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   LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17   

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https://dejure.org/2021,41363
LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17 (https://dejure.org/2021,41363)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.05.2021 - L 19 R 197/17 (https://dejure.org/2021,41363)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - L 19 R 197/17 (https://dejure.org/2021,41363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ALG § 13; SGB I § 16 Abs. ... 1 Satz 2; SGB IV § 19 Satz 1; SGB IX § 14 Abs. 1; SGB IX § 5 Nr. 2; SGB IX § 6 Abs. 1 Nr. 4; SGB VI § 10 Abs. 1; SGB VI § 16; SGB VI § 9 Abs. 1; SGG § 141 Abs. 1 Nr. 1; SGG § 69 Nr. 3; SGG § 75 Abs. 2
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung und im Hinblick auf die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit

  • rewis.io

    Empfangsbote, Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Rehabilitationsträger, Zwei-Wochen-Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • SG Nürnberg, 28.05.2014 - S 15 LW 9/11
    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Hiergegen hatte der Kläger am 21.11.2010 Klage zum Sozialgericht Nürnberg (SG) erhoben, die unter dem Aktenzeichen S 15 LW 9/11 geführt wurde.

    Der Antrag sei ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung im Verfahren S 15 LW 9/11 vor dem SG am 28.05.2014 bei der Vertreterin der jetzigen Beigeladenen (und damaligen Beklagten) gestellt worden.

    Bezüglich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Rentenakten (Az.: 221/12/0010415543) und Reha-Akten (Az.: 222/12/0010415543) der Beigeladenen, die Reha-Akten der Beklagten, die Gerichtsakten des SG Nürnberg mit dem Az.: S 15 LW 9/11 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz verwiesen.

    Im Rahmen des hiergegen vor dem SG geführten Klageverfahrens gegen die Beigeladene, die unter dem Aktenzeichen S 15 LW 9/11 geführt wurde, wurden mehrere Gutachten eingeholt, die - mit Ausnahme des Gutachtens von Dr. S nach § 109 SGG - alle ein mindestens 6-stündiges Leistungsvermögen des Klägers für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes unter Beachtung qualitativer Einschränkungen festgestellt hatten.

    Zugunsten des Klägers könnte aber entsprechend der Regelung des § 16 Abs. 1 S. 2 SGB I davon ausgegangen werden, dass der in der mündlichen Verhandlung vor dem SG im Verfahren S 15 LW 9/11 durch die Aufnahme in das Sitzungsprotokoll "gestellte" Antrag vor einer unzuständigen Stelle gestellt wurde, dort von der Vertreterin eines anderen - unzuständigen - Leistungsträgers entgegengenommen wurde und dann nach Zugang des Sitzungsprotokolls und der Abschrift des Urteils - und damit mit den Unterlagen, die eine Zuständigkeitsprüfung durch die hiesige Beklagte zugelassen haben - den Antrag an die Beklagte als dem Grunde nach zuständigen Leistungsträger weitergeleitet wurde.

  • LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12

    Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Nach einer derart langen Dauer der Arbeitslosigkeit beruhten Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf regelmäßig auf dem Verlust von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die zwangsläufig mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess und der Arbeitsentwöhnung als solcher verbunden seien (unter Hinweis auf ein Urteil des Sächsischen LSG vom 07.01.2014 - L 5 R 626/12).

    Es könne dabei dahinstehen, ob eine "Verfallsfrist" nach 10-jähriger Arbeitslosigkeit dergestalt bestehe (gesetzlich nicht - ausdrücklich - normiert), dass Anknüpfungspunkt nach solch langer Arbeitslosigkeit nicht mehr die letzte Tätigkeit darstelle, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzugreifen sei (unter Bezugnahme auf das Sächsische LSG, Urteil vom 07.01.2014, Az.: L 5 R 626/12; anderer Ansicht z. B. Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2013, Az.: S 16 R 3178/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2015, Az.: L 8 R 1033/14; jeweils zitiert nach juris).

    Vom Sächsischen LSG (Urteil vom 07.01.2014 - L 5 R 626/12) werde die Auffassung vertreten, dass auf jeden Fall die letzten 10 Jahre vor der Antragstellung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als "nicht allzu lange zurückliegend" anzusehen seien.

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Das BSG präzisiere den Begriff der Erwerbsfähigkeit als Fähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (BSG, Urteil vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R; BSG, Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R).

    Das BSG hatte mit Urteil vom 29.03.2006 (B 13 RJ 37/05 R, juris) für Leistungen zur beruflichen Rehabilitation nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage entschieden, dass es auf eine Minderung des Leistungsvermögens des Versicherten in einer nicht nur kurzfristig ausgeübten Tätigkeit ankommt.

  • LSG Bayern, 17.12.2014 - L 1 LW 9/14

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Gegen dieses Urteil hatte der Kläger Berufung zum Bayer. Landessozialgericht (LSG) eingelegt, die unter dem Aktenzeichen L 1 LW 9/14 geführt und mit Urteil vom 17.12.2014 als unbegründet zurückgewiesen wurde.

    Die hiergegen eingelegte Berufung zum Bayer. LSG (L 1 LW 9/14) war ebenso erfolglos wie die hiergegen zum BSG eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde.

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Bei der Beurteilung, ob die Erwerbsfähigkeit bedroht oder beeinträchtigt ist, ist ohne zeitliche Beschränkung regelmäßig an die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit anzuknüpfen (BSG, Urteil vom 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R).

    Mit Urteil vom 12.03.2019 hat das BSG ausdrücklich festgestellt, dass ohne zeitliche Begrenzung regelmäßig an die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit anzuknüpfen ist (Az.: B 13 R 27/17 R, juris).

  • SG Nürnberg, 30.05.2016 - S 16 R 345/15

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Hiergegen hat der Kläger am 13.04.2015 durch seinen Prozessbevollmächtigten Klage zum SG erhoben, die unter dem Aktenzeichen S 16 R 345/15 geführt wurde.

    S1 ist in seinem Gutachten vom 24.11.2015 für das Verfahren S 16 R 345/15 zu folgenden Diagnosen gelangt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 8 R 1033/14

    Bestimmung des Bezugsberufes im Rahmen der Prüfung der persönlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Es könne dabei dahinstehen, ob eine "Verfallsfrist" nach 10-jähriger Arbeitslosigkeit dergestalt bestehe (gesetzlich nicht - ausdrücklich - normiert), dass Anknüpfungspunkt nach solch langer Arbeitslosigkeit nicht mehr die letzte Tätigkeit darstelle, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzugreifen sei (unter Bezugnahme auf das Sächsische LSG, Urteil vom 07.01.2014, Az.: L 5 R 626/12; anderer Ansicht z. B. Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2013, Az.: S 16 R 3178/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2015, Az.: L 8 R 1033/14; jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Bei der in § 14 Abs. 1 SGB IX genannten Zwei-Wochen-Frist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, deren Ablauf eine umfassende Leistungszuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach allen denkbaren sozialrechtlichen Regelungen begründet und gleichzeitig den Ausschluss des gegebenenfalls eigentlich zuständigen Rehabilitationsträgers für eine Sachentscheidung (BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 R - jeweils zitiert nach juris; Joussen, in Dau/Düwell/Joussen, Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, 5. Aufl, 2019, § 14 SGB IX, Rdnr 11 m.w. N.).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Nicht maßgeblich sind aber Tätigkeiten, die nur verhältnismäßig kurze Zeit verrichtet werden (so BSG, Urteil vom 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R) oder nicht versicherungspflichtig ausgeübt worden sind.
  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 15/16 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Verurteilung des im sozialgerichtlichen Verfahren erstmals Beigeladenen stets subsidiär zur Verurteilung des Beklagten (BSGE 49, 143; BSG, Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 15/16 R -, juris; Schmidt, a.a.O., § 75 SGG, Rdnr 18c m.w.N.).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

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