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   LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14   

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https://dejure.org/2015,54057
LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14 (https://dejure.org/2015,54057)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 12 KA 209/14 (https://dejure.org/2015,54057)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 12 KA 209/14 (https://dejure.org/2015,54057)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus; Bereitschaftsdienstpauschalen nach den GOP 95606 und 95607; Gleichstellung der in Notfällen tätigen Krankenhäuser mit Vertragsärzten; Reduzierung des Vergütungsanspruchs

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 14 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | HVV KV Brandenburg rechtmäßig (I u. II/10)/Kooperationszuschlag | Strukturvertragliche Regelungen zur Benachteiligung von Krankenhäusern unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Die Mitwirkung an der ambulanten Versorgung durch andere Leistungserbringer als Vertragsärzte bedürfe entsprechender gesetzlicher Regelungen (vgl. BSG, Urteil vom 12.01.2012, Az.: B 6 KA 3/12 R).

    Die Krankenhäuser hätten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach Anspruch auf Vergütung der EBM-Ziffern, die aus der Gesamtvergütung zu honorieren seien (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2012, Az.: B 6 KA 3/12 R).

    Die Gleichstellung bewirkt nicht allein die Anwendung der für Vertragsärzte geltenden Honorarregelungen im engeren Sinne, sondern auch die entsprechende Geltung der übrigen für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen maßgeblichen Bestimmungen des Vertragsarztrechts (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2012, B 6 KA 3/12 R, juris - Rdnr. 12).

    Auch eine mittelbare Schlechterstellung von Notfallleistungen im Krankenhaus gegenüber vergleichbaren Leistungen von Vertragsärzten durch Regelungen der Honorarverteilung ist nicht zulässig (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 12.12.2012, Az.: B 6 KA 3/12 R, Rz. 27 und 28).

  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahmeberechtigung der Krankenhäuser an der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Die Klägerin hat mit Schriftsatz vom 21.10.2014 geltend gemacht, dass die Rechtsprechung des BSG mit Urteilen vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R, vom 12.12.2012, Az.: B 6 KA 4/12 R und BSGE 102, 134 das Klagebegehren voll umfänglich stützen würde.

    Es bestehe faktisch eine dominierende Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R).

    Des Weiteren hat das BSG (vgl. Urteil vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R) klargestellt, dass das Gleichbehandlungsgebot sich nur auf vertragsärztliche Leistungen bezieht, die im organisierten Notfalldienst erbracht werden, nicht aber darüber hinaus.

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 20/05 B

    Ermessens- und Gestaltungsfreiheit in der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Darüber hinaus stehe es den Parteien der Gesamtverträge grundsätzlich frei, ob und mit welchem Inhalt sog. Strukturverträge, die wie hier extrabudgetäre Leistungen vorsehen, abschließen (vgl. dazu näher BSG, Az.: B 6 KA 20/05 B, BayLSG, Az.: L 12 KA 26/03 und L 12 KA 275/05).

    Auch wenn danach die Ermessensfreiheit beim Abschluss und der Inhaltsbestimmung von öffentlichrechtlichen Verträgen und im Besonderen von Strukturverträgen weit angelegt ist, so unterliegen die öffentlichrechtlichen Vertragsparteien gleichwohl den durch Art. 3 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen (vgl. BSG, Beschluss vom 22.06.2005, B 6 KA 20/05 B).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 31/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine geringere Vergütung ambulanter

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Alleine der Umstand, dass Vertragsärzte von der KVB zugelassen seien und Krankenhäuser nicht, rechtfertige es nicht, völlig gleiche Leistungen unterschiedlich zu vergüten (so auch BSG, Urteile vom 20.12.1995, Az.: 6 RKa 25/95 und vom 09.06.2006, Az.: B 6 KA 31/05 R, wonach eine unterschiedliche Vergütung der Notfallleistungen von Vertragsärzten und Krankenhäusern allein hinsichtlich des Investitionskostenabschlags in Höhe von 10% mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sei).

    Dieser strukturelle Unterschied stelle keinen Verstoß des Normgebers dar, eine Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 06.09.2006, Az.: B 6 KA 31/05 R, trage nicht.

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 4/12 R

    Höhe der Vergütungen der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Die Klägerin hat mit Schriftsatz vom 21.10.2014 geltend gemacht, dass die Rechtsprechung des BSG mit Urteilen vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R, vom 12.12.2012, Az.: B 6 KA 4/12 R und BSGE 102, 134 das Klagebegehren voll umfänglich stützen würde.

    Auch eine mittelbare Schlechterstellung von Notfallleistungen im Krankenhaus gegenüber vergleichbaren Leistungen von Vertragsärzten durch Regelungen der Honorarverteilung habe das BSG nicht gebilligt (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2012, Az.: B 6 KA 4/12 R).

  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 12 KA 275/05

    Berechnungsweise der Gesamtvergütung für die Gesamtheit der zu vergütenden

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Darüber hinaus stehe es den Parteien der Gesamtverträge grundsätzlich frei, ob und mit welchem Inhalt sog. Strukturverträge, die wie hier extrabudgetäre Leistungen vorsehen, abschließen (vgl. dazu näher BSG, Az.: B 6 KA 20/05 B, BayLSG, Az.: L 12 KA 26/03 und L 12 KA 275/05).
  • LSG Bayern, 10.11.2004 - L 12 KA 26/03

    Anspruch auf Teilnahme an einem Strukturvertrag; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Darüber hinaus stehe es den Parteien der Gesamtverträge grundsätzlich frei, ob und mit welchem Inhalt sog. Strukturverträge, die wie hier extrabudgetäre Leistungen vorsehen, abschließen (vgl. dazu näher BSG, Az.: B 6 KA 20/05 B, BayLSG, Az.: L 12 KA 26/03 und L 12 KA 275/05).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95

    Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Alleine der Umstand, dass Vertragsärzte von der KVB zugelassen seien und Krankenhäuser nicht, rechtfertige es nicht, völlig gleiche Leistungen unterschiedlich zu vergüten (so auch BSG, Urteile vom 20.12.1995, Az.: 6 RKa 25/95 und vom 09.06.2006, Az.: B 6 KA 31/05 R, wonach eine unterschiedliche Vergütung der Notfallleistungen von Vertragsärzten und Krankenhäusern allein hinsichtlich des Investitionskostenabschlags in Höhe von 10% mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sei).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    Die Klägerin hat mit Schriftsatz vom 21.10.2014 geltend gemacht, dass die Rechtsprechung des BSG mit Urteilen vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R, vom 12.12.2012, Az.: B 6 KA 4/12 R und BSGE 102, 134 das Klagebegehren voll umfänglich stützen würde.
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14
    3 Satz 2 SGB V anknüpfende pauschale Honorarminderung in Höhe von 10% für Notfallleistungen öffentlich geförderter Krankenhäuser akzeptiert (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 Rdnr. 18).
  • SG Marburg, 01.04.2016 - S 12 KA 779/15

    Vertragsarztrecht

    v. 21.08.2015 - S 12 KA 208/14 und LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14: Vergütung von ambulanten Notfallbehandlungen im Kranke..." 12 KA 209/14 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 36/15 und L 4 KA 37/15).

    Die Kammer hat zuletzt mit Gerichtsbescheid vom 21.08.2015 - S 12 KA 208/14 und S 12 KA 209/14 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 36/15 und L 4 KA 37/15) entschieden.

    Bei dem in den angefochtenen Honorarbescheiden einbehaltenen EHV-Beitrag handelt es sich lediglich um einen Realakt, mit dem die Umsetzung des Beitragsklassenbescheides vorgenommen wird (vgl. SG Marburg, Gerichtsb. v. 06.02.2015 - S 12 KA 330/13 - juris Rdnr. 28, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 83/14 - SG Marburg, Gerichtsb. v. 21.08.2015 - S 12 KA 208/14 und S 12 KA 209/14 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 36/15 und L 4 KA 37/15).

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