Rechtsprechung
LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG - Arbeitslosenhilfe - Neufestsetzung des Bemessungsentgelts - fiktives Arbeitsentgelt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Höhe der Arbeitslosenhilfe bei Unfähigkeit zur Erzielung des zuletzt maßgebenden Arbeitsentgelts; Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden über Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf den Verfügungssatz; Funktionsdifferente Auslegung des Begriffs des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München - S 34 AL 1338/93
- SG München, 12.12.1996 - S 34 Al 1338/93
- LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97
- BSG, 21.08.2009 - B 11 AL 21/09 B
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 114/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - nicht ausreichende Darlegung von Verfahrensfehlern - …
Er hat lediglich mitgeteilt, dass das Sozialgericht (SG) im Gerichtsbescheid vom 11. Oktober 2000 die Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit abgewiesen und das LSG in sachlicher Hinsicht auf das von anderen Richtern erlassene Urteil vom 18. Dezember 2008 (L 8 AL 198/97) verwiesen habe.Keinen Verfahrensmangel, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, hat der Beschwerdeführer mit dem Vortrag bezeichnet, in dem Verfahren, in dem die streitige Leistungshöhe geprüft worden sei (L 8 AL 198/97), sei er nicht vertreten gewesen, womit sein Recht auf mündliche Verhandlung ausgehöhlt worden sei.
- BSG, 21.08.2009 - B 11 AL 21/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Im Berufungsverfahren (L 8 AL 198/97) habe dann das LSG zu diesem Rechtsstreit zwei weitere Verfahren verbunden und kurz danach wieder ein Verfahren abgetrennt.Obwohl die Verfahren gegen diese beiden Bescheide im SG-Verfahren zunächst als zwei getrennte Verfahren geführt worden seien, sei dann vom SG mit Gerichtsbescheid vom 5. September 2000 hierüber einheitlich entschieden worden und durch die Verbindung dieses Verfahrens mit dem Hauptsacheverfahren betreffend die Herabsetzung der Alhi (L 8 AL 198/97), abgesehen von der damit verbundenen Unübersichtlichkeit des Verfahrens, § 96 SGG verletzt worden.
So erwähnt der Kläger einerseits selbst, dass das LSG die beiden Berufungsverfahren L 8 AL 198/97 und L 8 AL 287/00 verbunden habe; andererseits wird nicht deutlich, welche Anträge der (rechtskundig vertretene) Kläger in den von ihm betriebenen Berufungsverfahren gestellt hat; dass das LSG bei der Entscheidung über die einzelnen Bescheide gegen § 123 SGG (Bindung an die Anträge) verstoßen habe, macht der Kläger nicht geltend.
- LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 269/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Besetzung des Gerichts - Übertragung …
Gegen den o. g. Bescheid vom 19.06.1992 legte der Kläger Widerspruch ein, später Klage und Berufung, die erst mit Urteil vom 18.12.2009 (Az.: L 8 AL 198/97) im Wesentlichen - unter Bestätigung der Herabstufung im Bemessungsentgelt - zurückgewiesen wurde.Mit Beschluss vom 19.11.2008 hat der Senat dieses Berufungsverfahren mit dem Berufungsverfahren L 8 AL 198/97 verbunden, mit Beschluss vom 17.12.2008 wieder abgetrennt und vertagt, weil der Klägerbevollmächtigte für dieses Verfahren nicht rechtzeitig geladen worden ist.
Gerade daher zeigt sich, dass die Klage damals schon wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit des Verfahrens L 8 AL 198/97 unzulässig war.
Genau dieses Ziel verfolgte der Kläger aber bereits mit dem durch Urteil vom 18.12.2009 (Az.: L 8 AL 198/97) beendete Verfahren.