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   LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15   

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https://dejure.org/2016,54514
LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15 (https://dejure.org/2016,54514)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.12.2016 - L 8 SO 119/15 (https://dejure.org/2016,54514)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - L 8 SO 119/15 (https://dejure.org/2016,54514)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilfe; Örtliche Zuständigkeit für die Leistungserbringung; Ambulant betreute Wohnmöglichkeit; Gleichstellung sämtlicher Leistungen der ambulanten Betreuung

  • rewis.io

    Örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Zuständigkeit für die Leistungserbringung bei einem Wechsel aus einer stationären Einrichtung in eine betreute Wohnform; Erstattungsanspruch des örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Anforderungen an einen ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15
    Zum Begriff der betreuten Wohnmöglichkeiten im Sinne von § 98 Abs. 5 SGB XII (Anschluss an das Urteil des BSG vom 25.04.2013, B 8 SO 16/11 R).

    (BSG, Urteil vom .04.2013, B 8 SO 16/11 R, RdNr. 16; BSG, Urteil vom .08.2011, B 8 SO 7/10 R, RdNr. 14 f., Söhngen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 98 SGB XII, RdNr. 54).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15
    Daraus hatte das BSG zunächst geschlossen, dass es bei der Art der Betreuung um Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft handeln muss und nicht um vorwiegend medizinische oder pflegerische Betreuung (BSG, Urteil vom .08.2011, B 8 SO 7/10 R, RdNr. 15).

    (BSG, Urteil vom .04.2013, B 8 SO 16/11 R, RdNr. 16; BSG, Urteil vom .08.2011, B 8 SO 7/10 R, RdNr. 14 f., Söhngen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 98 SGB XII, RdNr. 54).

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 6/15 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15
    Es ist daher nach dem BSG systematisch ausgeschlossen, § 98 Abs. 5 SGB XII nur für Eingliederungshilfeleistungen des betreuten Wohnens anzuwenden (BSG, Urteil vom 30.06.2016, B 8 SO 6/15 R, RdNr. 13).

    Es ist indes nicht Aufgabe des Gerichts, die Sinnhaftigkeit des § 98 Abs. 5 SGB XII infrage zu stellen, wie auch schon vom BSG angemerkt wurde (BSG, Urteil vom 30.06.2016, B 8 SO 6/15 R, RdNr. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 9 SO 24/13

    Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zum betreuten Wohnen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15
    Dabei darf es sich zwar nicht um sporadische, situativ bedingte Betreuungsleistungen handeln, sondern diese müssen in einer regelmäßigen Form erbracht werden und in eine Gesamtkonzeption eingebunden sein, die auf die Verwirklichung einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung ausgerichtet ist (LSG NRW, Urteil vom .06.2015, L 9 SO 24/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Denn der durch § 98 Abs. 5 SGB XII gegebene Schutz des Einrichtungsortes bedarf hinsichtlich der Intensität der Betreuung eine Abgrenzung zu lediglich niederschwelligen oder unregelmäßigen Hilfeleistungen (LSG Bayern, Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 8 SO 119/15 - juris Rdnr. 64).
  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14

    Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen

    Es ging dabei nicht um eine pädagogische Hilfestellung zum Bewältigen eines selbstbestimmten Wohnens, wie dies etwa in den vom Senat bereits am 21.01.2016, L 8 SO 235/14 (betreutes Wohnen einer Studentin) oder am 20.12.2016 unter dem Az. L 8 SO 119/15 (betreutes Einzelwohnen mit Budget) entschiedenen Fällen stattfand.
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