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   LSG Bayern, 20.12.2011 - L 12 KA 46/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,4078
LSG Bayern, 20.12.2011 - L 12 KA 46/11 B ER (https://dejure.org/2011,4078)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.12.2011 - L 12 KA 46/11 B ER (https://dejure.org/2011,4078)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - L 12 KA 46/11 B ER (https://dejure.org/2011,4078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Die Krankenkassen haben bei Verträgen über die hausarztzentrierte Versorgung kein einseitiges Recht zum Einbehalt der Vergütung (Zurückhaltungsrecht).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückbehaltungsrecht der Krankenkasse hinsichtlich der vereinbarten Gesamtvergütung bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückbehaltungsrecht der Krankenkasse hinsichtlich der vereinbarten Gesamtvergütung bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 17.01.2011 - L 12 KA 123/10

    Krankenversicherung - Kassenärztliche Vereinigung - Selektivvertrag nach § 73b

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2011 - L 12 KA 46/11
    Die Beschwerde wies das Bayerische Landessozialgericht mit Beschluss vom 17. Januar 2011 zurück (L 12 KA 123/10 B ER).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung im Beschluss vom 17. Januar 2011 (L 12 KA 123/10 B ER) fest und nimmt auf die Ausführungen insoweit Bezug.

  • LSG Bayern, 03.12.2008 - L 12 KA 5/08

    Krankenkasse - Rechtswidrigkeit der Aufrechnung eines Verordnungsregresses gegen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2011 - L 12 KA 46/11
    Damit ist bei Gesamtverträgen ein allgemeiner Rückgriff auf § 273 BGB trotz der Verweisungsvorschrift in § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V ausgeschlossen (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 3. Dezember 2008, L 12 KA 5/08).
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