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   LSG Bayern, 18.01.2017 - L 19 R 683/14   

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https://dejure.org/2017,21877
LSG Bayern, 18.01.2017 - L 19 R 683/14 (https://dejure.org/2017,21877)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.01.2017 - L 19 R 683/14 (https://dejure.org/2017,21877)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - L 19 R 683/14 (https://dejure.org/2017,21877)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhere Altersrente; Anerkennung weiterer Pflichtbeitragszeiten; Tätigkeit nur im Rahmen einer familienhaften Mithilfe; Abgrenzung mittels Fremdvergleichs; Anerkennung fiktiver Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung im elterlichen Betrieb in der gesetzlichen ...

  • rewis.io

    Keine Anerkennung fiktiver Pflichtbeitragszeiten für Berufsausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 247 Abs. 2a
    Höhere Altersrente

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 247 Abs. 2a
    Anerkennung fiktiver Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung im elterlichen Betrieb in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2017 - L 19 R 683/14
    Das Gesetz stelle jedoch den Lehrzeiten sonstige Zeiten der Berufsausbildung gegenüber, wobei die Berufsausbildung der weitergehende, die Lehrzeit der engere Begriff sei (unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.07.1970, Az. 11 RA 164/67).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2017 - L 19 R 683/14
    Ist dagegen eine Tätigkeit nur im Rahmen einer familienhaften Mithilfe erfolgt, ist die Anrechnung von fiktiven Pflichtbeitragszeiten auf der Grundlage des § 247 Abs. 2a SGB VI nicht möglich (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 23.09.1999, Az. B 12 RJ 1/99 R, Rdnr 19, veröffentlicht bei juris).
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