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   LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12   

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https://dejure.org/2013,48397
LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12 (https://dejure.org/2013,48397)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.12.2013 - L 14 R 384/12 (https://dejure.org/2013,48397)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - L 14 R 384/12 (https://dejure.org/2013,48397)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1992 zum anwaltlichen Zweitberuf (1 BvR 79/85 u. a.) spricht zwar einerseits für eine weitgehende Öffnung zum Zweitberuf, wenn durch Berufsausübungsregelungen die Gefahr von Interessenkollisionen vermieden wird.

    Nach gefestigter Rechtsprechung zum Tätigkeitsbild des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, so der BGH im Beschluss vom 07.02.2011, AnwZ (B) 20/10 mit Hinweis auf BVerfGE 87, 287, werde derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber stehe (Syndikus), in dieser Eigenschaft nicht als Berater tätig.

    Das Bundesverfassungsgericht war in der sogenannten Zweitberufsentscheidung (BVerfGE 87, 287) mit der Frage befasst, ob die Tätigkeit als Syndikus in abhängiger Stellung der daneben in selbständiger Stellung ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt entgegensteht.

    Erforderlich ist aber, dass der durch ein Dienstverhältnis gebundene Rechtsanwalt in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 83/08, NJW 2010, 1381 Rn. 8; vom 23. Dezember 1987 - AnwZ (B) 43/86, BGHZ 100, 87, 93 m.w.N.; vom 7. November 1960, aaO S. 268; vgl. ferner BVerfGE 87, 287, 323).".

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 83/08

    Vereinbarkeit eines Hauptberufs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Über die erforderliche Unabhängigkeit und die damit verbundene rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, den Anwaltsberuf auch auszuüben, verfügt der Anwalt nach gefestigter Rechtsprechung des BGH nur dann, wenn er über seine Dienstzeit im Zweitberuf hinreichend frei verfügen kann und während der Dienstzeiten bei seinem Arbeitgeber nicht nur in Ausnahmefällen erreichbar ist (BGH, Beschluss vom 09. November 2009 - AnwZ (B) 83/08 -, juris).

    (BGH, Beschluss vom 09. November 2009 - AnwZ (B) 83/08 -, juris).

    Erforderlich ist aber, dass der durch ein Dienstverhältnis gebundene Rechtsanwalt in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 83/08, NJW 2010, 1381 Rn. 8; vom 23. Dezember 1987 - AnwZ (B) 43/86, BGHZ 100, 87, 93 m.w.N.; vom 7. November 1960, aaO S. 268; vgl. ferner BVerfGE 87, 287, 323).".

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60

    Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Vielmehr kann auch als Rechtsanwalt tätig sein, wessen Arbeitszeit und -kraft überwiegend arbeitsvertraglich gebunden sind (Senatsbeschluss vom 7. November 1960 - AnwZ (B) 2/60, BGHZ 33, 266, 268).

    Erforderlich ist aber, dass der durch ein Dienstverhältnis gebundene Rechtsanwalt in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 83/08, NJW 2010, 1381 Rn. 8; vom 23. Dezember 1987 - AnwZ (B) 43/86, BGHZ 100, 87, 93 m.w.N.; vom 7. November 1960, aaO S. 268; vgl. ferner BVerfGE 87, 287, 323).".

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1994 - 9 S 1347/92

    Nach RAVersorgG BW § 7 Abs 2 S 2 aufrechterhaltene Mitgliedschaft ist eine

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Der Senat stimmt mit Fichte, in: Fichte, Hauck/Noftz, Komm. zum SGB VI zu § 6 Rnr 12 überein, der folgendes ausführt: "Der Ausnahmecharakter der Versicherungsbefreiung beruht darauf, dass die Rentenversicherung auf Kontinuität des versicherten Personenkreises angewiesen ist und das Rentenversicherungsverhältnis daher grundsätzlich nicht Gegenstand privatautonomer Disposition sein kann (Voelzke in: Schulin HS-RV § 17 Rz 70; vgl. auch BVerwG Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 19, 26; VGH Baden-Württemberg NJW 1995, 1443 und Juris).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Dies entspricht auch dem Solidarprinzip; denn die Rentenversicherung wird - wenn auch der Sache und der Höhe nach begrenzt (vgl. Ruland, NJW 1982, 1847, 1853) - durch einen (auch) beitragsfinanzierten sozialen Ausgleich geprägt (siehe BSGE 81, 276 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1), dem sich der Einzelne durch eine Option zugunsten einer "günstigeren" Vorsorgeeinrichtung nicht entziehen soll (vgl. Ruland, NVwZ 1995, 417, 420).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Die hierin zum Ausdruck kommende soziale Bindung hat verfassungsrechtlich zur Konsequenz, dass dem Einzelnen kein Wahlrecht eingeräumt werden muss, das es ihm ermöglichen würde, im gegliederten System sozialer Sicherheit die individuell jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen (vgl. BVerfGK 4, 46 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 1; BVerfG SozR 4-2600 § 6 Nr. 2; BSGE 80, 215 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4)".
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01

    Pflichtmitgliedschaft eines Arztes in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Die hierin zum Ausdruck kommende soziale Bindung hat verfassungsrechtlich zur Konsequenz, dass dem Einzelnen kein Wahlrecht eingeräumt werden muss, das es ihm ermöglichen würde, im gegliederten System sozialer Sicherheit die individuell jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen (vgl. BVerfGK 4, 46 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 1; BVerfG SozR 4-2600 § 6 Nr. 2; BSGE 80, 215 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4)".
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97

    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Die hierin zum Ausdruck kommende soziale Bindung hat verfassungsrechtlich zur Konsequenz, dass dem Einzelnen kein Wahlrecht eingeräumt werden muss, das es ihm ermöglichen würde, im gegliederten System sozialer Sicherheit die individuell jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen (vgl. BVerfGK 4, 46 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 1; BVerfG SozR 4-2600 § 6 Nr. 2; BSGE 80, 215 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4)".
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Demgegenüber knüpft die in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI geregelte Befreiung von der Versicherungspflicht für Lehrer oder Erzieher an eine bloße Berufsgruppenbezeichnung an - unabhängig vom dienstrechtlichen Status der jeweiligen Erwerbstätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.2012, B 12 R 3/11 R).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
    Dass die Vorschrift des § 6 SGB VI in den dort geregelten Fällen überhaupt eine gewisse Dispositionsbefugnis der Versicherten vorsieht, ist für die gesetzlich organisierte und als solidarische Pflichtversicherung gestaltete soziale Rentenversicherung atypisch (vgl. BVerfGE 78, 232, 246 = SozR 5850 § 14 Nr. 11; BSG SozR 4-2600 § 6 Nr. 3), weil sie die Gefahr einer negativen Risikoauslese in sich birgt (siehe Papier in Festschrift Zacher, 1998, 689, 703).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 170/12
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer

  • BSG, 09.03.2005 - B 12 RA 8/03 R

    Freiwilliges Mitglied einer berufsständischen Kammer - kein Recht auf Befreiung

  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 20/10

    Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt: Tätigkeit als Syndikusanwalt

  • SG München, 11.12.2014 - S 15 R 1890/14

    Rentenversicherung

    Dem folgt der 14. Senat des Bayer. LSG mit seiner (zeitlich früheren) Entscheidung vom 18.12.2013 (Az. L 14 R 384/12), die sich parallel zur Entscheidung des 5. Senats des BSG bzgl. der Berufsbezogenheit der Tätigkeit maßgeblich auf das anwaltliche Berufsrecht stützt.
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