Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.05.2010 - L 10 AL 127/10 ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs 2 SGG - Interessen- und Folgenabwägung - Glaubhaftmachung eines überwiegenden Nachteils des Vollstreckungsschuldners
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Sozialgerichtliches Verfahren - Keine Aussetzung der Vollstreckung mangels Glaubhaftmachung eines entsprechenden Nachteiles - Interessen- und Folgenabwägung - Glaubhaftmachung eines überwiegenden Nachteils des Vollstreckungsschuldners
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung einer Vollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 175 S. 3; SGG § 199 Abs. 2
Aussetzung der Vollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 09.04.2010 - S 15 AL 110/10
- LSG Bayern, 19.05.2010 - L 10 AL 127/10 ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R
Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der …
Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2010 - L 10 AL 127/10
Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 Kr 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.aufl, § 199 Rdnr 8), wobei der in § 175 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Beschwerden i.d.R. keine aufschiebende Wirkung haben sollen.Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung (hier Beschwerde) ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 Kr 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).
Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beigeladenen - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im Nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 09.05.2010 - B 3 Kr 47/01 R -).
- BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B
Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der …
Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2010 - L 10 AL 127/10
Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalles, die vom Vollstreckungsschuldner glaubhaft vorzutragen sind (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1). - BSG, 06.05.1960 - 11 RV 92/60
Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2010 - L 10 AL 127/10
Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung (hier Beschwerde) ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 Kr 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).
- LSG Bayern, 30.07.2015 - L 7 AS 473/15
Offenkundigkeit, Prognoseentscheidung, Vergleichbarkeit
Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist im Rahmen einer Interessen- und Folgenabwägung zu prüfen (vgl. BayLSG, Beschluss vom 19.05.2010, L 10 AL 127/10 ER, Rz. 6). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2016 - L 15 AS 104/16 Die allein vom Vorsitzenden zu treffende Ermessensentscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 199 Abs. 2 SGG hat sich demgemäß allenfalls nachrangig und unter Beschränkung auf den Gesichtspunkt der Offensichtlichkeit an den Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels zu orientieren (so auch BayLSG, Beschl. v. 19.05.2010, Az. L 10 AL 127/10 ER).