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   LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10   

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LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10 (https://dejure.org/2011,19637)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.05.2011 - L 13 R 357/10 (https://dejure.org/2011,19637)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - L 13 R 357/10 (https://dejure.org/2011,19637)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Reformen, die sich aus finanziellen Gründen nur schrittweise verwirklichen lassen, würden bei einer Forderung nach strikter Gleichförmigkeit von vornherein unterbleiben (BVerfGE 40, 121, 140).

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 40, 121 sei nicht einschlägig.

    Eine solche Verpflichtung würde angesichts der dann entstehenden finanziellen Folgelasten dazu führen, dass Leistungsausweitungen von vornherein unterbleiben würden (BVerfGE 40, 121,140).

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 27/90

    Verfassungsmäßigkeit von § 58 Abs. 1 AVG

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Damit sei es sachlich vertretbar, in pauschalierter Form an die Leistungsfähigkeit der Hinterbliebenen in Form einer Unterhaltsbedürftigkeit anzuknüpfen (BSG SozR 3-2200 § 1281 Nr. 1 SGG).

    Wie das Bundessozialgericht bereits sehr bald nach Einführung der Anrechnung von Einkommen auf den Hinterbliebenenrentenanspruch durch § 58 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) bzw. § 1281 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) mehrfach überzeugend entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. August 1990, Az. 4 RA 27/90, in juris, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 15. November 1989, Az. 5 RJ 60/88 und vom 5. Dezember 1989, Az. 5 RJ 28/88) liegt hierin kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Es steht dem Gesetzgeber hierbei frei zu bestimmen, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit den beabsichtigten Verbesserungen beginnen will (z.B. BVerfGE 17, 1,23; 49, 280, 283).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtags notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 58, 81, 126; 80, 297, 311; 44 1, 21).
  • BSG, 27.06.1991 - 4 RA 48/90
    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Nichtannahmebeschluss vom 22. Dezember 1992 (1 BvR 1359/91) in Folge des Urteils des BSG vom 27.6.1991, Az. 4 RA 48/90, dementsprechend auch für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, dass vor dem 1. Januar 1992 Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege rentenrechtlich keine Berücksichtigung gefunden haben und eine Änderung dieses Rechtszustands erstmals mit der Regelung des § 57 Abs. 2 SGB VI (= jetzt § 249 b SGB VI) durch die Einführung von Berücksichtigungszeiten mit Wirkung vom 1. Januar 1992 eingetreten ist.
  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 60/88

    Verfassungsmäßigkeit von § 1281 RVO und Art. 2 § 23b ArVNG

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Wie das Bundessozialgericht bereits sehr bald nach Einführung der Anrechnung von Einkommen auf den Hinterbliebenenrentenanspruch durch § 58 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) bzw. § 1281 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) mehrfach überzeugend entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. August 1990, Az. 4 RA 27/90, in juris, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 15. November 1989, Az. 5 RJ 60/88 und vom 5. Dezember 1989, Az. 5 RJ 28/88) liegt hierin kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz).
  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1359/91

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 2a und 24 Abs. 2a AVG

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Nichtannahmebeschluss vom 22. Dezember 1992 (1 BvR 1359/91) in Folge des Urteils des BSG vom 27.6.1991, Az. 4 RA 48/90, dementsprechend auch für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, dass vor dem 1. Januar 1992 Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege rentenrechtlich keine Berücksichtigung gefunden haben und eine Änderung dieses Rechtszustands erstmals mit der Regelung des § 57 Abs. 2 SGB VI (= jetzt § 249 b SGB VI) durch die Einführung von Berücksichtigungszeiten mit Wirkung vom 1. Januar 1992 eingetreten ist.
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtags notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 58, 81, 126; 80, 297, 311; 44 1, 21).
  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 28/88
    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Wie das Bundessozialgericht bereits sehr bald nach Einführung der Anrechnung von Einkommen auf den Hinterbliebenenrentenanspruch durch § 58 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) bzw. § 1281 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) mehrfach überzeugend entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. August 1990, Az. 4 RA 27/90, in juris, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 15. November 1989, Az. 5 RJ 60/88 und vom 5. Dezember 1989, Az. 5 RJ 28/88) liegt hierin kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 357/10
    Auch habe der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 169 ff) aufgegebene Neuordnung des Hinterbliebenenrechts kostenneutral gestalten wollen.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

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