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   LSG Bayern, 20.05.2009 - L 13 R 561/08   

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https://dejure.org/2009,18864
LSG Bayern, 20.05.2009 - L 13 R 561/08 (https://dejure.org/2009,18864)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.05.2009 - L 13 R 561/08 (https://dejure.org/2009,18864)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - L 13 R 561/08 (https://dejure.org/2009,18864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen Alters - widerspruchslose Einlassung nach § 99 Abs 2 SGG - Anwendungsbereich des AGG - Gleichbehandlung von Beitragszeiten und Zeiten ohne Beitragsleistung - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit bei fehlender Erfüllung der Pflichtbeitragszeit; Auseinandersetzung mit einer Altersrente in der Urteilsbegründung trotz deren fehlender Eigenschaft als Streitgegenstand aufgrund rügeloser Einlassung des Beklagten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen Alters, Benachteiligung bei Nichterfüllung von Beitrags- und Versicherungszeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtskraftwirkung - keine

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wies der 13. Senat des Bayerischen (Bayer.) Landessozialgerichts (LSG) mit Urteil vom 20.05.2009 (L 13 R 561/08) zurück.

    Im Übrigen stünde diesem Begehren die (materielle) Rechtskraft aus den Entscheidungen des Sozialgerichts (S 11 R 4264/06), des Bayer. LSG (L 13 R 561/08) und des BSG (B 13 R 403/09 B) entgegen.

    Allerdings hat das Bayer. LSG in seinem Urteil vom 20.05.2009 (L 13 R 561/08) über diesen erhobenen Anspruch im Sinne des § 123 SGG nicht entschieden, da der entsprechende Bescheid vom 16.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2008 nicht Teil des Berufungsverfahrens geworden war (LSG-Urteil, L 13 R 561/08 sowie Schreiben des 13. Senats des Bayer. LSG an die 11. Kammer des SG Regensburg vom 09.03.2009, S 11 R 4268/08).

    Im Urteil des 13. Senats des Bayer. LSG vom 20.05.2009 (L 13 R 561/08) ist zudem ausführlich dargelegt, dass das vom Verfassungsrecht gestützte Versicherungsprinzip die vom Kläger beanspruchte Zusammenrechnung gesetzlicher Rentenversicherungszeiten und Zeiten der privaten Altersvorsorge nicht zulässt.

  • BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Zudem hat sich das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen mit der EMRK auseinandergesetzt und hat durch seine ausdrückliche Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 20.5.2009 (L 13 R 561/08) auch die Ausführungen des Klägers zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.8.2006 (BGBl I 1897) hinreichend gewürdigt.
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