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   LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11   

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https://dejure.org/2013,51113
LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11 (https://dejure.org/2013,51113)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.09.2013 - L 19 R 297/11 (https://dejure.org/2013,51113)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. September 2013 - L 19 R 297/11 (https://dejure.org/2013,51113)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88

    Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11
    Der sich anschließende Verweis auf frühere Rechtsprechung (BSG, Urt. v. 14.02.1990, Az. 1 RA 111/88 - zitiert nach juris) trägt insofern nicht, als dort zwar über die Einbeziehung von Zahlungen nach § 1587 p BGB in die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VAHRG judiziert wurde, aber der Charakter der Neuregelung des § 37 VersAusglG sich doch erheblich von der früheren Gesetzeslage unterscheidet.
  • VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1349/11

    Vereinbarkeit von Versorgungsausgleichsbestimmungen nach dem

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11
    Seitens der Rechtsprechung wird diese Regelung auch als verfassungsgemäß eingeordnet (VG Trier, Urt. v. 31.01.2012, Az. 1 K 1349/11.TR; VG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.2013, Az. 13 K 5193/12 und zur Vorgängerregelung BVerfG, Urt. v. 05.07.1989, Az. 1 BvL 11/87 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11
    Seitens der Rechtsprechung wird diese Regelung auch als verfassungsgemäß eingeordnet (VG Trier, Urt. v. 31.01.2012, Az. 1 K 1349/11.TR; VG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.2013, Az. 13 K 5193/12 und zur Vorgängerregelung BVerfG, Urt. v. 05.07.1989, Az. 1 BvL 11/87 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5193/12

    Beamter Scheidung Versorgungsausgleich Versorgungsbezüge Kürzung Tod des

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11
    Seitens der Rechtsprechung wird diese Regelung auch als verfassungsgemäß eingeordnet (VG Trier, Urt. v. 31.01.2012, Az. 1 K 1349/11.TR; VG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.2013, Az. 13 K 5193/12 und zur Vorgängerregelung BVerfG, Urt. v. 05.07.1989, Az. 1 BvL 11/87 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften muss sich auf die Frage beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. z.B. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 18.03.2013, Az. 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11, Rn 34 mwN - nach juris).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2013 - L 19 R 297/11
    Eine solche absolute Regelung sei nicht verfassungsgemäß; vielmehr sei eine gesetzliche Härtefallregelung erforderlich (BVerfG, Urt. v. 28.02.1980, Az. 1 BvL 17/77 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 5 R 2759/18

    Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der

    Die Auslegung durch das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 17.09.2013 - L 19 R 297/11 -, in juris) sei insoweit zutreffend gewesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 2 R 259/14
    Eine weitere Ausweitung der vom Gesetzgeber geschaffenen Grenze von 36 Monaten unschädlichem Leistungsbezug ist nicht geboten, da ja bereits diese Grenze zur Abmilderung von Härten geschaffen worden war (LSG Bayern, Urteil vom 17. September 2013, L 19 R 297/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2019 - L 2 R 156/19
    Eine weitere Ausweitung der vom Gesetzgeber geschaffenen Grenze von 36 Monaten unschädlichem Leistungsbezug ist nicht geboten, da ja bereits diese Grenze zur Abmilderung von Härten geschaffen worden war (LSG Bayern, Urteil vom 17. September 2013, L 19 R 297/11).
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