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   LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12   

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https://dejure.org/2013,40157
LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12 (https://dejure.org/2013,40157)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.09.2013 - L 15 VK 5/12 (https://dejure.org/2013,40157)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. September 2013 - L 15 VK 5/12 (https://dejure.org/2013,40157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 7 Abs. 1; BVG § 1 Abs. 1
    Keine Entschädigung für Munitionsschäden nach Ende des zweiten Weltkrieges in heutigen EU-Mitgliedsstaaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12
    Voraussetzung für die Anknüpfung eines Leistungsanspruchs an die Staatsangehörigkeit ist aber ein hinreichender sachlicher Grund (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.02.2012, Az.: 1 BvL 14/07).
  • BSG, 25.06.1963 - 11 RV 1248/60

    Versorgungsleistungen an einen ungarischen Wehrdienstleistenden mit Wohnsitz in

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12
    Sofern das BVG auf Ausländer anzuwenden ist, die in einem von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiet eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, stützt sich dies darauf, dass in diesem Fall die Schädigung auf die Besetzung des Gebietes durch deutsche Truppen zurückzuführen ist und es der Regierung des besetzten Landes infolge des Gebiets- und Machtverlustes zu dieser Zeit unmöglich war, ihre Staatsangehörigen vor unmittelbaren Kriegseinwirkungen zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1963, Az.: 11 RV 1248/60).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12
    Zwar garantiert der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG allen Menschen die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und steht damit auch Ausländern zu (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 23.03.1971, Az.: 2 BvR 59/71).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

    Transsexuelle IV

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12
    Trotzdem ist dem Gesetzgeber nicht jede Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern generell untersagt, sondern er kann im Rahmen des ihm zustehenden weitreichenden gesetzgeberischen Ermessens auch nach der Staatsangehörigkeit differenzieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2006, 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04).
  • BSG, 27.08.1974 - 9 RV 406/73

    Versorgung - Ausländer - Schädigung - Ort des Eintritts - Deutsche Kriegsführung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12
    Bei ausländischen Staatsangehörigen sehen die Regelungen des BVG einen Versorgungsanspruch abschließend (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 27.08.1974, Az.: 9 RV 406/73) nur dann vor, wenn die Schädigung entweder mit einem Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht oder mit einem militärähnlichen Dienst für eine deutsche Organisation in ursächlichem Zusammenhang steht (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BVG) oder in Deutschland oder in einem zur Zeit der Schädigung von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiet durch unmittelbare Kriegseinwirkung eingetreten ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BVG).
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