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   LSG Bayern, 20.06.2013 - L 14 R 805/12   

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https://dejure.org/2013,50566
LSG Bayern, 20.06.2013 - L 14 R 805/12 (https://dejure.org/2013,50566)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 14 R 805/12 (https://dejure.org/2013,50566)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 14 R 805/12 (https://dejure.org/2013,50566)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Bayern, 13.11.2019 - L 19 R 25/19

    Rentenversicherung: Ermittlung des überwiegenden Familienunterhalts bei der

    Mit Schreiben vom 12.06.2018 an die Beklagte wies der Kammervorsitzende des SG auf ein Urteil des Bayer. Landesozialgerichts vom 20.06.2013 - L 14 R 805/12 - hin, das die von der Beklagten vertretene Rechtsauffassung stützen könnte.

    Letztendlich habe die Beklagte den Anspruch im Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg - Az S 11 R 4027/11 und dem Verfahren vor dem BayLSG - Az L 14 R 805/12 -anerkannt.

    Die hiesige Konstellation sei identisch mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bayer. Landessozialgerichtes vom 20.06.2013, L 14 R 805/12, zugrunde gelegen habe.

    Unterhaltsrechtlich hat die Versicherte deshalb im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand über die Deckung ihres persönlichen Pflegebedarfs durch Pflegesachleistungen hinaus kein weiteres, tatsächlich zufließendes Einkommen erzielt, das zur Deckung des gemeinsamen Familienunterhalts herangezogen werden könnte (so im Ergebnis auch Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 20.06.2013, Az L 14 R 805/12, Rdnr 35 ff., 39, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - L 27 R 409/11

    Unterhalt - Familie - Witwenrente

    Nach der gefestigten Rechtsprechung hierzu ist als Zeitraum für die Beurteilung des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes das Jahr vor dem Todesfall heranzuziehen (LSG Bayern, Urteil vom 20. Juni 2013, L 14 R 805/12, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012, L 3 R 69/10, juris).
  • SG Würzburg, 27.11.2018 - S 6 R 794/17

    Witwerrente nach altem Recht

    Die hiesige Konstellation ist identisch mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Juni 2013 - L 14 R 805/12 - zugrunde lag.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2017 - L 13 R 1980/13
    Hat die Erkrankung jedoch in verhältnismäßig kurzer Zeit zum Tode geführt und somit gleichermaßen die "Vorstufe des Todes" dargestellt, ist es jedoch gerechtfertigt, die durch sie bewirkte Verschlechterung der Unterhaltslage nicht als Prüfungsmaßstab für die Voraussetzungen der Witwerrente anzulegen und stattdessen das Ende des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes auf den Beginn der zum Tod führenden Krankheit festzulegen (BSG U. v. 1. Februar 1984 - 5b RJ 56/83 - juris Rn 12; BSG U. v. 16. März 2006 - B 4 RA 15/05 R - juris Rn 22; Bayerisches LSG U. v. 20. Juni 2013 - L 14 R 805/12 - juris Rn 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2017 - L 1 R 351/15
    Aufwendungen, die als Sachleistungen erbracht und von dem Pflegeversicherungsträger unmittelbar an die Pflegeeinrichtung gezahlt werden, unterliegen nicht der Verfügungsgewalt der Versicherten, stehen daher für den Unterhalt der Familie nicht zur Verfügung und sind deswegen auch nicht als Bedarf bzw. Einkommen zu berücksichtigen (vgl. LSG für das Land Nordthein-Westfalen, Urteil vom 6. März 2006 - L 3 R 132/05 - Bayrisches LSG, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 14 R 805/12 -, zitiert nach Juris).
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