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   LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17 E   

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https://dejure.org/2020,15416
LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17 E (https://dejure.org/2020,15416)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.05.2020 - L 12 SF 15/17 E (https://dejure.org/2020,15416)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - L 12 SF 15/17 E (https://dejure.org/2020,15416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 14, § 58 Abs. 2
    Kostenrecht: Vergütung des Rechtsanwalts nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Kostenrecht: Vergütung des Rechtsanwalts nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17
    Zur Begründung verwies der Beschwerdeführer auf einen Beschluss des SG Würzburg vom 20.01.2016 (S 14 SF 82/15 E) sowie den darin zitierten Beschluss des Hessischen LSG vom 23.06.2014, Az.: L 2 AS 568/13 B.

    Das wäre aber der Fall, wenn Zahlungen von Dritten den Anspruch gegenüber der Staatskasse nur insoweit mindern würden, wie sie der Höhe nach berechtigt wären (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.06.2014, Az.: L 2 AS 568/13 B, Juris Rn 48; SG Würzburg, Beschluss vom 20.01.2016, Az.: S 14 SF 82/15 E).

    Hier führt das Hessisches Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 23.06.2014 (aaO) zutreffend aus, dass als Anspruchsgrundlage hier der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht kommt:.

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17
    Allerdings sei nach der Rechtsprechung des BayLSG die Zahlung des Antragsgegners nur in der Höhe zu berücksichtigen, in der nach Feststellungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses gegenüber dem Antragsgegner ein Erstattungsanspruch bestanden habe (Verweis auf BayLSG, Beschluss vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 214/10 B E).

    Wie das BayLSG mit Beschluss vom 31.07.2010, Az.: L 15 SF 214/10 B E, ausgeführt hat, enthält § 58 Abs. 2 RVG eine gesetzliche Tilgungsbestimmung von Zahlungen, die der Rechtsanwalt erhält; in diesem Zusammenhang wird geregelt, dass Zahlungen vorrangig auf die Vergütung als Wahlanwalt anzurechnen sind.

    Der Argumentation, dass eine volle Anrechnung nicht erfolgen dürfe, da der Rechtsanwalt insoweit Rückforderungsansprüchen des Prozessgegners ausgesetzt sein könnte und es unangebracht sei, die Staatskasse von nicht rechtmäßigen Zahlungen profitieren zu lassen (so noch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 214/10 B E, juris, Rn. 29), folgt der Senat nicht.

  • LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09

    Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17
    Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs (vgl. die Entscheidung des 15. Senats des BayLSG vom 21.03.2011, Az.: L 15 SF 204/09 BE, m.w.N.).

    In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat nach wie vor eine vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr für noch verbindlich, wenn sie bis zu 20% von der Gebühr abweicht, die der Kostenbeamte und ggf. das Gericht bzw. Beschwerdegericht für angemessen halten (vgl. zuletzt Entscheidung des Senats vom 24.03.2020, Az.: L 12 SF 271/16 E, BayLSG Beschluss vom 21.03.2011, Az.: L 15 SF 204/09 BE, m.w.N.; vgl. auch Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., § 14, Rdnr. 12, m.w.N.; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 14, Rdnr. 24).

  • LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16

    Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17
    In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat nach wie vor eine vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr für noch verbindlich, wenn sie bis zu 20% von der Gebühr abweicht, die der Kostenbeamte und ggf. das Gericht bzw. Beschwerdegericht für angemessen halten (vgl. zuletzt Entscheidung des Senats vom 24.03.2020, Az.: L 12 SF 271/16 E, BayLSG Beschluss vom 21.03.2011, Az.: L 15 SF 204/09 BE, m.w.N.; vgl. auch Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., § 14, Rdnr. 12, m.w.N.; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 14, Rdnr. 24).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17
    "Dieser aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Anspruch besagt, dass Leistungen, die auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ohne Rechtsgrund erbracht worden sind, zurückzuerstatten sind (vgl. BSG vom 28. Juni 2006 - B 3 KR 20/05 R - juris, Rn. 9 = BSGE 97, 125).
  • LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18

    Fiktive Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Bewilligung von

    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte - wie hier - bei zutreffender Berechnung der Vergütung nur einen geringeren Betrag hätte zahlen müssen (vgl. hierzu auch Grundsatzbeschluss des Senats vom 19.05.2020, - L 12 SF 15/17).
  • LSG Bayern, 24.02.2021 - L 12 SF 161/20

    Bewilligung, Schadensersatz, Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Leistungen,

    Da es bei der Anrechnung der Zahlungen nach § 58 Abs. 2 RVG nicht darauf ankommt, in welcher Höhe Zahlungen geschuldet sind, sondern nur darauf, in welcher Höhe sie tatsächlich geleistet wurden (BayLSG, Beschluss vom 19.5.2020, L 12 SF 15/17 E), finden in dieser Berechnung die von dem Beklagten auch auf die erhöhte Verfahrensgebühr erfolgten Zahlungen Berücksichtigung wie folgt:.
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