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   LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11   

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https://dejure.org/2012,39726
LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11 (https://dejure.org/2012,39726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.12.2012 - L 1 LW 31/11 (https://dejure.org/2012,39726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - L 1 LW 31/11 (https://dejure.org/2012,39726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte; Verfassungsmäßigkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frau heiratet Bauern und wird beitragspflichtig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rentenrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eheschließung mit Landwirt begründet für Ehefrau Pflichtversicherung in Landwirtschaftlicher Alterskasse - Rückwirkende Rentenbeitragsbefreiung nur bei fristgerechtem Antrag möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Die daran anknüpfende Beitragsbelastung durch das ALG hält sich aber in verfassungsgemäßem Rahmen (vgl. insbesondere BVerfGE 109, 96).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass zur Vermeidung einer unzumutbaren Belastung die Regelung zum Beitragszuschuss (§ 32 ALG) eingreift (vgl. BVerfGE 109, 96).

    Es handelt sich bei dem Beitragszuschuss um eine beitragsmindernde Subvention, die an die Leistungsfähigkeit des Familieneinkommens anknüpfen darf (vgl. BVerfGE 109, 96, juris Rn. 61).

    Außerdem entsteht der Rentenanspruch bereits nach 15 Jahren; eine vergleichbare private Versorgung kann in diesem Zeitraum nicht aufgebaut werden (vgl. BVerfGE 109, 96, 118; BVerfGK 3, 213).

    Die Versicherungspflicht der Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 109, 96).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2003 - 1 BvR 558/99 - ausdrücklich und überzeugend dargelegt (juris Rn. 43f, 48), dass die Einbeziehung der Ehegatten von Landwirten in die Versicherungspflicht der landwirtschaftlichen Alterssicherung nach § 1 Abs. 3 ALG mit Art. 2 Abs. 1 GG auch insoweit vereinbar ist, als sie Ehegatten betrifft, die im Betrieb des Ehepartners nicht mitarbeiten.

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wäre gegeben, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandeln würde als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr).

  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Bäuerin - Nichtmitarbeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Die Belastung auch der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte ist letztlich mit Blick auf das Ziel einer eigenständigen Sicherung der Ehefrau zumutbar (vgl. BSG, Urteil 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R, BSGE 83, 145, juris Rn. 47).

    Bei der Beitragsbelastung ist auch zu berücksichtigen, dass die Beiträge nicht verloren sind (vgl. BSG, Urteil v. 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R, BSGE 83, 145, juris Rn.28), weil durch sie Anwartschaften auf Leistungen der Alterssicherung erworben werden (z.B. auf Altersrente, Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, Witwenrente).

    Auf eine tatsächliche Mitarbeit im landwirtschaftlichen Unternehmen kommt es nach § 1 Abs. 3 ALG nicht an (vgl. BSG - B 10 LW 40/00r, a.a.O., juris Rn. 19 mwN: BSGE 81, 294, 295f, BSGE 83, 145).

    Die Einführung der Versicherungspflicht der Ehegattin hat das Rechtsinstitut der Ehe in unbedenklicher Weise ausgestaltet und an die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft spezielle soziale und wirtschaftliche Rechtsfolgen geknüpft (vgl. BSG, Urteil v. 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R, juris Rn. 48).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Eine solche Verpflichtung besteht selbst bei gesetzlichen Änderungen mit schwerwiegenden Folgen nicht (vgl. BSGE 79, 168, 172).

    Auch für eine Auskunftspflicht iSv § 15 SGB I muss der Informationsbedarf offen zu Tage treten (vgl. BSGE 79, 168, 173).

    Zum anderen handelt es sich um Leistungen, die von Versicherten nicht nur in bestimmten Situationen, sondern im Regelfall in Anspruch genommen werden (vgl. BSGE 79, 168, 175).

  • BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG soll eine Bevorzugung solcher Personen vermeiden, die noch so rechtzeitig einen Bescheid über die Feststellung der Versicherungspflicht erhalten haben, dass sie die Antragsnotwendigkeit erkennen und noch vor Ablauf der allgemeinen Antragsfrist den Beitragszuschuss beantragen konnten (so BSG v. 28.03.2000 - B 10 LW 4/99).

    Dieser Rechtsgedanke wurde in der Rechtsprechung auf die Versicherungsbefreiung nach § 85 ALG (Übergangsregelung zur Einführung der Ehegattenversicherung zum 01.01.1995) übertragen (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 10 LW 4/99; B 10 LW 2/99 R); auch bei einem Befreiungsantrag nach § 3 ALG wurde die Heranziehung des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG in der Rechtsprechung schon diskutiert (BSG 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R), bevor die entsprechende Anwendung des § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4 ALG in § 3 Abs. 2 Satz 4 ALG mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.07.2007 ausdrücklich angeordnet wurde; sie entsprach zu diesem Zeitpunkt bereits der Verwaltungspraxis (vgl. BTDrucks 16/3794 S. 49).

    Hinter der entsprechenden Anwendung des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG steht der Gedanke, dass die betroffenen Laien die gesetzlichen Regelungen oft nur schwer durchschauen können und eine realistische Möglichkeit haben sollen, die Frist einhalten zu können (vgl. BSG 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R).

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R

    Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - Befreiung von der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Nach dem Grundsatz der formellen Publizität gelten Gesetze mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann diese tatsächlich davon Kenntnis erhalten haben (vgl. BSG; Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R, SozR 4-1200 § 14 Nr. 13, juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5, juris Rn.21).

    Der Versichertengemeinschaft soll nicht über das unvermeidliche Maß hinaus eine Ungewissheit über den Bestand des Versichertenverhältnisses und eine negative Risikoauslese zu ihren Lasten überbürdet werden (vgl. etwa BSG, Urteil v. 24.11.2005, B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5, juris Rn. 18 zu § 6 Abs. 4 SGB VI, BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 4/11a RA 9/87, SozR 2400 § 124 Nr. 5 S 8 f und vom 1. September 1988, 4 RA 18/88, SozR 2400 § 124 Nr. 6 S 16 f zur Jahresfrist in der Nachversicherung; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 24.11.2010 - L 8 R 187/09).

    Eine Unkenntnis von dem Recht und der Befristung seiner Ausübung, die im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher nicht rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5; Urteil v. 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R; BSGE 97, 168, 171; 72, 80, 83; 67, 90, 92).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Gesetze würden mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt gegeben gelten ohne Rücksicht darauf, ob und wann diese tatsächlich davon Kenntnis erhalten hätten (BSG - B 13 R 44/09 R).

    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des BSG (B 13 R 44/09 R) sei nicht einschlägig.

    Nach dem Grundsatz der formellen Publizität gelten Gesetze mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann diese tatsächlich davon Kenntnis erhalten haben (vgl. BSG; Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R, SozR 4-1200 § 14 Nr. 13, juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5, juris Rn.21).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ).

    Normen mit echter Rückwirkung sind grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 101, 239 ).

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Mit der Verkündung gelten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. BSGE 67, 90, 92; BSGE 72, 80; BSG, Beschluss v. 24.03.2003 - B 12 KR 2/03).

    Eine Unkenntnis von dem Recht und der Befristung seiner Ausübung, die im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher nicht rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5; Urteil v. 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R; BSGE 97, 168, 171; 72, 80, 83; 67, 90, 92).

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Mit der Verkündung gelten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. BSGE 67, 90, 92; BSGE 72, 80; BSG, Beschluss v. 24.03.2003 - B 12 KR 2/03).

    Eine Unkenntnis von dem Recht und der Befristung seiner Ausübung, die im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher nicht rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5; Urteil v. 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R; BSGE 97, 168, 171; 72, 80, 83; 67, 90, 92).

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
    Diese unbefristete rückwirkende Befreiungsmöglichkeit hatte eine nicht unerhebliche Begünstigung bedeutet (s. dazu BSG, Urteil v. 17.08.2000, B 10 LW 22/99 R, SozR 3-5868 § 3 Nr. 3, juris Rn. 27).

    Dieser Rechtsgedanke wurde in der Rechtsprechung auf die Versicherungsbefreiung nach § 85 ALG (Übergangsregelung zur Einführung der Ehegattenversicherung zum 01.01.1995) übertragen (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 10 LW 4/99; B 10 LW 2/99 R); auch bei einem Befreiungsantrag nach § 3 ALG wurde die Heranziehung des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG in der Rechtsprechung schon diskutiert (BSG 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R), bevor die entsprechende Anwendung des § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4 ALG in § 3 Abs. 2 Satz 4 ALG mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.07.2007 ausdrücklich angeordnet wurde; sie entsprach zu diesem Zeitpunkt bereits der Verwaltungspraxis (vgl. BTDrucks 16/3794 S. 49).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 8 R 187/09

    Rentenversicherung

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

  • BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 ALG

  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

  • BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Befreiung - Planwidrigkeit

  • BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender

  • BSG, 25.05.2000 - B 10 LW 16/99 R

    Herstellungsanspruch bei Verletzung der Hinweispflicht durch die

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte eines

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - doppelte Versicherungspflicht - Befreiung -

  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 14/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Landwirtsehegatte -

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 6/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht -

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 8 LW 20/11

    Rentenversicherung

  • BSG, 08.03.1979 - 12 RK 27/77
  • BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B

    Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I

  • BSG, 11.02.1988 - 11a RA 9/87

    Sondernachentrichtung - Gleichheitssatz - Mitgliedschaft - Zeitlicher Rahmen -

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14

    Beginn der Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

    Mit Schreiben vom 12.04.2012 teilte die Beklagte außerdem mit, dass die Frage der rückwirkenden Befreiung Gegenstand einer Musterklage vor dem Bayerischen Landessozialgericht (L 1 LW 31/11) sei.

    Auf die Frage, ob die zwischenzeitlich geltende Rechtslage verfassungsgemäß war (s. dazu L 1 LW 31/11), kommt es nicht an.

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