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   LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16   

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https://dejure.org/2016,27748
LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16 (https://dejure.org/2016,27748)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.08.2016 - L 15 RF 18/16 (https://dejure.org/2016,27748)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. August 2016 - L 15 RF 18/16 (https://dejure.org/2016,27748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachsendung von Unterlagen durch einen Sachverständigen; Keine Vergütung des erforderlichen Zeitaufwands; Gemeinkosten eines Gutachtens; Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein Anspruch auf Honorar für den Zeitaufwand bei der nachträglichen ...

  • rewis.io

    Kein Honorar für Zeitaufwand bei nachträglicher Unterlagenübersendung durch Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein Anspruch auf Honorar für den Zeitaufwand bei der nachträglichen Übersendung von Unterlagen

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 89 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Entschädigung als Zeuge oder Sachverständiger | Kein Honorar für Zeitaufwand bei nachträglicher Übersendung von Unterlagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81

    Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16
    Weitere Vergütungselemente als die vom Gesetzgeber explizit genannten stehen nicht zur Verfügung, da das JVEG - wie schon das zuvor geltende Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1983, Az.: VI ZR 249/81; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 09.02.2000, Az.: B 9 SB 10/98 R) - ein geschlossenes und in sich stimmiges Entschädigungs- und Vergütungssystem mit abgeschlossenen Regelungen darstellt.
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16
    Bei der Festsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • LSG Bayern, 14.03.2016 - L 15 RF 2/16

    Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16
    Eine solche Leistung, die mit einem Honorar vergütet wird, das sich grundsätzlich gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG aus der (objektiv erforderlich aufgewandten) Zeit und dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Stundensatz errechnet, ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Sachverständige in seiner Eigenschaft als vom Gericht beauftragter Gutachter im Rahmen des gerichtlichen Auftrags betätigt und äußert (vgl. Beschluss des Senats vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16).
  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (h.M., vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 12 - m. w. N.).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96

    Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft

    Auszug aus LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16
    Der Kostensenat kann nur vermuten, dass die Kostenbeamtin sich dabei auf das Urteil des BSG vom 09.04.1997, Az.: 9 RVs 6/96, gestützt hat.
  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 10/98 R

    Ersatz der Aufwendungen für Sachverständige bei der Anforderung von

    Auszug aus LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16
    Weitere Vergütungselemente als die vom Gesetzgeber explizit genannten stehen nicht zur Verfügung, da das JVEG - wie schon das zuvor geltende Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1983, Az.: VI ZR 249/81; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 09.02.2000, Az.: B 9 SB 10/98 R) - ein geschlossenes und in sich stimmiges Entschädigungs- und Vergütungssystem mit abgeschlossenen Regelungen darstellt.
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 62/07

    Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Teilnahme an einer

    Auszug aus LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16
    Andere Tatbestände, Kosten oder Aufwendungen als die, die der Gesetzgeber explizit aufgeführt hat, können daher bei der Vergütung nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010, Az.: Xa ZR 62/07; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, Grundz JVEG, Rdnrn. 1, 6).
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