Rechtsprechung
LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Auszubildenden, dessen Ausbildung im Rahmen des BAföG oder der §§ 60 bis 62 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) dem Grunde nach förderungsfähig ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 14.04.2005 - S 50 AS 53/05
- LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 15.90
Sozialhilfe - Bedarf - Ausbildungsförderung - Bafög
Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05
Nach der Rechtsprechung zu § 26 BSHG ist maßgeblich auf die grundsätzliche Förderungsfähigkeit einer konkreten Ausbildung abzustellen und nicht darauf, ob der Student tatsächlich BAföG erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - FEVS 44, 138; BVerwGE 71, 12, 14,; 91, 254, 255, 94, 224). - OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 35/02
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an Auszubildende; Kindesbetreuung als …
Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05
Demgegenüber wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Urteil vom 26.06.2002 - 4 LB 35/02 - FEVS 54, 379) die Notwendigkeit einer typisierten Betrachtungsweise hervorgehoben, nach der in besonderen Fallgruppen regelmäßig von einem Härtefall ausgegangen werden könne. - BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84
Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf
Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05
Nach der Rechtsprechung zu § 26 BSHG ist maßgeblich auf die grundsätzliche Förderungsfähigkeit einer konkreten Ausbildung abzustellen und nicht darauf, ob der Student tatsächlich BAföG erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - FEVS 44, 138; BVerwGE 71, 12, 14,; 91, 254, 255, 94, 224). - BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
Sozialhilfe - Ausbildung - Förderungsfähigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05
Nach der Rechtsprechung zu § 26 BSHG ist maßgeblich auf die grundsätzliche Förderungsfähigkeit einer konkreten Ausbildung abzustellen und nicht darauf, ob der Student tatsächlich BAföG erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - FEVS 44, 138; BVerwGE 71, 12, 14,; 91, 254, 255, 94, 224).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2006 - L 19 B 88/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Derzeit ist hierzu ein Revisionsverfahren unter dem Az.: B 7b AS 36/06 R anhängig (in dem vorgehenden Verfahren hat das Bayr. Landessozialgericht - Urteil vom 20.01.2006 - L 7 AS 6/05 - entschieden, dass ein Student, der ein Studium an einer Universität abgebrochen und anschließend ein Studium an einer Fachhochschule für Bauingenieurwesen aufgenommen hat, dessen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Fachrichtungswechsel gemäß § 7 Abs. 3 BAföG abgelehnt wurde, aufgrund der abstrakten Förderungsfähigkeit des Studiums vom Leistungsausschluß des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II betroffen ist). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2006 - L 19 B 89/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Derzeit ist hierzu ein Revisionsverfahren unter dem Az.: B 7b AS 36/06 R anhängig (in dem vorgehenden Verfahren hat das Bayr. Landessozialgericht - Urteil vom 20.01.2006 - L 7 AS 6/05 - entschieden, dass ein Student, der ein Studium an einer Universität abgebrochen und anschließend ein Studium an einer Fachhochschule für Bauingenieurwesen aufgenommen hat, dessen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Fachrichtungswechsel gemäß § 7 Abs. 3 BAföG abgelehnt wurde, aufgrund der abstrakten Förderungsfähigkeit des Studiums vom Leistungsausschluß des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II betroffen ist). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf das beim Bundessozialgericht bereits anhängige Revisionsverfahren B 7b AS 36/06 R (Vorinstanz: LSG München, L 7 AS 6/05) zur Frage, ob bei der Förderungsfähigkeit nach dem BAföG dem Grunde nach i.S.d. § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II darauf abzustellen ist, ob es sich um eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung handelt, oder ob die Voraussetzungen für eine Förderung in der Person des Antragstellers erfüllt sind.
- LSG Thüringen, 17.01.2008 - L 9 AS 1264/07
Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Grundsicherung nach dem …
Mit diesem Zweck unvereinbar ist es, während einer Ausbildung, die für sich gesehen nach § 60 Abs. 1 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber konkret keine Förderung erhält, weil es sich um eine Zweitausbildung handelt, gleichwohl Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren (vgl. Thüringer Landessozialgericht (LSG), Beschlüsse vom 22. September 2007 - Az.: L 7 AS 635/05 ER und 11. Juni 2007 - Az.: L 7 AS 423/07 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2007 - Az.: L 7 AS 22/07 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - Az.: L 6 AS 136/06 ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Januar 2006 - Az.: L 7 AS 6/05; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. September 2007 - Az.: L 2 B 233/07, alle nach juris). - LSG Bayern, 27.02.2008 - L 16 B 1139/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem …
Derzeit sei zu dieser Frage unter dem Az. B 14/7b AS 36/06 R ein Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20.01.2006, Az. L 7 AS 6/05 anhängig. - SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 12047/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Ausbildungsförderung - …
Wie beim inhaltsgleichen § 26 Bundessozialhilfegesetz soll die Förderung der Ausbildung wie im bisherigen Umfang außerhalb des Zweiten (bzw. Zwölften) Buches des Sozialgesetzbuches erfolgen (so auch Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Januar 2006, Az. L 7 AS 6/05; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH; Fundstellen juris). - SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte …
Wie beim inhaltsgleichen § 26 Bundessozialhilfegesetz soll die Förderung der Ausbildung nach wie vor im bisherigen Umfang außerhalb des Zweiten (bzw. Zwölften) Buches des Sozialgesetzbuches erfolgen (so auch Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Januar 2006, Az. L 7 AS 6/05; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH; Fundstellen juris).