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   LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22   

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https://dejure.org/2023,1702
LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22 (https://dejure.org/2023,1702)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.01.2023 - L 11 AS 24/22 (https://dejure.org/2023,1702)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - L 11 AS 24/22 (https://dejure.org/2023,1702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BAYERN | RECHT

    SGG § 87 Abs. 1, Abs. 2, § 159 Abs. 1 Nr. 1; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschließende Festsetzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabefiktion eines Verwaltungsakts gemäß § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X ; Vorhandensein eines Vermerks bezüglich des Zeitpunkts der Versendung eines Verwaltungsaktes; Vorhandensein eines sogenannten "Abvermerks"; Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes bei Versendung durch einen ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 11.03.2014 - L 11 AS 48/14

    Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensfehlers. Der Vermerk der Aufgabe zur

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22
    Die Zeitspanne von drei Tagen in der Bekanntgabefiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X - die auf den Widerspruchsbescheid vom 13.08.2019 grundsätzlich anwendbar ist, denn es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt - kann erst dann beginnen, wenn der Verwaltungsakt dem Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung übergeben ist (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 14.01.2011 - L 11 AS 808/10 B PKH -, vom 11.03.2014 - L 11 AS 48/14 NZB - und vom 19.03.2018 - L 11 AS 191/18 B PKH - alle zitiert nach juris), zum Beispiel durch Abholung durch Bedienstete des Postdienstleistungsunternehmens oder durch Einlieferung beim Postdienstleistungsunternehmen.
  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22
    Statthaft ist insoweit die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) und nicht die reine Anfechtungsklage, wie sie im Termin zur mündlichen Verhandlung beim SG am 22.12.2021 beantragt wurde, denn Ziel der Klage ist eine abschließende Leistungsfestsetzung in Höhe der zuvor vorläufig festgesetzten Leistungen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R - Urteil vom 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R -, beide zitiert nach juris; Kemper in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Aufl., § 41a Rn. 53).
  • LSG Bayern, 14.01.2011 - L 11 AS 808/10

    Eingreifen der Fiktion des § 37 Abs 2 Satz 2 SGB X nur, wenn Aufgabe des

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22
    Die Zeitspanne von drei Tagen in der Bekanntgabefiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X - die auf den Widerspruchsbescheid vom 13.08.2019 grundsätzlich anwendbar ist, denn es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt - kann erst dann beginnen, wenn der Verwaltungsakt dem Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung übergeben ist (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 14.01.2011 - L 11 AS 808/10 B PKH -, vom 11.03.2014 - L 11 AS 48/14 NZB - und vom 19.03.2018 - L 11 AS 191/18 B PKH - alle zitiert nach juris), zum Beispiel durch Abholung durch Bedienstete des Postdienstleistungsunternehmens oder durch Einlieferung beim Postdienstleistungsunternehmen.
  • LSG Bayern, 19.03.2018 - L 11 AS 191/18

    PKH, Erfolgsaussicht, Bescheid, Bewilligung, Beschwerde, Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22
    Die Zeitspanne von drei Tagen in der Bekanntgabefiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X - die auf den Widerspruchsbescheid vom 13.08.2019 grundsätzlich anwendbar ist, denn es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt - kann erst dann beginnen, wenn der Verwaltungsakt dem Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung übergeben ist (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 14.01.2011 - L 11 AS 808/10 B PKH -, vom 11.03.2014 - L 11 AS 48/14 NZB - und vom 19.03.2018 - L 11 AS 191/18 B PKH - alle zitiert nach juris), zum Beispiel durch Abholung durch Bedienstete des Postdienstleistungsunternehmens oder durch Einlieferung beim Postdienstleistungsunternehmen.
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 55/19 R

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22
    Offengelassen werden kann, ob der Erstattungsbescheid vom 01.10.2019, der nach Erlass des Widerspruchsbescheides und vor Klageerhebung ergangen ist, Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist (unentschieden auch BSG, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 55/19 R - juris; dagegen Bienert, NZS 2011, 732).
  • BSG, 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22
    Nach dem Urteil des BSG vom 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R - sind bei der Berechnung der abschließenden Leistungen auch im Klageverfahren noch nachgereichte Unterlagen bei der Berechnung des Anspruchs zu berücksichtigen.
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst

    Auszug aus LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 24/22
    Statthaft ist insoweit die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) und nicht die reine Anfechtungsklage, wie sie im Termin zur mündlichen Verhandlung beim SG am 22.12.2021 beantragt wurde, denn Ziel der Klage ist eine abschließende Leistungsfestsetzung in Höhe der zuvor vorläufig festgesetzten Leistungen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R - Urteil vom 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R -, beide zitiert nach juris; Kemper in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Aufl., § 41a Rn. 53).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - L 9 KR 357/20

    Krankenversicherung - Eintritt der Genehmigungsfiktion - genauer Zeitpunkt der

    Auf das Ausdruckdatum und den gewöhnlichen Geschäftsgang bei der Beklagten kommt es insoweit nicht an (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 18. Januar 2023, L 11 AS 24/22, zitiert nach juris, dort Rn. 16: "Unerheblich ist, wann der Verwaltungsakt an die innerbehördliche Poststelle gelangt oder wann der Druckauftrag für den Verwaltungsakt erteilt worden ist; für die Dauer dieser Vorgänge besteht kein Erfahrungssatz. Ist der Tag der Aufgabe zur Post nicht in den Akten vermerkt und lässt er sich auch sonst nicht - etwa durch Eintragungen in ein Portobuch - erweisen, greift die Zugangsfiktion nicht.").
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