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   LSG Bayern, 20.12.2017 - L 11 AS 391/14 KL   

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https://dejure.org/2017,53234
LSG Bayern, 20.12.2017 - L 11 AS 391/14 KL (https://dejure.org/2017,53234)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.12.2017 - L 11 AS 391/14 KL (https://dejure.org/2017,53234)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - L 11 AS 391/14 KL (https://dejure.org/2017,53234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BAYERN | RECHT

    SGB II § 6b, § 22 Abs. 7, § 27, § 48 Abs. 3, § 52; GG Art. 91e
    Keine Aufrechnung mit Erstattungsforderungen wegen angeblich unberechtigter Abrechnung von Verwaltungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von Verwaltungskosten für Mitarbeiter im Aufgabenbereich der Grundsicherung; Aufwendungen für Bezüge als Personalkosten; Anteilige Berücksichtigung

  • rewis.io

    Keine Aufrechnung mit Erstattungsforderungen wegen angeblich unberechtigter Abrechnung von Verwaltungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung; Sozialversicherung; Aufrechnung; Mitarbeiter; Verwaltungskosten; Verwaltungsgemeinkosten; Fortsetzungsfeststellungsklage; Weigerung; Freigabe von Bundesmitteln

  • rechtsportal.de

    SGB II § 6b Abs. 5 S. 1; KoA-VV § 10 Abs. 1 S. 1
    Abrechnung von Verwaltungskosten für Mitarbeiter im Aufgabenbereich der Grundsicherung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2017 - L 11 AS 391/14
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 07.10.2014 (2 BvR 1641/11) stehe fest, dass der Beklagten keine Sanktionen oder Maßnahmen mit Sanktionscharakter gegenüber Optionskommunen erlaubt seien.

    Im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 07.10.2014 (2 BvR 1641/11) bestehe zwischen den Beteiligten eine unmittelbare Finanzbeziehung, die zur Überprüfung des Ausgabeverhaltens der zkT und zur Durchsetzung von Ansprüchen bei rechtswidriger Mittelverwendung - notfalls im Wege der Verrechnung - ermächtige.

    Eine umfassende Steuerung der kommunalen Organisation durch den Staat ist nicht zulässig, da die in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantierte Eigenverantwortlichkeit die Organisationshoheit umfasst und den Gemeinden das grundsätzliche Recht gewährleistet, die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben, Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten im Einzelnen festzulegen und damit auch über Gewichtung, Qualität und Inhalt der Entscheidungen zu befinden (vgl dazu BVerfG, Urteil vom 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11).

    Im Hinblick darauf, dass ein Ausschluss vom HKR-Verfahren für die betroffenen zkT erhebliche wirtschaftliche Belastungen und Risiken mit sich brächten, hat das BVerfG (Urteil vom 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11 - BVerfGE 137, 108) einem Ausschluss vom HKR-Verfahren Sanktionscharakter beigemessen und ihn als von § 6b Abs. 4 SGB II als nicht gedeckt angesehen.

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2017 - L 11 AS 391/14
    Ein berechtigtes Interesse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiges Verhalten der Beklagten droht (vgl zur Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Verwaltungsakt: BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 mwN).
  • Drs-Bund, 08.12.2008 - BT-Drs 16/11000
    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2017 - L 11 AS 391/14
    Der Bundesrechnungshof sieht die Vorschriften der KoA-VV als geeignet an, die für Zeiträume vor deren Einführung von ihm festgestellten Mängel bei der Bemessung der vom Bund zu tragenden Verwaltungskosten zu beheben und die Einheitlichkeit der Abrechnung der Aufwendungen der zkT sicherzustellen (vgl Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof vom 08.12.2008 - BT-Drs 16/11000 Seite 154).
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2017 - L 11 AS 391/14
    Mangels zu Unrecht abgerufener Mittel in Bezug auf die Verwaltungskosten für die beiden Mitarbeiterinnen in den Jahren 2010 bis 2012 bestand seitens der Beklagten kein Rückerstattungsanspruch in Form eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (vgl dazu BSG, Urteil vom 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R) bzw nach dem am 01.01.2011 in Kraft getretenen § 6b Abs. 5 Satz 1 SGB II, mit dem diese hätte aufrechnen können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch des Bundes gegen eine Optionskommune

    Angesichts des Ziels der KoA-VV, die "auf der Grundlage der zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern bestehenden Finanzbeziehung notwendige Abrechnungsverfahren sowie die Bewirtschaftung der Bundesmittel" zu konkretisieren (vgl. BT-Drs 180/08, Seite 1; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2020 - L 20 AS 2625/17 KL -, juris Rn. 45; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2017 - L 11 AS 391/14 KL -, juris Rn. 66), spricht viel dafür, die KoA-VV als norminterpretierende Vorschriften ohne normative Wirkung einzuordnen.

    Eine den Personalgemeinkosten zuzuordnende Querschnittsaufgabe lag damit nicht vor (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2017 - L 11 AS 391/14 KL -, juris Rn. 75).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2625/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; Kommunalträger;

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Landessozialgerichts Bayern mit Urteil vom 20. Dezember 2017 (L 11 AS 391/14 KL) verbiete sich eine schematische Auslegung der KoA-VV, vielmehr sei zu berücksichtigen, dass den Interessen an einer vernünftigen Verwaltung und sachgerechten Kostenverteilung Raum zu geben sei.

    Der Senat sieht ebenfalls die KoA-VV als grundsätzlich geeignet an, die Finanzbeziehung zwischen Bund und zkT weiter in Bezug auf die Abrechnungsmaßstäbe insbesondere der Verwaltungskosten zu konkretisieren (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2017 - L 11 AS 391/14 KL -, Rn. 66, juris).

  • LSG Bayern, 01.10.2021 - L 7 AS 707/19

    Kostenerstattung durch den Bund für das vom zugelassenen kommunalen Träger

    Die Vorschriften der KoA-VV sind grundsätzlich geeignet, diese Ziele zu verwirklichen (BayLSG Urteil vom 20.12.2017, L 11 AS 391/14 KL).
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