Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52997
LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14 (https://dejure.org/2016,52997)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.12.2016 - L 8 SO 312/14 (https://dejure.org/2016,52997)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - L 8 SO 312/14 (https://dejure.org/2016,52997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen Leistungsträgern der Sozialhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen Leistungsträgern der Sozialhilfe; Zulässigkeit der Feststellungsklage für die Feststellung der zukünftigen sachlichen Zuständigkeit; Abgrenzung von ambulanten und stationären Leistungen; Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen Leistungsträgern der Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Es kann daher dahinstehen, ob die Rechtsprechung zur Erstattung von Leistungen nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (keine Beiladung des Leitungsempfängers, weil die Anspruchsnorm des § 14 Abs. 4 S. 1 SGB IX nur die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen den Sozialhilfeträgern betreffe, vgl. BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - Rn. 10 m.w.N., zuletzt BSG, Urteil vom 23.7.2015 - B 8 SO 7/14 R -, SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 Rn. 9) auf Erstattungsansprüche nach § 105 SGB X zu übertragen ist, oder dies wegen der Wirkung der Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X hier anders zu beurteilen ist.

    Das BSG betont in ständiger Rechtsprechung, dass es bei der Abgrenzung von stationären zu ambulanten Angeboten für die rechtliche Qualifikation der Leistung ohne Belang ist, ob und wie sich eine Einrichtung bezeichnet und es ebenso wenig von Belang ist, wie die Leistungen in den zwischen Leistungserbringer und den Sozialhilfeträgern abgeschlossenen Vereinbarungen bezeichnet werden (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R -, SozR 4-3500 § 98 Nr. 3, Rn. 19, 20).

    Wesentlich für den Einrichtungsbegriff ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist (ständige Rechtsprechung des BVerwGE zuletzt mit Urteil vom 24.Februar1994 - 5 C 17/91 -, ZfSH/SGB 1995, 535 ff; sowie des BSG, BSGE 106, 264 ff Rn. 13 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2 und Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R -, SozR 4-3500 § 98 Nr. 3, Rn. 18) und der der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfen oder der Erziehung dient (vgl. § 13 Abs. 2 SGB XII; näher dazu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 Rn. 15).

    Im Übrigen hat das BSG erhebliche Zweifel daran geäußert, ob ein betreutes Wohnen überhaupt in teilstationärer Form erbracht werden kann (BSG Urteil vom 23.Juli 2015, B 8 SO 7/14 R, Rn. 18 ff.).

  • LSG Bayern, 21.02.2013 - L 18 SO 85/10

    -Zu den Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des örtlichen Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Die Definition des betreuten Wohnens des Verbandes der bayer. Bezirke vom 21.04.2010, wonach bei Maßnahmen der Freizeitgestaltung keine ambulant betreute Wohnform vorliege, widerspreche der Rechtsprechung des LSG (Urteil vom 21.03.2013, L 18 SO 85/10).

    Soweit der Kläger erstinstanzlich im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG am 15.10.2014 abweichend von seinem ursprünglich bezifferten Leistungsantrag und seiner Feststellungsklage bei Klageerhebung am 20.06.2013 ausschließlich einen unbezifferten Leistungsantrag gerichtet auf die Erstattung der ab dem 01.01.2009 für den Beigeladenen zu 1) erbrachten Leistungen der Hilfe zur Pflege gestellt hat, hat das SG hierüber im Wege eines Grundurteils nach § 130 Abs. 1 S. 1 SGG entschieden und dieses unter Berufung auf eine Entscheidung des LSG vom 21.02.2013, L 18 SO 85/10 als zulässig angesehen.

    Am 22.05.2013 hat der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des LSG vom 21.02.2013, L 18 SO 85/10 erneut seinen Erstattungsanspruch angemeldet und um Fallübernahme gebeten.

    Der Rechtsprechung des 18. Senats des Bayer. LSG (Urteil vom 21.2.2013, Az.: L 18 SO 85/10) ist daher beizupflichten.

  • LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 221/14

    Erstattungsansprüche von Sozialhilfeträgern untereinander bei betreutem Wohnen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 22.November 2016, L 8 SO 221/14 umfassend zum Begriff des ambulant betreuten Wohnens geäußert und schon früher entschieden, dass der Begriff des (betreuten) Wohnens nach Art. 82 Abs. 2 BayAGSG anders auszulegen ist, als der (weitere) Begriff des in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten (betreuten) Wohnens in § 98 Abs. 5 SGB XII (Urteil des Senats vom 21. Januar 2016, L 8 SO 235/14, Rn.57).

    Zwar bewilligte der Beklagte dem Beigeladenen zu 1) anders als in dem vom Senat am 22. November 2016 entschiedenen Fall (L 8 SO 221/14) erstmals mit Bescheid vom 25.09.2009, Leistungen der Eingliederungshilfe (ambulante Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) im Umfang von 1 Stunde täglich (Freizeitgestaltung) für die Zeit ab 01.10.2009.

  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 235/14

    Kostenerstattung bei Leistungen des erstbefassten Rehabilitationsträgers trotz

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 22.November 2016, L 8 SO 221/14 umfassend zum Begriff des ambulant betreuten Wohnens geäußert und schon früher entschieden, dass der Begriff des (betreuten) Wohnens nach Art. 82 Abs. 2 BayAGSG anders auszulegen ist, als der (weitere) Begriff des in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten (betreuten) Wohnens in § 98 Abs. 5 SGB XII (Urteil des Senats vom 21. Januar 2016, L 8 SO 235/14, Rn.57).

    Es ging dabei nicht um eine pädagogische Hilfestellung zum Bewältigen eines selbstbestimmten Wohnens, wie dies etwa in den vom Senat bereits am 21.01.2016, L 8 SO 235/14 (betreutes Wohnen einer Studentin) oder am 20.12.2016 unter dem Az. L 8 SO 119/15 (betreutes Einzelwohnen mit Budget) entschiedenen Fällen stattfand.

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Nur anhand dieses Zwecks könne jedoch eine Definition des betreuten Wohnens in sinnvoller Weise vorgenommen werden (siehe BSG, Urteil vom 25.08.2011, B 8 SO 7/10 R, Rn. 15).

    So führt auch das BSG mit Urteil vom 25.08.2011 (B 8 SO 7/10 R Rn. 15) an, dass der Begriff der betreuten Wohnmöglichkeiten im Gesetz nicht näher definiert werde, sich allerdings über den Verweis in § 54 Abs. 1 SGB XII an § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX zu orientieren habe (BT-Drucks 15/1514, S. 67 zu § 93).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Es kann daher dahinstehen, ob die Rechtsprechung zur Erstattung von Leistungen nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (keine Beiladung des Leitungsempfängers, weil die Anspruchsnorm des § 14 Abs. 4 S. 1 SGB IX nur die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen den Sozialhilfeträgern betreffe, vgl. BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - Rn. 10 m.w.N., zuletzt BSG, Urteil vom 23.7.2015 - B 8 SO 7/14 R -, SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 Rn. 9) auf Erstattungsansprüche nach § 105 SGB X zu übertragen ist, oder dies wegen der Wirkung der Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X hier anders zu beurteilen ist.

    Es muss damit nicht entschieden werden (vgl. so auch in ähnlicher Konstellation BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R -, Rn. 12, juris), ob der Kläger aufgrund des vom Beklagten an ihn - als zweitangegangenen Trägers - weitergeleiteten Antrages vom 03.12.2007 auf Kostenübernahme für die Leistungen in der Wohngruppe der ambulanten Pflege in A-Stadt (denkbar als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 19 Abs. 3, §§ 53 und 54 Abs. 1 SGB XII iVm § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) gegenüber dem Leistungsempfänger im Außenverhältnis zuständiger Leistungs- und Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX i.V.m. § 5 Nr. 4 SGB IX) geworden ist, denn er ist sachlich und örtlich zuständiger Träger und damit nicht Erstattungsberechtigter.

  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15

    Örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Es ging dabei nicht um eine pädagogische Hilfestellung zum Bewältigen eines selbstbestimmten Wohnens, wie dies etwa in den vom Senat bereits am 21.01.2016, L 8 SO 235/14 (betreutes Wohnen einer Studentin) oder am 20.12.2016 unter dem Az. L 8 SO 119/15 (betreutes Einzelwohnen mit Budget) entschiedenen Fällen stattfand.
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Anders als das SG meint, hat die behinderungsbedingte, massive Einschränkung des Beigeladenen zu 1) nicht zur Folge, dass dieser nicht mit seinen verbliebenen Restmöglichkeiten ein seinen Fähigkeiten entsprechendes selbstbestimmtes Leben führen kann (vgl. hierzu Rechtsprechung des BSG zu Regelsatzstufe 3 BSG Urteile vom 24.02.2016, B 8 SO 13/14 R, Urteile vom 23.07.2014, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 14/13 R).
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Anders als das SG meint, hat die behinderungsbedingte, massive Einschränkung des Beigeladenen zu 1) nicht zur Folge, dass dieser nicht mit seinen verbliebenen Restmöglichkeiten ein seinen Fähigkeiten entsprechendes selbstbestimmtes Leben führen kann (vgl. hierzu Rechtsprechung des BSG zu Regelsatzstufe 3 BSG Urteile vom 24.02.2016, B 8 SO 13/14 R, Urteile vom 23.07.2014, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 14/13 R).
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 13/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
    Anders als das SG meint, hat die behinderungsbedingte, massive Einschränkung des Beigeladenen zu 1) nicht zur Folge, dass dieser nicht mit seinen verbliebenen Restmöglichkeiten ein seinen Fähigkeiten entsprechendes selbstbestimmtes Leben führen kann (vgl. hierzu Rechtsprechung des BSG zu Regelsatzstufe 3 BSG Urteile vom 24.02.2016, B 8 SO 13/14 R, Urteile vom 23.07.2014, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 14/13 R).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2016 - L 8 SO 155/16
  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 241/14

    Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen

    Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt von dem unter dem Az. L 8 SO 312/14 ebenfalls am 20.12.2016 entschiedenen Fall.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht