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   LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03 BB   

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https://dejure.org/2007,28506
LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03 BB (https://dejure.org/2007,28506)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.06.2007 - L 16 R 363/03 BB (https://dejure.org/2007,28506)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - L 16 R 363/03 BB (https://dejure.org/2007,28506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung des Beginns einer Regelaltersrente; Tatbestandsmäßige Voraussetzungen eines Anspruchs auf Altersruhegeld eines Rechtsnachfolgers eines verstorbenen Versicherten; Notwendigkeit eines Vergleichs des Umfangs der Rechtskraft bei ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03
    Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 300 Abs. 4 SGB VI, der sich auf einen bereits entstandenen Anspruch bezieht, und aus der Gesetzesbegründung zu § 300 Abs. 1 SGB VI, wonach Versicherte ihren Anspruch nicht allein wegen des neuen Rechts verlieren dürfen (s. BT-Drucks 11/4124 S. 210; ausführlich hierzu BSG, Urteil vom 8. Dezember 2005, Az. B 13 RJ 41/04 und Urteil vom 2. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R).

    Da der Anspruch des Versicherten auf Altersruhegeld noch unter Geltung der RVO entstanden ist, beurteilt er sich gemäß § 300 Abs. 4 SGB VI nach den Bestimmungen der RVO (s. hierzu bereits oben und Urteil des BSG vom 8. Dezember 2005 a.a.O.; vgl. auch Urteil des BSG 08.09.2005, Az. B 13 RJ 10/04 R zur Gewährung einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung nach dem alten Recht, wenn der Anspruch noch unter Geltung des alten Rechts entstanden ist).

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03
    Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 SGB VI sei nach dem Urteil des BSG vom 02.08.2000, Az. B 4 RA 54/99 R nicht anwendbar, weil der Rentenanspruch des Versicherten bereits vor der Antragstellung am 18.11.1986 entstanden sei und daher lediglich der Verjährung unterliege.

    Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 300 Abs. 4 SGB VI, der sich auf einen bereits entstandenen Anspruch bezieht, und aus der Gesetzesbegründung zu § 300 Abs. 1 SGB VI, wonach Versicherte ihren Anspruch nicht allein wegen des neuen Rechts verlieren dürfen (s. BT-Drucks 11/4124 S. 210; ausführlich hierzu BSG, Urteil vom 8. Dezember 2005, Az. B 13 RJ 41/04 und Urteil vom 2. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R).

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03
    Ist der Kläger, wie hier, rechtskundig vertreten, so ist für die Frage, welche Ansprüche er geltend macht, auf seinen ausdrücklich erklärten Willen abzustellen (so etwa BSG SozR 3870 § 3 Nr. 21).
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03
    Auch das rechtsstaatlich verankerte Verbot der echten Rückwirkung gebietet eine derartige Auslegung, weil sonst nach dem Recht der RVO kraft Gesetzes bereits vor dem 1. Januar 1992 entstandene Ansprüche rückwirkend zum Erlöschen gebracht werden würden (s. BSGE 93, 15).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 22/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03
    Soweit in den Urteilsgründen die Berücksichtigung bestimmte Elemente durch das Gericht vorgeschrieben ist, muss zur Beurteilung der Rechtskraftwirkung (§ 141 SGG) dann konkretisierend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (so etwa BSG, Urteil vom 09.12.2004, Az. B 7 AL 22/04 R).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2007 - L 16 R 363/03
    Da der Anspruch des Versicherten auf Altersruhegeld noch unter Geltung der RVO entstanden ist, beurteilt er sich gemäß § 300 Abs. 4 SGB VI nach den Bestimmungen der RVO (s. hierzu bereits oben und Urteil des BSG vom 8. Dezember 2005 a.a.O.; vgl. auch Urteil des BSG 08.09.2005, Az. B 13 RJ 10/04 R zur Gewährung einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung nach dem alten Recht, wenn der Anspruch noch unter Geltung des alten Rechts entstanden ist).
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