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   LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14 E   

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https://dejure.org/2015,10551
LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14 E (https://dejure.org/2015,10551)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.03.2015 - L 15 SF 241/14 E (https://dejure.org/2015,10551)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E (https://dejure.org/2015,10551)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Anspruch des beigeordneten PKH-Anwalts auf die Terminsgebühr und Auslagen auch bei Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613; RVG § 45 Abs. 1; RVG § 5; RVG § 56
    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfüllung der Anwaltspflichten der Staatskasse durch einen Vertreter; Erforderlichkeit der Vorlage einer Untervollmacht für die Annahme einer Vertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08

    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14
    Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Beiordnung ist für das Festsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG bindend; die inhaltliche Richtigkeit des Zeitpunktes kann nicht mehr überprüft werden (insoweit stehen dem unbemittelten Beteiligten Rechtsbehelfe im PKH-Verfahren zur Verfügung, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 24.09.2008, Az.: L 19 B 21/08 AS).
  • LSG Thüringen, 04.11.1999 - L 6 B 37/99
    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14
    In gleicher Weise wie die Partei muss auch die Staatskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2010, Az.: II-4 WF 32/10, 4 WF 32/10, m.w.N.; LSG NRW, a.a.O.; LSG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1999, Az.: L 6 B 37/99).
  • OLG Köln, 29.03.2010 - 4 WF 32/10

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Vertretung durch einen anderen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14
    In gleicher Weise wie die Partei muss auch die Staatskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2010, Az.: II-4 WF 32/10, 4 WF 32/10, m.w.N.; LSG NRW, a.a.O.; LSG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1999, Az.: L 6 B 37/99).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21

    Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten -

    Eine Überprüfung der Richtigkeit des Bewilligungszeitpunktes kann nicht mehr erfolgen (Bayerisches LSG 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E, Rn. 23) .

    In gleicher Weise wie die Partei muss daher auch die Staatskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (Bayerisches LSG 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E, Rn. 24 mwN) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16

    Unionsbürger - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe - Leistungen zur Sicherung

    Für sie abrechnungsfähige Kosten können auch durch die Tätigkeit der bei ihr angestellten Anwältinnen und Anwälte entstehen (s. Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E -) und aus den Gesamtumständen des Auftretens ihrer Kanzlei lässt sich erkennen, dass die Vertretung der Antragstellerin nicht nur durch die beigeordnete Rechtsanwältin als Person erfolgen sollte (zur Beiordnungsfähigkeit nur eines angestellten Anwalts (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 173/03 -, NJW-RR 2005, 494).
  • LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Beiordnung sei für das Festsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG bindend (BayLSG, Beschluss vom 18.03.2015, Az. L 15 SF 241/14 E, Rn. 23 - juris; anders BayLSG, Beschluss vom 22.07.2010, Az. L 15 SF 303/09 B E, Rn. 21 - juris zu § 48 RVG a.F.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 14 R 177/20
    In gleicher Weise wie die Partei muss auch die Staatskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (vgl. den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.03.2015, L 15 SF 241/14 E, m.w.N., zitiert nach juris).
  • SG München, 03.04.2018 - S 28 SF 474/17

    Gebührenbemessung eines Rechtsanwalts

    (...) Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Beiordnung ist für das Festsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG bindend; die inhaltliche Richtigkeit des Zeitpunktes kann nicht mehr überprüft werden (insoweit stehen dem unbemittelten Beteiligten Rechtsbehelfe im PKH-Verfahren zur Verfügung)" (BayLSG, Beschluss vom 18.03.2015, Az. L 15 SF 241/14 E, Rn. 23 - juris; anders BayLSG, Beschluss vom 22.07.2010, Az. L 15 SF 303/09 B E, Rn. 21 - juris zu § 48 RVG a.F.).
  • LG Bonn, 17.04.2023 - 8 T 70/22
    In gleicher Weise wie die Partei muss daher auch die Staatskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (Bayerisches LSG 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E, Rn. 24 mwN).
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