Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.10.2017 - L 19 R 181/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 109; SGB VI § 235 Abs. 2 Satz 3; SGB X § 34
Erfolglose Berufung hinsichtlich einer früheren Gewährung von Regelaltersrente
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Absehen von einer Anhebung der Regelaltersgrenze bei einer beamtenrechtlichen Altersteilzeit
- rewis.io
Erfolglose Berufung hinsichtlich einer früheren Gewährung von Regelaltersrente
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorzeitige Regelaltersrente; Altersteilzeit von Arbeitnehmern; Keine Gleichstellung von Beamten
- rechtsportal.de
Anspruch auf Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 15.02.2016 - S 2 R 650/13
- LSG Bayern, 19.10.2017 - L 19 R 181/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 2 R 332/13
Anspruch auf Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anhebung …
Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2017 - L 19 R 181/16
Die Bewilligung einer Altersteilzeit an einen Beamten nach beamtenrechtlichen Vorgaben stellt keine Altersteilzeitarbeit iS des § 235 Abs. 2 S 3 Nr. 1 SGB VI dar, aufgrund derer von einer Anhebung der Regelaltersgrenze abzusehen wäre (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.01.2014 - L 2 R 332/13).Die Ausnahmeregelung des Satzes 3 des § 235 Abs. 2 SGB VI greife nicht, da der Kläger als Beamter nicht Arbeitnehmer im Sinne der §§ 2 und 3 des AtG sei (unter Bezugnahme auf ein Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 21.06.2011, S 6 R 6/09 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.01.2014, L 2 R 332/13).
Im Rahmen einer sachlich gebotenen typisierenden Betrachtung dürfe der Gesetzgeber überdies davon ausgehen, dass Versicherte, die Altersteilzeit nach beamtenrechtlichen Vorgaben und damit nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 3 AtG in Anspruch nehmen, auch in einem nur geringeren Umfang Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hätten, was ebenfalls einen verfassungsrechtlich zulässigen Differenzierungsgesichtspunkt darstelle (LSG Niedersachsen-Bremen, L 2 R 332/13, Rn. 19, veröffentlicht bei juris).
- BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R
Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze …
Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2017 - L 19 R 181/16
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG könne schon bereits aufgrund des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers im Bereich des Sozialrechts nicht gesehen werden, insbesondere, was die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises und die Bezugsdauer der einzelnen Sozialleistungen anbelange (BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R, m.w.N., insbesondere auch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).