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   LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13   

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https://dejure.org/2014,9120
LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13 (https://dejure.org/2014,9120)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.03.2014 - L 16 AS 613/13 (https://dejure.org/2014,9120)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. März 2014 - L 16 AS 613/13 (https://dejure.org/2014,9120)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Denn der Beginn der Verjährung setze Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen voraus, die bei ihm erst durch die Urteile des BSG vom 13.04.2011 (B 14 AS 98/10 R und B 14 AS 101/10 R) und vom 27.08.2011 (B 4 AS 1/10 R) entstanden sei.

    Das Klagebegehren, einen Wertersatz in Höhe von 5.381,58 EUR im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zu erhalten, macht der Kläger zulässig im Wege der reinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend (BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R und zuletzt vom 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R).

    Tatsächlich wäre nach der Rechtsprechung sogar arbeitstäglich zu berücksichtigen, welche Aufwendungen der Beklagte an jedem einzelnen Tag (insbesondere durch die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II) hatte und welcher Vermögensvorteil (durch die rechtsgrundlos erbrachte Arbeitsleistung) diesem jeweils gegenüberstand (BSG vom 13.04.2011, a.a.O.).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Dabei ist aufgrund der im Urteil des BSG vom 13.04.2011 (B 14 AS 98/10 R) gebotenen arbeitstäglichen Betrachtungsweise auf das Kalenderjahr abzustellen, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist.

    Mit Schreiben vom 23.05.2011 forderte der Kläger den Beklagten unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.04.2011 (B 14 AS 98/10 R) auf, Wertersatz für die geleistete Arbeit in Höhe des Tariflohnes zu zahlen.

    Denn der Beginn der Verjährung setze Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen voraus, die bei ihm erst durch die Urteile des BSG vom 13.04.2011 (B 14 AS 98/10 R und B 14 AS 101/10 R) und vom 27.08.2011 (B 4 AS 1/10 R) entstanden sei.

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Das Klagebegehren, einen Wertersatz in Höhe von 5.381,58 EUR im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zu erhalten, macht der Kläger zulässig im Wege der reinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend (BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R und zuletzt vom 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R).

    Auch die wohl nicht mehr aufklärbare Frage, auf welcher Grundlage die Zuweisung zu der Arbeitsgelegenheit erfolgt ist und ob dem Anspruch entgegensteht, dass der Kläger die Arbeit widerspruchslos verrichtet hat (vgl. hierzu insbesondere BSG vom 22.08.2013, B 14 AS 75/12 R, braucht vom Senat nicht mehr entscheiden zu werden.

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Dieser Anspruch gleicht eine mit der Rechtslage nicht übereinstimmende Vermögenslage aus und verschafft dem Anspruchsinhaber ein Recht auf Herausgabe des Erlangten, wenn eine Leistung ohne Rechtsgrund oder ohne eine sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung erfolgt ist (Urteile des BSG vom 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R und vom 29.9.2009 - B 8 SO 11/08 R).

    Der Senat schließt sich hinsichtlich der Frage, wann der hier im Raum stehende öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch verjährt ist, der Auffassung des BSG im Urteil vom 28.09.2006 (B 3 KR 20/05 R) an, wonach ein Bereicherungsanspruch in Rechtsanalogie zu den §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegt, die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Im Übrigen bezieht sich nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu § 199 BGB die erforderliche Kenntnis nur auf die Person des Schuldners und nicht auf die rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten des Rechtsstreits (vgl. hierzu Urteile des BGH vom 18.01.1994 - VI ZR 190/93 - und 23.09.2008 - XI ZR 395/07).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Im Übrigen bezieht sich nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu § 199 BGB die erforderliche Kenntnis nur auf die Person des Schuldners und nicht auf die rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten des Rechtsstreits (vgl. hierzu Urteile des BGH vom 18.01.1994 - VI ZR 190/93 - und 23.09.2008 - XI ZR 395/07).
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Denn der Beginn der Verjährung setze Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen voraus, die bei ihm erst durch die Urteile des BSG vom 13.04.2011 (B 14 AS 98/10 R und B 14 AS 101/10 R) und vom 27.08.2011 (B 4 AS 1/10 R) entstanden sei.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Dieser Anspruch gleicht eine mit der Rechtslage nicht übereinstimmende Vermögenslage aus und verschafft dem Anspruchsinhaber ein Recht auf Herausgabe des Erlangten, wenn eine Leistung ohne Rechtsgrund oder ohne eine sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung erfolgt ist (Urteile des BSG vom 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R und vom 29.9.2009 - B 8 SO 11/08 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10
    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
    Von der Rechtsprechung wird bei einer analogen Übertragung auf andere Sachverhalte überwiegend auf die Entstehung des Erstattungsanspruchs abgestellt (Kater, a.a.O., Rn. 5 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4404/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unverschuldete Rechtsunkenntnis eines

    Und zum anderen regelt § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB den Beginn der Verjährung, gehört also nicht zu denjenigen Normen, die nach § 45 Abs. 2 SGB I im Sozialrecht anwendbar sind (Bayerisches LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 613/13 -, juris, Rz. 24; Rolfs in: Hauck/Noftz, SGB, 07/17, § 45 SGB I, Rz. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 AS 1359/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Für den hier streitigen Anspruch auf Wertersatz im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bedeutet dies, dass auch derartige Ansprüche nach dem Vorbild des § 45 SGB I einer Verjährungsfrist von vier Jahren unterliegen (vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 613/13 - ; ferner Harks in jurisPK-SGB II, § 16d Rdnr. 97 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4011/17
    Und zum anderen regelt § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB den Beginn der Verjährung, gehört also nicht zu denjenigen Normen, die nach § 45 Abs. 2 SGB I im Sozialrecht anwendbar sind (Bayerisches LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 613/13 -, juris, Rz. 24; Rolfs in: Hauck/Noftz, SGB, 07/17, § 45 SGB I, Rz. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AS 364/17
    Da insoweit im Sozialrecht allgemeine Verjährungsgrundsätze vorhanden sind, ist eine analoge Anwendung der §§ 194 ff. BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausgeschlossen (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 613/13 -).
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