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   LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15   

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https://dejure.org/2019,11819
LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15 (https://dejure.org/2019,11819)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.03.2019 - L 13 R 496/15 (https://dejure.org/2019,11819)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. März 2019 - L 13 R 496/15 (https://dejure.org/2019,11819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Zugrundelegung eines anderen Geburtsdatums; Nachträglich erstellte Geburtsurkunde; Auszug aus...

  • rewis.io

    Rentenversicherungsrecht: Anspruch auf Änderung der Versicherungsnummer bzw. des Geburtsdatums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Zugrundelegung eines anderen Geburtsdatums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15
    Damit hat der Gesetzgeber die Anknüpfung an das "wahre" Geburtsdatum aufgegeben und das im Geltungsbereich des SGB für altersabhängige Rechte und Pflichten maßgebende Geburtsdatum eigenständig definiert (BSG, Urteil vom 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R - juris, Rdnr. 19).

    Dabei gelten nach der Rechtsprechung des BSG (grundlegend Urteil vom 05.04.2001, a.a.O.) folgende Grundsätze:.

    Nach den allgemeinen Bestimmungen ist unter einer Urkunde i.S. von § 33a SGB I jede schriftliche Verkörperung eines Gedankens zu verstehen (auch hierzu grundlegend, BSG Urteil vom 05.04.2001, a.a.O.; Thomas in Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, Vorb. zu § 415 Rn. 1), wobei Aussteller und die Art und Weise der Herstellung zunächst unerheblich sind.

    Das diese Register oft nicht die realen Geburtsdaten aufweisen und insbesondere in ländlichen Gebieten der Türkei keine Vermutung der Richtigkeit für sich beanspruchen können, ist eine gerichtsbekannte Tatsache (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R -).

  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 872/12

    Berichtigung des Geburtsdatums, Beweiskraft, Personenstandsregister

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15
    Dem somit grundsätzlich zeitnah geführten Taufregister kommt eine höhere Beweiskraft zu als nachträglich ausgestellten Bescheinigungen, etwa Schulbescheinigungen, bei denen regelmäßig nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage die Daten eingetragen worden sind (vgl. etwa Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2014 - L 20 R 872/12 -, juris).
  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15
    Für die Frage, welche Tatsachen durch eine Urkunde bewiesen werden, und für deren Echtheit gelten nach § 118 SGG die besonderen Beweisregeln der §§ 415 bis 419 ZPO bzw. die §§ 437 bis 440 ZPO entsprechend (BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R -, juris).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 32/02 R

    Erstvergabe einer Versicherungsnummer - Verwendung von Leerziffern bei

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15
    Ein Geburtsdatum ist i.S. des § 33a SGB I nicht erst dann fehlerhaft, wenn sich nach Tag, Monat und Jahr ein (vollständig) anderes Geburtsdatum ergibt (BSG, Urteil vom 09.04.2003 - B 5 RJ 32/02 R -).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15
    Dabei besteht nach den hier auch zu beachtenden europarechtlichen Grundsätzen die Verpflichtung, von der Behörde eines anderen Mitgliedstaates ausgestellte Urkunden zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist (EUGH Urteil vom 2. Dezember 1997 - C-336/94 - SozR 3-7670 § 66 Nr. 1).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15
    Gemäß § 128 SGG entscheidet der Senat dabei nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei die anspruchsbegründenden Feststellungen grundsätzlich nach dem Maßstab des Vollbeweises zu treffen sind, soweit sich nicht aus dem materiellen Recht im Einzelfall ein geringerer Maßstab - etwa Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung - ergibt (so BSG in ständiger Rspr., aktuell etwa im Urteil vom 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R -, juris, dort Rn. 14).
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