Stellung beider Vorschriften sowie der Umstand entgegen, dass sie nicht etwa gleiches regeln, sondern unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen und damit keine Normenkonkurrenz besteht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 40/04

    Berufung, Blindenhilfe, Einkommen, Einzelrichter, Landesblindengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 154/15
    Eine Regelung, dass Landesblindengeld nicht als Einkommen bei der Blindenhilfe zu berücksichtigen ist, findet sich aber weder in § 83 SGB XII noch in § 87 SGB XII. Mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.09.2004 - 2 LB 40/04 zur Vorgängerregelung in § 77 BSHG) und der herrschenden Literaturmeinung (vgl. Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 83, Rdnr. 9; Schmidt in: Schlegel/Voelzke, juris-PK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 83, Rdnr. 14; Schlette in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Mai 2017, § 72, Rdnr. 14; Lücking in: Hauck/Noftz, SGB, 01/06, § 83 SGB XII, Rdnr. 9; Strnischa in: Oestreicher, SGB XII, Stand: Juni 2015, § 72, Rdnr. 9; Geiger in: LPK-SGB XII, § 83, Rdnr. 28; Steimer in: Mergler/Zink, SGB XII, Stand: April 2014, § 83, Rdnr. 16; Siebel-Huffmann in: Beck´scher Online Kommentar Sozialrecht, 45. Aufl., Stand: Juni 2017, § 83, Rdnr. 4; a.A. ohne nähere Begründung nur Rasch in: Linhart/Adolph, Stand: April 2010, § 72, Rdnr. 21 und Schellhorn in: Schellhorn, 19. Aufl. 2015, § 72, Rdnr. 7 unter Verweis auf das Urteil des SG Landshut vom 02.02.2011 -) ist daher davon auszugehen, dass das Landesblindengeld als gleichartige Leistung als Einkommen bei der Ermittlung der Blindenhilfe anzurechnen ist.
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