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   LSG Bayern, 19.05.2010 - L 19 R 577/07   

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https://dejure.org/2010,24754
LSG Bayern, 19.05.2010 - L 19 R 577/07 (https://dejure.org/2010,24754)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.05.2010 - L 19 R 577/07 (https://dejure.org/2010,24754)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - L 19 R 577/07 (https://dejure.org/2010,24754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43; SGB X § 44 Abs. 1; SGG § 96
    Auslegung der Übersendung eines ärztlichen Attests durch den Versicherten als Widerspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - L 14 AS 1605/12

    Zur Leistungsberechtigung einer Meisterschülerin nach den Vorschriften des SGB 2

    Der Senat weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass der Antragsgegner die von der Antragstellerin am 17. April 2012 vorgebrachte "Bitte um Überprüfung des Ablehnungsbescheids vom 28.03.2012" wohl unzutreffend als (Zugunsten-)Antrag nach § 44 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB X) verstanden hat; richtigerweise dürfte diese innerhalb der noch laufenden Widerspruchsfrist vorgebrachte "Bitte um Überprüfung" als Widerspruch zu deuten sein (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Mai 2010 - L 19 R 577/07 -).
  • LSG Hessen, 04.12.2023 - L 7 AS 268/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Es entspreche seiner Interessenlage, voll umfänglich den Ausgangsbescheid überprüfen zu lassen und nicht den Grenzen des § 44 SGB X zu unterwerfen (LSG Bayern, Urt. v. 19. Mai 2010, L 19 R 577/07, BeckRS 2010, 73625 Rn. 20; s. ferner LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.08.2012, L 14 AS 1710/12 B PKH, BeckRS 2012, 73087).
  • SG Dessau-Roßlau, 14.04.2015 - S 13 AS 3174/12
    Bei noch offener Rechtsbehelfsfrist ist jedenfalls - insbesondere bei einem nicht durch einen Bevollmächtigten vertretenen Betroffenen - regelmäßig davon auszugehen, dass sein Begehren auf Überprüfung der Sache ein Widerspruch ist (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.05.2010, Az. L 19 R 577/07; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGB X, § 84 Rn. 2, m. w. N.).
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