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   LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09 B PKH   

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LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09 B PKH (https://dejure.org/2009,11841)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.03.2009 - L 7 AS 52/09 B PKH (https://dejure.org/2009,11841)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. März 2009 - L 7 AS 52/09 B PKH (https://dejure.org/2009,11841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - maßgeblicher Beurteilungszeitraum - Entscheidungreife - Gelegenheit der Stellungnahme des Prozessgegners - ursprüngliches Klagziel - keine Bedeutung: möglicherweise unrichtige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Prüfung der Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrages; Fehlen einer gesetzlichen Regelung über den maßgeblichen Zeitpunkt der Prüfung der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - L 28 B 1966/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht bei der Bewilligung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Ebenso wäre die durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte Effektivität des Rechtsschutzes für den Personenkreis der Unbemittelten in Frage gestellt, da durch die Verzögerung der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag Rechtsnachteile für den Unbemittelten entstehen würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.1988, Az.: 2 BvR 233/84; Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2008, Az.: L 28 B 1966/08 AS ER, L 28 B 1978/08 AS PKH).

    Es kann daher aus den aufgezeigten Gründen und aus dem Aspekt der Rechtssicherheit heraus bei der Entscheidung über die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags nur auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ankommen (so auch Peter Schmidt, a.a.O., § 166, Rn. 40; Knittel, in; Hennig, SGG, Stand 2/2009, § 73a, Rn. 15; Kopp, VwGO, 14. Aufl., § 166, Rn. 14a; Bayer. Verwaltungsgerichtshof - BayVGH -, Beschluss vom 02.07.2007, Az.: 19 C 07.1311; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2008, Az.: L 28 B 1966/08 AS ER, L 28 B 1978/08 AS PKH; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004, Az: 12 S 2793/04).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2004 - 12 S 2793/04

    Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Erfolgsaussichten

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Zwar ist der Ansatzpunkt unzweifelhaft richtig, dass Verzögerungen, die der Prozesskostenhilfeantragsteller nicht zu vertreten hat, keinen sachlichen Grund darstellen können, den Anspruch des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu schmälern und ihn schlechter zu stellen als im Falle einer rechtzeitigen Entscheidung über das Gesuch, und daher nicht zu seinen Lasten gehen dürfen (vgl. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004, Az: 12 S 2793/04).

    Es kann daher aus den aufgezeigten Gründen und aus dem Aspekt der Rechtssicherheit heraus bei der Entscheidung über die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags nur auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ankommen (so auch Peter Schmidt, a.a.O., § 166, Rn. 40; Knittel, in; Hennig, SGG, Stand 2/2009, § 73a, Rn. 15; Kopp, VwGO, 14. Aufl., § 166, Rn. 14a; Bayer. Verwaltungsgerichtshof - BayVGH -, Beschluss vom 02.07.2007, Az.: 19 C 07.1311; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2008, Az.: L 28 B 1966/08 AS ER, L 28 B 1978/08 AS PKH; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004, Az: 12 S 2793/04).

  • VGH Bayern, 02.07.2007 - 19 C 07.1311

    Prozesskostenhilfe, Beurteilungszeitpunkt, Entscheidungsreife, Ausländerbehörde,

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Es kann daher aus den aufgezeigten Gründen und aus dem Aspekt der Rechtssicherheit heraus bei der Entscheidung über die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags nur auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ankommen (so auch Peter Schmidt, a.a.O., § 166, Rn. 40; Knittel, in; Hennig, SGG, Stand 2/2009, § 73a, Rn. 15; Kopp, VwGO, 14. Aufl., § 166, Rn. 14a; Bayer. Verwaltungsgerichtshof - BayVGH -, Beschluss vom 02.07.2007, Az.: 19 C 07.1311; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2008, Az.: L 28 B 1966/08 AS ER, L 28 B 1978/08 AS PKH; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004, Az: 12 S 2793/04).

    Zwischenzeitlich eintretende Ereignisse, wie z.B. die Erledigung der Hauptsache, können in einem derartigen Fall, in dem der Prozessgegner die Ursache für die Verzögerung gesetzt hat, daher nicht zu Lasten des Prozesskostenhilfeantragstellers Berücksichtigung finden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.07.2007, Az.: 19 C 07.1311).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05

    Schriftformerfordernis einer E-Mail ; Erforderlichkeit einer elektronischen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    m.w.N.), gegebenenfalls sogar des Beschwerdegerichts seien (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Beschluss vom 17.01.2005, Az.: 2 PA 108/05, m.w.N.), müssten alle Änderungen berücksichtigt werden, die bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag eintreten.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 5 ER 91/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Beschwerde - außergerichtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Wenn sich das LSG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 10.06.2008, Az.: L 5 ER 91/08 AS, L 5 B 107/08 AS, auf den sich auch der Beschwerdeführer im Schriftsatz vom 06.03.2009 beruft, bei der Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten darauf stützt, dass das dortige Gerichtsverfahren, soweit nach der Erledigung der Hauptsache noch eine Kostengrundentscheidung zu treffen gewesen sei, deshalb Aussicht auf Erfolg gehabt habe, weil es nahe gelegen habe, die dortige Antragsgegnerin zur Erstattung jedenfalls eines Teils der außergerichtlichen Kosten zu verurteilen, kann sich der Senat dieser Argumentation nicht anschließen.
  • LSG Bayern, 29.08.2008 - L 7 B 662/08

    Übernahme der für angemessen erachteten Kosten für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Dass - anders als für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten - für die Feststellung der subjektiven Voraussetzungen, d.h. der Bedürftigkeit, der Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (durch das Erstgericht, bei Durchführung eines Beschwerdeverfahrens der Zeitpunkt der Entscheidung durch das Beschwerdegericht, vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.08.2008, Az.: L 7 B 662/08 AS PKH) maßgeblich ist, nicht aber der Zeitpunkt der Entscheidungsreife durch das Erstgericht, stellt kein Argument dafür dar, den maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung festzulegen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Sofern die Ansicht vertreten wird, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sei und ein früherer Zeitpunkt allenfalls dann maßgeblich sei, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert habe, also das Gericht nicht rechtzeitig über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden habe (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 04.02.2005, Az.: 1 O 386/04 und 1 O 388/04), und eine Änderung zum Nachteil des Antragsstellers eingetreten sei (vgl. Leitherer, in Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a, Rn. 7d), kann auch dies nicht völlig überzeugen.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Dies hätte eine verfassungsrechtlich nicht zu legitimierende Ungleichbehandlung Unbemittelter im Vergleich zu Bemittelten zur Folge, was einen Verstoß gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG -) darstellen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, Az.: 2 BvR 94/88).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1984/06

    Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unhaltbare amtsgerichtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Denn dann liefe ein Antragsteller auf Prozesskostenhilfe trotz zunächst bestehender hinreichender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens und trotz Bestehens von Bedürftigkeit Gefahr, dass die Erfolgsaussichten aufgrund nachträglich eintretender Änderungen abweichend beurteilt würden und er die dann möglicherweise bereits angefallenen Kosten für seinen anwaltlichen Beistand selbst tragen müsste, wobei die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe trotz des noch offenen Prozesskostenhilfeantrags umso nachvollziehbarer wird, umso länger im Verfahren über den Prozesskostenhilfeantrag im Widerspruch zu dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu beachtenden Beschleunigungsgebot (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.10.2003, Az.: 1 BvR 901/03, und vom 19.12.2007, Az.:1 BvR 1984/06, 1 BvR 1985/06, 1 BvR 2131/07, 1 BvR 2132/07, 1 BvR 2139/07) nicht entschieden wird.
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09
    Denn dann liefe ein Antragsteller auf Prozesskostenhilfe trotz zunächst bestehender hinreichender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens und trotz Bestehens von Bedürftigkeit Gefahr, dass die Erfolgsaussichten aufgrund nachträglich eintretender Änderungen abweichend beurteilt würden und er die dann möglicherweise bereits angefallenen Kosten für seinen anwaltlichen Beistand selbst tragen müsste, wobei die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe trotz des noch offenen Prozesskostenhilfeantrags umso nachvollziehbarer wird, umso länger im Verfahren über den Prozesskostenhilfeantrag im Widerspruch zu dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu beachtenden Beschleunigungsgebot (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.10.2003, Az.: 1 BvR 901/03, und vom 19.12.2007, Az.:1 BvR 1984/06, 1 BvR 1985/06, 1 BvR 2131/07, 1 BvR 2132/07, 1 BvR 2139/07) nicht entschieden wird.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.2005 - 1 O 55/05
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    (4) Weitergehend wird zudem vertreten, weil der Zeitpunkt der Entscheidungsreife maßgeblich sei, könnten nicht nur Änderungen zulasten der Partei, sondern auch solche zu ihren Gunsten nicht berücksichtigt werden (vgl. LAG Hessen, 29. März 2011, 5 Ta 47/11, juris; Bay. LSG, 19. März 2009, L 7 AS 52/09 B, juris; LSG Sachsen-Anhalt, 17. Dezember 2009, L 5 AS 338/09 B, juris).

    Welche Folgen welche Fälle der Verschlechterung der Erfolgsaussicht vor Eintritt der Entscheidungsreife im Einzelnen haben (vgl. dazu den Überblick bei MüKo-ZPO/Motzer, § 114 ZPO Rn. 111), kann im vorliegenden Fall ebenso offen bleiben wie die Frage, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang tatsächliche und rechtliche Veränderungen nach Entscheidungsreife zugunsten der Partei berücksichtigt werden können (grundsätzlich bejahend BFH, 22. Februar 1994, VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; verneinend LAG Hessen, 29. März 2011, 5 Ta 47/11, juris; Bay. LSG, 19. März 2009, L 7 AS 52/09 B PKH, juris; LSG Sachsen-Anhalt, 17. Dezember 2009, L 5 AS 338/09 B, juris).

  • LSG Bayern, 07.03.2013 - L 7 AS 77/13

    Eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III ist kein Verwaltungsakt.

    Die Entscheidungsreife liegt vor, wenn der vollständige Antrag auf PKH eingegangen ist und regelmäßig dem Verfahrensgegner die Möglichkeit zur Stellungnahme nach § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegeben wurde (vgl. Beschluss des BayLSG vom 19.03.2009, L 7 AS 52/09 B PKH).
  • LSG Bayern, 28.01.2020 - L 20 VG 5/19

    Sozialgerichtsverfahren: Begriff der summarischen Prüfung hinreichender

    Zum Vorbringen der Klägerin im Beschwerdeverfahren wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen, wobei mangels Änderung der Sach- und Rechtslage seit der Entscheidungsreife vor dem SG bis zur Beschwerdeentscheidung des Senats und daher mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben kann, ob maßgeblicher Zeitpunkt (für die Beurteilung der Erfolgsaussicht) ausschließlich der der Entscheidungsreife (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 19.03.2009, L 7 AS 52/09 B PKH) oder grundsätzlich der der Beschwerdeentscheidung ist mit der Ausnahme, dass eine seit der Entscheidungsreife eingetretene Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht zum Nachteil des Antragstellers berücksichtigt werden darf (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 21.01.2016, L 15 SB 227/15 B PKH):.
  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 15 SB 227/15

    Keine PKH wegen fehlender hinreichender Aussicht auf Erfolg der Berufung

    Sofern demgegenüber der 7. Senat des Bayer. LSG mit Beschluss vom 07.03.2009, Az.: L 7 AS 52/09 B PKH, davon ausgegangen ist, dass es wegen des Gebots der Rechtsschutzgleichheit zwischen unbemittelten und bemittelten Prozessbeteiligten und der Rechtssicherheit bei der Beurteilung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg im Rahmen eines Antrags auf PKH ausschließlich auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ankomme, kann sich der Senat dem nicht anschließen.

    Dies bedeutet, dass es sich verbietet, bei der Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einen früheren Zeitpunkt als den der gerichtlichen Entscheidung, z. B. auf den der Entscheidungsreife über den PKH-Antrag, abzustellen (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 07.03.2009, Az.: L 7 AS 52/09 B PKH).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2014 - L 6 AS 269/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Hauptsacheverfahren - Fehlen

    Dies entspricht der Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 - L 6 B 65/09 AS PKH), überdies der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung im Bundesgebiet (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Februar 2009 - L 13 AS 4995/08 PKH-B; Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 19. März 2009 - L 7 AS 52/09 B PKH - und vom 20. Mai 2012 - L 7 AS 343/12 B PKH; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2011 - L 5 AS 2297/10 B PKH; LSG Hessen, Beschluss vom 26. Juli 2011 - L 7 AL 113/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2009 - L 6 B 12/09 AS; LSG Sachsen, Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 7 SO 83/10 B PKH, jeweils zit. n. juris) und der einschlägigen Kommentarliteratur (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O, § 73a Rn. 7d).

    Die von den Klägern für ihren Standpunkt in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. März 2009 - L 7 AS 52/09 B PKH gibt dazu nichts her.

  • LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für dei Beurteilung der Aussicht auf Erfolg im Rahmen der

    Sofern demgegenüber der 7. Senat des Bayer. LSG mit Beschluss vom 07.03.2009, Az.: L 7 AS 52/09 B PKH, davon ausgegangen ist, dass es wegen des Gebots der Rechtsschutzgleichheit zwischen unbemittelten und bemittelten Prozessbeteiligten und der Rechtssicherheit bei der Beurteilung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg im Rahmen eines Antrags auf PKH ausschließlich auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ankomme, kann sich der Senat dem nicht anschließen.

    Dies bedeutet, dass es sich verbietet, bei der Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einen früheren Zeitpunkt als den der gerichtlichen Entscheidung, z.B. auf den der Entscheidungsreife über den PKH-Antrag, abzustellen (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 07.03.2009, Az.: L 7 AS 52/09 B PKH).

  • VGH Hessen, 27.01.2010 - 10 D 2892/09

    Im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren nachgereichte

    Demgemäß ist nach überwiegender Auffassung jedenfalls für die Entscheidung des Beschwerdegerichts im PKH-Beschwerdeverfahren bei noch nicht beendetem erstinstanzlichem Sachverfahren im Hinblick auf die Beurteilung der subjektiven PKH-Voraussetzungen, also der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bedürftigkeit) des Beschwerdeführers, der Zeitpunkt des Ergehens der Beschwerdeentscheidung maßgebend (vgl. VGH Mannheim, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 13 S 1799/06 - juris, Rdnr. 3, und vom 14. Oktober 1994 - 6 S 419/94 - juris, Rdnr. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. August 2003 - 4 SO 3/02 - FamRZ 2005, 44; OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 1999 - 7 WF 292/99 - juris, Rdnr. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 WF 64/96 - juris, Rdnr. 11; LAG Köln, Beschlüsse vom 5. April 1993 - 5 Ta 45/93 -, und vom 18. Dezember 1992 - 5 Ta 230/92 - jeweils juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19. März 2009 - L 7 AS 64/09 B und L 7 AS 52/09 B, jeweils juris; Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 14a und 20 zu § 166 VwGO; Thomas/Putzo, ZPO, 30. Auflage, 2009, Rdnr. 10 zu § 127; Fischer, in Musielak, ZPO, 7. Auflage, 2009, Rdnrn. 23 und 24 zu § 127; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 68. Auflage, 2010, Rdnr. 83 zu § 127 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - L 3 AS 109/22

    PKH-Beschwerde - Zeitpunkt der Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten

    Es sei anzunehmen, dass eine solche bei Klageerhebung bestehende und für den Antragsteller nicht beeinflussbare Gefahr der Kostentragung für nicht wenige Antragsteller einen erheblichen Hinderungsgrund darstellen würde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen(vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. März 2009 - L 7 AS 52/09 B PKH -, Rn. 6 ff., Juris, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

    Ausnahmsweise ist hiervon abweichend der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten der Antragstellerin geändert hat, so dass sich infolge dieser Änderung nunmehr hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung erkennen lassen (BVerfG, Beschluss vom 11.8.2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 7; a.A. BayLSG, Beschluss vom 19.3.2009 - L 7 AS 52/09 B PKH - juris).
  • LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 213/12

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Nachdem das Sozialgericht zudem auch nicht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Ast nicht im erforderlichen Umfang geklärt und sich überhaupt nicht mit der Frage hinreichender Erfolgsaussichten in der Hauptsache beschäftigt hat, erscheint es dem Senat sachgerecht, die Sache zur Entscheidung dem Sozialgericht Regensburg zurückzuverweisen, damit das Sozialgericht entscheidet, ob zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 19.03.2009, Az.: L 7 AS 52/09 B PKH) hinreichende Erfolgsaussichten gegeben waren und die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Ast für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen.
  • LSG Bayern, 06.10.2011 - L 7 AS 476/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

  • LSG Bayern, 05.08.2011 - L 7 AS 124/11

    Beschwerde der Staatskasse bei Prozesskostenhilfe

  • LSG Bayern, 20.09.2010 - L 7 AS 611/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2019 - L 21 AS 820/19

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • LSG Bayern, 26.05.2010 - L 7 AS 86/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Klageverfahrens - Erledigung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - L 2 AS 423/20
  • LSG Bayern, 20.05.2012 - L 7 AS 343/12

    Einstweiliger Rechtsschutz, Grundsicherung, Arbeitsuchende,

  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 8 C 12.653

    Prozesskostenhilfe: Zeitpunkt der Beurteilung der Bedürftigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - L 6 AS 1902/10
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