Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7639
LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21 (https://dejure.org/2022,7639)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.03.2022 - L 8 SO 170/21 (https://dejure.org/2022,7639)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. März 2022 - L 8 SO 170/21 (https://dejure.org/2022,7639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Leistungen, Sozialhilfe, Berufung, Abtretung, Bescheid, Kostenerstattung, Bestattungskosten, Revision, Verwaltungsakt, Gerichtsbescheid, Anspruch, Lebensunterhalt, Leistungsanspruch, Zeitpunkt, Anspruch auf Sozialhilfe, Sinn und Zweck, Hilfe zum Lebensunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auch wenn nach dem landesrechtlichen Bestattungsrecht zwischen bestattungsverpflichteten Verwandten keine Rangfolge besteht, kann im Rahmen des § 74 SGB XII verpflichtet nur sein, wer zugleich Erbe ist.

  • rechtsportal.de

    Übernahme von Bestattungskosten; Keine Rangfolge zwischen bestattungsverpflichteten Verwandten; Inanspruchnahme eines Erben

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Dabei ist eine vorherige Kenntnis des zuständigen Sozialhilfeträgers von der Bedarfssituation nicht erforderlich, § 18 SGB XII findet auf diesen Anspruch keine Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R - juris).

    Für eine Stellung als Verpflichteter i.S.d. § 74 SGB XII ist aber ein besonderer zivil- oder öffentlich-rechtlicher Status erforderlich, der vom Totensorgerecht zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30.05.2002 - 5 C 14/01 - beide nach juris).

  • LSG Saarland, 18.06.2020 - L 11 SO 9/18

    Sozialhilfe - Auslegung von Verwaltungsakten - Übernahme von Bestattungskosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Folglich erlischt der Anspruch auch weder durch den Vollzug der Bestattung noch durch bereits erfüllte Zahlungsverpflichtungen (vgl. LSG Saarland, Urteil vom 18.06.2020 - L 11 SO 9/18 - juris, m.w.N.).

    Sowohl die Kostentragungsverpflichtung aus dem Erbrecht, als auch sekundär, wenn kein Erbe vorhanden ist, aus dem Unterhaltsrecht, gehen der Verpflichtung, als Bestattungsverpflichteter für diese Kosten im Wege der Gefahrenbeseitigung aufkommen zu müssen, vor (vgl. LSG Saarland, Urteil vom 18.06.2020 - L 11 SO 9/18 - juris; Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider/Legros, SGB XII, 20. Aufl., § 74 Rn. 5; Siefert in jurisPK-SGB XII, Stand: 01.09.2021, § 74 Rn. 29; Deckers in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl., § 74 Rn. 22; Berlit in LPK-SGB XII, 11. Aufl., § 74 Rn. 6).

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Zwar kann eine unterbliebene Rechtsbehelfsbelehrungfür die Auslegung, ob Verwaltungsakt oder nicht, von gewisser Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.1968 - VI C 113.67 - juris).
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einsatz von

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Hier erhielt die Mutter der Klägerin zwar Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII vom Bezirk Oberbayern, aber nicht nach anderen Kapiteln des SGB XII. Die Klägerin selbst erhielt in dem für einen Anspruch nach § 74 SGB XII maßgeblichen Zeitpunkt der Fälligkeit der Bestattungskosten (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R - juris) zwar Sozialhilfe, aber von der Beklagten und allein nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (Bescheid vom 16.07.2019).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Die Erbenstellung der Klägerin ist damit mit Wirkung ex tunc (von Anfang an) wieder entfallen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.2010 - L 7 SO 4476/08 - juris).
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Zu berücksichtigten ist in diesem Rahmen ferner mit Blick auf das aus Art. 4 des Grundgesetzes (GG) folgende Gebot zur Beachtung religiöser Bekenntnisse (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R - juris) sowie die sich aus Art. 140 GG ergebenden Anforderungen noch, dass nach der Beerdigungs- und Friedhofsordnung der IKG vom 11.04.2005 Auftraggeber für Bestattungen und die Nutzung von Grabstätten nur Mitglieder der IKG sein können und hierbei eine Reihenfolge vorgegeben ist (Ziffer III. 4.).
  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Für eine Stellung als Verpflichteter i.S.d. § 74 SGB XII ist aber ein besonderer zivil- oder öffentlich-rechtlicher Status erforderlich, der vom Totensorgerecht zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30.05.2002 - 5 C 14/01 - beide nach juris).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Abzustellen ist dabei auf die verstorbene Person, nicht auf die Person des Anspruchsstellers gemäß § 74 SGB XII (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R - juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029

    Heranziehung zu Bestattungskosten; Bestattungspflicht kraft Gesetzes; Rangfolge

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Anders als etwa bei der Heranziehung durch die Gemeinde als Ordnungsbehörde (§ 15 Satz 2 BestV) ist in Bezug auf die Regelung der Bestattungspflicht nach dem Ordnungsrecht keine Rangfolge vorgesehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris); dies ist nämlich so nicht geregelt.
  • LSG Bayern, 25.10.2018 - L 8 SO 294/16

    Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 105% des

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
    Der Begriff der Übernahme ist nicht im Sinn eines Schuldbeitritts zur Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bestattungsunternehmen zu verstehen, sondern normiert eine Geldschuld (Urteil des Senats vom 25.10.2018 - L 8 SO 294/16 - juris, m.w.N.).
  • SG München, 24.11.2023 - S 46 SO 97/23

    Bestattungskosten § 74 SGB XII

    § 15 Bayerische Bestattungsverordnung (Bay BestV) sieht eine Reihenfolge nach dem Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft nur bei Heranziehung zur Bestattung durch die Gemeinde nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Bay BestG vor (Bay LSG, Urteil vom 17.03.2022, L 8 SO 170/21, Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht