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   LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB   

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https://dejure.org/2016,23014
LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB (https://dejure.org/2016,23014)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB (https://dejure.org/2016,23014)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB (https://dejure.org/2016,23014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld; Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Bemessung des ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Höhe von Arbeitslosengeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • rechtsportal.de

    SGB III § 150 ; SGG § 144 ; SGG § 145
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16
    Das von der Klägerin zitierte Urteil des BSG vom 11.12.2014 (B 11 AL 2/14 R - veröffentlicht in juris) befasse sich mit dem Entstehen einer Anwartschaft und stelle diesbezüglich auf das beitragsrechtlich zu begründende Beschäftigungsverhältnis ab.
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16
    Die Frage, dass hinsichtlich des Bemessungszeitraumes und des Bemessungsentgeltes auf das leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis abzustellen ist, bei dem die tatsächliche Erbringung von Arbeit maßgebend ist, ist bereits geklärt (vgl. unter anderem BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R - BSG, Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B - beide veröffentlicht in juris).
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16
    Die Frage, dass hinsichtlich des Bemessungszeitraumes und des Bemessungsentgeltes auf das leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis abzustellen ist, bei dem die tatsächliche Erbringung von Arbeit maßgebend ist, ist bereits geklärt (vgl. unter anderem BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R - BSG, Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B - beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17

    Bemessungszeitraum, unwiderrufliche Freistellung

    Während der Bemessungsrahmen auf das Versicherungspflichtverhältnis als Arbeitsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne abstellt, welches bis zum 30.06.2015 bestanden hat, kommt es für den Bemessungszeitraum auf das Bestehen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an (vgl BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; Beschluss des Senats vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2015, § 150 Rn 70).

    Insbesondere handelt es sich nicht um eine ungeklärte Rechtsfrage (so bereits Beschluss des Senats vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 AL 27/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungszeitraum - abgerechnete

    Im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 S. 1 SGB III werden lediglich die Entgelte berücksichtigt, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne gezahlt wurden, wozu Entgelte, die für Zeiträume nach einer erfolgten Freistellung von der Arbeit gezahlt wurden, nicht zählen (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 84/16, juris RdNr. 18; Bayrisches LSG, Beschluss vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris RdNr. 10; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2017 - L 9 AL 150/15 - juris).

    Im Bemessungszeitraum nach § 150 Absatz 1 Satz 1 SGB III können nämlich lediglich die Entgelte berücksichtigt werden, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne gezahlt wurden (BSG, Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B, juris RdNr. 3), wozu Entgelte, die für Zeiträume nach einer erfolgten Freistellung von der Arbeit gezahlt wurden, nicht zählen (LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 84/16, juris RdNr. 18; Bayrisches LSG, Beschluss vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris RdNr. 10).

  • LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17

    Bemessung von Arbeitslosengeld; Längere Beschäftigungslosigkeit; Keine strenge

    Das BSG habe im zitierten Beschluss ausgeführt: "Wird der Arbeitnehmer nach betriebsbedingter Kündigung bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. vor dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, so ist als Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis iS des § 130 Abs. 1 S 1 SGB III nicht das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für die Ermittlung der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume maßgeblich." Zuletzt hätte das Bayerische LSG am 18. Juli 2016 diese Rechtsansicht erneut bestätigt (Az.: L 10 AL 133/16 NZB).

    Sie hält an ihrer Rechtsauffassung fest und verweist zur Begründung auf die ihrer Auffassung nach überzeugenden Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil sowie auf die Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2016 (L 10 AL 133/16 NZB, juris) sowie des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. April 2017 (L 2 AL 84/16, juris).

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris; Landessozialgericht Hamburg, Urteile vom 5. April 2017, L 2 AL 68/16 sowie L 2 AL 84/16, beide in juris; zum ganzen siehe auch aktuell Köhler, Auswirkungen einer unwiderruflichen Freistellung auf ALG I, WzS 6./7.2017, S. 171 - 173).

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 68/16

    Arbeitslosengeld

    Sie hält an ihrer Rechtsauffassung fest, nimmt Bezug auf die Ausführungen in ihrem Widerspruchsbescheid vom 29. Dezember 2015, in dem angefochtenen Gerichtsbescheid des SG sowie ergänzend auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB.

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris).

  • LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 45/17

    Arbeitslosengeld

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, sowie Urteile des erkennenden Senates vom 5. April 2017 - L 2 AL 68/16 und L 2 AL 84/16, und schließlich Hessisches LSG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - L 7 AL 16/17, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung eines nach

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris).
  • SG Landshut, 25.07.2017 - S 13 AL 172/16

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung des Arbeitsentgelts während der

    In Bezug auf den Bemessungszeitraum kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG demgegenüber auf das sog. leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis an, das die tatsächliche Erbringung von Arbeit voraussetzt (vgl. nur BSG, Urt. v. 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; BSG, Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; so auch Bay LSG, Beschluss vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urt. v. 05.04.2017 - L 2 AL 84/16).
  • SG Mannheim, 23.11.2017 - S 4 AL 1738/17

    Maßgeblichkeit des leistungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses für den

    Während der Bemessungsrahmen auf das Versicherungspflichtverhältnis und mithin auf das Arbeitsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne abstellt, welches bis zur Auflösung am 30.04.2017 dauerte, kommt es für den Bemessungszeitraum auf das Bestehen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; Beschluss des Bay. LSG vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16; Urteil des Bay. LSG vom 19.09.2017, L 10 AL 67/17;Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2015, § 150 Rdnr. 70).
  • SG Gießen, 24.01.2017 - S 20 AL 58/16
    Das BSG führte aus im zitierten Beschluss: "Wird der Arbeitnehmer nach betriebsbedingter Kündigung bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. vor dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, so ist als Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 130 Abs. 1 S 1 SGB III nicht das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für die Ermittlung der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume maßgeblich." Zuletzt hatte das Bayerische LSG am 18. Juli 2016 diese Rechtsansicht erneut bestätigt (Az.: L 10 AL 133/16 NZB).
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