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   LSG Bayern, 20.01.2010 - L 19 R 117/08   

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https://dejure.org/2010,14962
LSG Bayern, 20.01.2010 - L 19 R 117/08 (https://dejure.org/2010,14962)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 19 R 117/08 (https://dejure.org/2010,14962)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 19 R 117/08 (https://dejure.org/2010,14962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Regelaltersrente nach Beitragserstattung - Auflösung des Versicherungsverhältnisses - Arbeitgeberbeitrag - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Regelaltersrente eines knapp 15 Jahre in Deutschland beschäftigten Türken gem. § 35 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI); Mögliche Rechtsfolgen einer finanziellen Erstattung der Versicherungsbeiträge nach Beendigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; RVO § 1303 Abs. 7; SGB VI § 35
    Auflösung des Versicherungsverhältnisses nach einer Beitragserstattung; keine Leistungen aus dem nicht erstatteten Arbeitgeberbeitrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 134/79

    Heiratserstattung - Versicherungszeit - Vormerkung von Beitragszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2010 - L 19 R 117/08
    Die durchgeführten Beitragserstattungen führen dabei nicht nur zur Auflösung des beim Rentenversicherungsträger aufgelaufenen Guthabens der erstattungsfähigen Beiträge, sondern zur rückwirkenden Löschung des Versicherungsverhältnisses als solchem in seiner Gesamtheit (vgl. Kasseler Kommentar Funk § 1303 RVO RdNr 28 mwN) bzw. in leistungsrechtlicher Hinsicht zum Verfall der bis dahin zurückgelegten Versicherungszeiten (BSG vom 18.02.1981 - 1 RJ 134/79 - SozR 2200 § 1303 Nr. 18 bezüglich der Heiratserstattung nach § 1304 Abs. 1 RVO aF).

    Das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozialgericht haben bereits wiederholt festgestellt, dass der Kläger aus den nicht erstatteten Beitragsanteilen des Arbeitgebers allein keine eigentumsrechtlich geschützten Anwartschaften erlangt, die über Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) geschützt wären (vgl. BVerfG vom 24.11.1986 - 1 BvR 772/85 - SozR 2200 § 1303 Nr. 34; BSG vom 18.02.1981 - 1 RJ 134/79 - SozR 2200 § 1303 Nr. 18; BSG vom 04.10.1979 - 1 RA 83/78 - SozR 2200 § 1303 Nr. 14).

  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 83/78

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - Nachentrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2010 - L 19 R 117/08
    Das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozialgericht haben bereits wiederholt festgestellt, dass der Kläger aus den nicht erstatteten Beitragsanteilen des Arbeitgebers allein keine eigentumsrechtlich geschützten Anwartschaften erlangt, die über Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) geschützt wären (vgl. BVerfG vom 24.11.1986 - 1 BvR 772/85 - SozR 2200 § 1303 Nr. 34; BSG vom 18.02.1981 - 1 RJ 134/79 - SozR 2200 § 1303 Nr. 18; BSG vom 04.10.1979 - 1 RA 83/78 - SozR 2200 § 1303 Nr. 14).
  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 772/85

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Beitragserstattung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2010 - L 19 R 117/08
    Das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozialgericht haben bereits wiederholt festgestellt, dass der Kläger aus den nicht erstatteten Beitragsanteilen des Arbeitgebers allein keine eigentumsrechtlich geschützten Anwartschaften erlangt, die über Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) geschützt wären (vgl. BVerfG vom 24.11.1986 - 1 BvR 772/85 - SozR 2200 § 1303 Nr. 34; BSG vom 18.02.1981 - 1 RJ 134/79 - SozR 2200 § 1303 Nr. 18; BSG vom 04.10.1979 - 1 RA 83/78 - SozR 2200 § 1303 Nr. 14).
  • BSG, 16.01.1968 - 11 RA 290/66
    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2010 - L 19 R 117/08
    Die Beitragserstattung nach § 1303 RVO hat die Auflösung des Versicherungsverhältnisses als Rechtsfolge, ohne dass dies in dieser Vorschrift ausdrücklich bestimmt war (vgl dazu BSG vom 16.01.1968 - 11 RA 290/66 - SozR Nr. 66 zu § 1246).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 445/81
    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2010 - L 19 R 117/08
    Die Beitragserstattung führt bei allen Versicherten zu einer Auflösung des Versicherungsverhältnisses und damit in leistungsrechtlicher Hinsicht zu einem Verfall der bis dahin zurückgelegten Versicherungszeiten, so dass ein verfassungsrechtlich relevanter Tatbestand der Ungleichbehandlung nicht gegeben ist (vgl. auch BVerfG vom 16.06.1981-1 BvR 445/81 - SozR 2200 § 1303 Nr. 19).
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