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   LSG Bayern, 18.03.2015 - L 2 U 394/13   

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https://dejure.org/2015,9888
LSG Bayern, 18.03.2015 - L 2 U 394/13 (https://dejure.org/2015,9888)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.03.2015 - L 2 U 394/13 (https://dejure.org/2015,9888)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. März 2015 - L 2 U 394/13 (https://dejure.org/2015,9888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Arbeitsunfall, Bizepssehne, Bizepssehne

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines landwirtschaftlichen Unfalls als Arbeitsunfall; Ruptur der langen Bizepssehne; Kausalität zwischen Arbeitsunfall und Gesundheitserstschaden; Zulässigkeit einer Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 2 U 394/13
    Gemäß § 102 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat jeder Versicherte das Recht, vom zuständigen Unfallversicherungsträger die Feststellung aller Erstschäden eines Arbeitsunfalls im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII zu verlangen, wenn ein solcher eingetreten ist (vgl. BSG vom 24. Juli 2012, Az.: B 2 U 23/11 R, Juris Rdnr. 16 m.w.N.), sowie die Feststellung der Unfallfolgen (vgl. BSG vom 5. Juli 2011, Az.: B 2 U 17/10 R).
  • LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 224/11

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 2 U 394/13
    Da die Feststellung weiterer Unfallfolgen wesentlich für die Durchsetzung des Anspruchs auf Gewährung der beantragten Rente ist und insoweit bereits eine Klärung im Rahmen der hierfür erforderlichen medizinischen Sachverhaltsermittlung erfolgte, ist die Klageänderung als sachdienlich nach § 99 Abs. 1 SGG anzusehen (so z.B. auch der Senat in seinem Urteil vom 20. Juni 2012, Az.: L 2 U 224/11).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 2 U 394/13
    Gemäß § 102 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat jeder Versicherte das Recht, vom zuständigen Unfallversicherungsträger die Feststellung aller Erstschäden eines Arbeitsunfalls im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII zu verlangen, wenn ein solcher eingetreten ist (vgl. BSG vom 24. Juli 2012, Az.: B 2 U 23/11 R, Juris Rdnr. 16 m.w.N.), sowie die Feststellung der Unfallfolgen (vgl. BSG vom 5. Juli 2011, Az.: B 2 U 17/10 R).
  • BSG, 22.05.1974 - 5 RKn 7/73

    Betriebe der Steine und Erden - Überwiegend unterirdischer Betrieb -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 2 U 394/13
    Es liegt gegenüber dem Antrag im Klageverfahren, der auf die Gewährung einer Verletztenrente gerichtet war, eine Erweiterung des Klageantrags vor, die als Klageerweiterung im Sinne des § 99 SGG anzusehen ist (BSGE 37, 245, 247).
  • LSG Hessen, 18.12.2017 - L 9 U 153/17
    Diese Erweiterung des Begehrens ist vorliegend aber eine bloße Erweiterung des Klageantrages in der Hauptsache ohne Änderung des Klagegrundes nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 9 RV 66/76 -, juris, Rn. 11; a. A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 2011 L 10 U 4346/08 -, juris, Rn. 23; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. März 2015 - L 2 U 394/13 -, juris, Rn. 26).
  • BSG, 22.03.2018 - B 2 U 39/18 B
    Diese Erweiterung des Begehrens ist vorliegend aber eine bloße Erweiterung des Klageantrages in der Hauptsache ohne Änderung des Klagegrundes nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 9 RV 66/76 -, juris, Rn. 11; a. A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 2011 L 10 U 4346/08 -, juris, Rn. 23; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. März 2015 - L 2 U 394/13 -, juris, Rn. 26).
  • SG Mainz, 07.12.2015 - S 14 U 105/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Die für die Bejahung des Zusammenhangs der Gesundheitsstörungen mit dem Arbeitsunfall notwendige Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn nach der medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung zu Ätiologie und Pathogenese den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. März 2015 - L 2 U 394/13, juris Rn. 30).
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