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   LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08   

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LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08 (https://dejure.org/2009,20047)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.09.2009 - L 8 AL 204/08 (https://dejure.org/2009,20047)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. September 2009 - L 8 AL 204/08 (https://dejure.org/2009,20047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche - befristetes Arbeitsverhältnis - Bestimmtheit der Norm - Verfassungsmäßigkeit - subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Arbeitslosengeldes für eine Augenoptikergehilfin nach Abzügen wegen einer Obliegenheitsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Minderung bei verspäteter Meldung auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen; Prüfung des Verschuldens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08
    § 37 b S. 2 SGB III idF des Art. 1 Nr. 6 Gv 23.12.2002, BGBl. I 4607, ist nicht so widersprüchlich bzw. unbestimmt, dass er den rechtsstaatlichen Erfordernissen an eine Sanktionsandrohung nicht mehr genügt (BSG, Urteile vom 20.10.2005, B 7 a AL 28/05 R und B 7 a AL 50/05 R).

    Bei den genannten Bescheiden handelt es sich um eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides über die Minderung des Alg-Anspruchs (vgl. hierzu BSG Urteil vom 18.08.2005, B 7a AL 4/05 R; Urteil vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R).

    Insoweit handelt sich auch um ein geeignetes Mittel zur Risikosteuerung (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 37 b, 140 SGB III BSG, Urteil vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R juris Rn. 14 ff).

    19 § 37 b S. 2 SGB III in der hier anzuwendenden Fassung war auch nicht so widersprüchlich bzw. unbestimmt, dass er den rechtsstaatlichen Erfordernissen an eine Sanktionsandrohung nicht mehr genügt (BSG, Urteile vom 20.10.2005, B 7 a AL 28/05 R und B 7 a AL 50/05 R).

    Nach Sinn und Zweck der Regelung des § 37b Satz 2 SGB III, der als unselbständige Begrenzung des Satzes 1 anzusehen ist, war die Norm bei befristeten Arbeitsverhältnissen - wie hier mit einer Dauer von mehr als drei Monaten - so auszulegen, dass "spätestens" drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses eine Meldung zu erfolgen hat (vgl. BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R juris Rn 15 m.w.N.).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 28/05 R

    Minderung der Arbeitslosenhilfe - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08
    § 37 b S. 2 SGB III idF des Art. 1 Nr. 6 Gv 23.12.2002, BGBl. I 4607, ist nicht so widersprüchlich bzw. unbestimmt, dass er den rechtsstaatlichen Erfordernissen an eine Sanktionsandrohung nicht mehr genügt (BSG, Urteile vom 20.10.2005, B 7 a AL 28/05 R und B 7 a AL 50/05 R).

    19 § 37 b S. 2 SGB III in der hier anzuwendenden Fassung war auch nicht so widersprüchlich bzw. unbestimmt, dass er den rechtsstaatlichen Erfordernissen an eine Sanktionsandrohung nicht mehr genügt (BSG, Urteile vom 20.10.2005, B 7 a AL 28/05 R und B 7 a AL 50/05 R).

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 23/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei Unterbrechung der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08
    Denn bei der Arbeitsuchendmeldung handelt es sich wie bei der Arbeitslosmeldung (s dazu BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 2 Rn. 11 ff) um eine einfache Tatsachenerklärung, mit der der künftige Arbeitslose lediglich angibt, dass er ab dem Tag nach dem Ende des Versicherungspflichtverhältnisses eine Beschäftigung sucht, ohne dass damit irgendwelche komplizierten Überlegungen verbunden wären (BSG, Urteil vom 08.08.2005, B 7a/7 AL 94/04 R juris Rn. 20).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08
    Der Arbeitnehmer verletzt seine "Verpflichtung" zur unverzüglichen Meldung nicht, wenn er sich auf Grund unverschuldeter Rechtsunkenntnis nicht innerhalb der gebotenen Handlungsfrist bei der Agentur für Arbeit meldet, da es trotz der Publizitätswirkung der frühzeitig erfolgten Veröffentlichung der Rechtsänderungen zur Meldeobliegenheit im Bundesgesetzblatt auf die subjektive Kenntnis bzw. das Kennenmüssen des Arbeitsuchenden ankommt (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteil vom 25.05.2005, B 11a/11 AL 81/04 R juris Rn. 20 f).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08
    Bei den genannten Bescheiden handelt es sich um eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides über die Minderung des Alg-Anspruchs (vgl. hierzu BSG Urteil vom 18.08.2005, B 7a AL 4/05 R; Urteil vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2009 - L 8 AL 204/08
    Denn bei der Arbeitsuchendmeldung handelt es sich wie bei der Arbeitslosmeldung (s dazu BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 2 Rn. 11 ff) um eine einfache Tatsachenerklärung, mit der der künftige Arbeitslose lediglich angibt, dass er ab dem Tag nach dem Ende des Versicherungspflichtverhältnisses eine Beschäftigung sucht, ohne dass damit irgendwelche komplizierten Überlegungen verbunden wären (BSG, Urteil vom 08.08.2005, B 7a/7 AL 94/04 R juris Rn. 20).
  • LSG Hamburg, 31.05.2010 - L 5 AL 15/07
    Das Unterlassen der Einholung von Erkundigungen stellt unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Klägerin ein fahrlässiges Verhalten dar, welches geeignet ist, Fahrlässigkeit im Sinne des § 37b SGB III zu begründen (vgl.: LSG Bayern, Urteil vom 18.9.2009 - L 8 AL 204/08 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 5872/09
    Hierbei hätte er sich bereits telefonisch arbeitsuchend melden können (vgl. zur Erkundigungspflicht Bayerisches LSG, Urteil vom 18. September 2009 - L 8 AL 204/08 - juris; LSG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2010 - L 5 AL 15/07 - juris).
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