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   LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 210/05   

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LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 210/05 (https://dejure.org/2005,26666)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.10.2005 - L 10 AL 210/05 (https://dejure.org/2005,26666)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - L 10 AL 210/05 (https://dejure.org/2005,26666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses (EGZ) auf Grund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Förderungszeitraumes; Anwendbarkeit der allgemeinen Übergangsregelung des § 422 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 210/05
    Eine - eigenständige - Rechtsgrundlage (vgl. hierzu: BSGE 89, 192) für den Rückzahlungsanspruch der Beklagten findet sich in § 223 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. Hiernach ist der EGZ zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraumes oder innerhalb eines Zeitraumes, der der Förderungsdauer entspricht, längstens von zwölf Monaten nach dem Ende des Förderungszeitraumes beendet wird.

    § 223 Abs. 2 SGB III in der ab 01.08.1999 geltenden Fassung, durch den die Voraussetzungen für das Entfallen der Rückzahlungspflicht erweitert worden sind, kommt dabei nicht zur Anwendung (vgl. stRspr seit BSGE 89, 192).

    Die hier maßgebende Rechtsfrage, ob die allgemeine Übergangsregelung des § 422 SGB III für die Änderung des § 223 Abs. 2 SGB III zur Anwendung kommt, ist bereits vom 7.Senat in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung BSGE 89, 192, (vgl. auch BSG, Beschluss vom 06.09.2005 - B 7a AL 110/05 B) im o.g. Sinne geklärt worden.

    Durch die Regelung des § 422 SGB III sind diesbezüglich die Belange beider Seiten ausreichend berücksichtigt worden, eine Differenzierung zwischen begünstigenden und belastenden Gesetzesänderungen findet nicht statt (vgl. BSGE 89, 192).

  • LSG Bayern, 09.12.2004 - L 11 AL 18/04

    Rücknahme eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides über Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 210/05
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 11.Senat in seiner Entscheidung vom 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R - veröffentl. in juris - angeschlossen (vgl. dazu auch BayLSG, Urteil vom 01.07.2004 - L 10 AL 320/02 und vom 09.12.2004 - L 11 AL 18/04).
  • LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 320/02

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für einen Arbeitnehmer; Berechtigung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 210/05
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 11.Senat in seiner Entscheidung vom 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R - veröffentl. in juris - angeschlossen (vgl. dazu auch BayLSG, Urteil vom 01.07.2004 - L 10 AL 320/02 und vom 09.12.2004 - L 11 AL 18/04).
  • BSG, 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht - Rechtsänderung - Übergangsrecht -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 210/05
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 11.Senat in seiner Entscheidung vom 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R - veröffentl. in juris - angeschlossen (vgl. dazu auch BayLSG, Urteil vom 01.07.2004 - L 10 AL 320/02 und vom 09.12.2004 - L 11 AL 18/04).
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