Rechtsprechung
LSG Bayern, 18.07.2007 - L 16 R 107/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Schulzeit als Pflichtbeitragszeit ohne Beitragszahlung gem. § 247 Abs. 2a Sozialgesetzbuch Sechts Buch (SGB VI); Abstellen auf die Zeit der Berufsausbildung bei der Frage der grundsätzlichen Versicherungspflicht i.S.d. SGB VI
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg - 12 R 4207/05
- SG Augsburg, 17.08.2005 - S 12 R 4207/05
- LSG Bayern, 18.07.2007 - L 16 R 107/06
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 109/07 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2004 - L 10/2 RJ 50/02
Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 16 R 107/06
Die Bevollmächtigten beriefen sich auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.06.2004 (Az.: L 10/2 RJ 50/02).Die dagegen zum Sozialgericht Augsburg erhobene Klage wurde erneut mit einem Hinweis auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.06.2004, Az.: L 10/2 RJ 50/02 und darauf, dass in einem gleichgelagerten Verfahren die Beklagte rentenrechtliche Zeiten anerkannt habe, begründet.
Zu ihrer Begründung wird wiederum ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung im Widerspruch zur Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.06.2004, Az.: L 10/2 RJ 50/02 stehe.
Das Sozialgericht hat auch zutreffend dargelegt, weshalb der abweichenden Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.06.2005, Az. L 10/2 RJ 50/02, nicht gefolgt werden kann.
Wegen der abweichenden Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.06.2004, Az.: L 10/2 RJ 50/02) ist es klärungsbedürftig, ob der dreijährige Besuch einer städtischen Fachschule, deren Abschlussprüfung zugleich als Gesellenprüfung gilt, als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis als Lehrling im Sinne des § 247 Abs. 2a SGB VI gesehen werden kann.
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R
Anrechenbarkeit der landwirtschaftliche Berufsausbildung im elterlichen Betrieb …
Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 16 R 107/06
Wie sich schon aus dem Wortlaut ergibt, ist für die Frage, ob grundsätzlich Versicherungspflicht bestand, auf die im konkreten Fall geltend gemachte Zeit der Berufsausbildung abzustellen (siehe hierzu Entscheidung des BSG vom 01.12.1999, Az.: B 5 RJ 56/98 R).